Die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken
- ShortId
-
17.452
- Id
-
20170452
- Updated
-
10.04.2024 17:34
- Language
-
de
- Title
-
Die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken
- AdditionalIndexing
-
2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen muss gestärkt werden, wenn wir die stetig steigenden Gesundheitskosten besser in den Griff bekommen wollen. Zu viele Bagatellfälle landen heute beim Arzt, beim Spezialisten oder oft sogar im Spitalnotfall. Gerade der Spitalnotfall wird in den letzten Jahren vermehrt aufgrund von Kleinigkeiten (z. B. harmlosen Erkältungen, leichten Verstauchungen, Schlafstörungen, ungefährlichen Insektenstichen usw.) direkt aufgesucht. Notaufnahmen sind jedoch für schwere Fälle sinnvoll, wenn irreversible Gesundheitsschäden erwartet werden und rasch ärztlich behandelt werden müssen. Studien belegen, dass rund 40 Prozent der Notfallpatienten diese Kriterien nicht erfüllen. Die Behandlung von Bagatellfällen führt zu entsprechenden Mehrkosten, da Notfallbehandlungen vor allem in Spitälern deutlich teurer sind als Behandlungen via Apotheke oder Grundversorger. Immer wieder beobachtet man, dass notwendige Eingriffe verzögert werden, weil Bagatellfälle abgearbeitet werden.</p><p>In der Schweiz bestehen offensichtlich nicht genügend Anreize, die das Verhalten der Patienten besser steuern würden. Der direkte Selbstkostenanteil im ambulanten Bereich ist eine von mehreren notwendigen Massnahmen, um überflüssige Arzt- und insbesondere überflüssige und teure Spitalbesuche zu verhindern und damit auch Prämiengelder zu sparen. Damit soll das Verständnis gefördert werden, dass jeder Arztbesuch und jeder Spitalbesuch etwas kostet; es soll aufgezeigt werden, dass medizinische Behandlungen nicht gratis sind, selbst wenn die Allgemeinheit den grössten Teil der Kosten deckt.</p><p>Umsetzung: Der Betrag pro Behandlungsfall - also nicht für Folgekonsultationen - kann bei frei praktizierenden Ärzten bei 15 bis 20 Franken, in Spitalambulatorien bei 30 bis 40 Franken angesetzt werden. Die Differenzierung des Betrages fördert die bewährte schweizerische Tradition, dass grundsätzlich die Hausärzte die erste Anlaufstelle für alle ärztlichen Konsultationen sein sollen. Die Beträge sind von den Leistungserbringern an Ort und Stelle in bar einzuziehen. Erfolgt keine Bezahlung, ist der entsprechende Betrag geschuldet (dem Patienten kann ein Einzahlungsschein mitgegeben werden). Die Arzt- oder Spitalrechnung muss zwingend um diesen Barbetrag reduziert werden - dies unabhängig, ob er bereits bezahlt wurde oder nicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Ärzte oder Spitäler zusätzliche Entschädigungen erhalten und dass das konsequente Einziehen des Barbetrages vernachlässigt wird. Den Leistungserbringern wird signalisiert, dass Bagatellfällen aktiv entgegenzuwirken ist. Indem beim Geltungsbereich Kinder bis zu 18 Jahren, Schwangere, Massnahmen der medizinischen Prävention (Impfungen usw.) sowie ärztlich überwiesene Patienten und bereits bestehende Fälle ausgenommen werden, sind besonders sensible Gruppen, insbesondere Chronischkranke, und wichtige medizinische Programme von der Abgabe befreit. In Härtefällen - Randständige ohne Barschaft usw. - hat der Bundesrat zugunsten der Leistungserbringer eine Inkassoregelung - beispielsweise anlog zu Artikel 64a KVG mit den Krankenversicherern - vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG und allenfalls weitere Gesetze werden dahingehend angepasst, dass bei ambulanten Praxis- oder Spitalbesuchen für jeden neuen Behandlungsfall ein symbolischer Selbstkostenanteil in bar erhoben wird. Der Barbetrag ist von den Leistungserbringern an Ort und Stelle einzuziehen. Er beträgt in Spitalambulatorien das Doppelte des Betrages in freien Arztpraxen. Der Gesetzgeber definiert die Patientengruppen und medizinischen Massnahmen, die davon befreit sind. Der Bundesrat erlässt eine Inkassolösung für Härtefälle (randständige Personen usw. ohne Barschaft).</p>
- Die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen muss gestärkt werden, wenn wir die stetig steigenden Gesundheitskosten besser in den Griff bekommen wollen. Zu viele Bagatellfälle landen heute beim Arzt, beim Spezialisten oder oft sogar im Spitalnotfall. Gerade der Spitalnotfall wird in den letzten Jahren vermehrt aufgrund von Kleinigkeiten (z. B. harmlosen Erkältungen, leichten Verstauchungen, Schlafstörungen, ungefährlichen Insektenstichen usw.) direkt aufgesucht. Notaufnahmen sind jedoch für schwere Fälle sinnvoll, wenn irreversible Gesundheitsschäden erwartet werden und rasch ärztlich behandelt werden müssen. Studien belegen, dass rund 40 Prozent der Notfallpatienten diese Kriterien nicht erfüllen. Die Behandlung von Bagatellfällen führt zu entsprechenden Mehrkosten, da Notfallbehandlungen vor allem in Spitälern deutlich teurer sind als Behandlungen via Apotheke oder Grundversorger. Immer wieder beobachtet man, dass notwendige Eingriffe verzögert werden, weil Bagatellfälle abgearbeitet werden.</p><p>In der Schweiz bestehen offensichtlich nicht genügend Anreize, die das Verhalten der Patienten besser steuern würden. Der direkte Selbstkostenanteil im ambulanten Bereich ist eine von mehreren notwendigen Massnahmen, um überflüssige Arzt- und insbesondere überflüssige und teure Spitalbesuche zu verhindern und damit auch Prämiengelder zu sparen. Damit soll das Verständnis gefördert werden, dass jeder Arztbesuch und jeder Spitalbesuch etwas kostet; es soll aufgezeigt werden, dass medizinische Behandlungen nicht gratis sind, selbst wenn die Allgemeinheit den grössten Teil der Kosten deckt.</p><p>Umsetzung: Der Betrag pro Behandlungsfall - also nicht für Folgekonsultationen - kann bei frei praktizierenden Ärzten bei 15 bis 20 Franken, in Spitalambulatorien bei 30 bis 40 Franken angesetzt werden. Die Differenzierung des Betrages fördert die bewährte schweizerische Tradition, dass grundsätzlich die Hausärzte die erste Anlaufstelle für alle ärztlichen Konsultationen sein sollen. Die Beträge sind von den Leistungserbringern an Ort und Stelle in bar einzuziehen. Erfolgt keine Bezahlung, ist der entsprechende Betrag geschuldet (dem Patienten kann ein Einzahlungsschein mitgegeben werden). Die Arzt- oder Spitalrechnung muss zwingend um diesen Barbetrag reduziert werden - dies unabhängig, ob er bereits bezahlt wurde oder nicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Ärzte oder Spitäler zusätzliche Entschädigungen erhalten und dass das konsequente Einziehen des Barbetrages vernachlässigt wird. Den Leistungserbringern wird signalisiert, dass Bagatellfällen aktiv entgegenzuwirken ist. Indem beim Geltungsbereich Kinder bis zu 18 Jahren, Schwangere, Massnahmen der medizinischen Prävention (Impfungen usw.) sowie ärztlich überwiesene Patienten und bereits bestehende Fälle ausgenommen werden, sind besonders sensible Gruppen, insbesondere Chronischkranke, und wichtige medizinische Programme von der Abgabe befreit. In Härtefällen - Randständige ohne Barschaft usw. - hat der Bundesrat zugunsten der Leistungserbringer eine Inkassoregelung - beispielsweise anlog zu Artikel 64a KVG mit den Krankenversicherern - vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG und allenfalls weitere Gesetze werden dahingehend angepasst, dass bei ambulanten Praxis- oder Spitalbesuchen für jeden neuen Behandlungsfall ein symbolischer Selbstkostenanteil in bar erhoben wird. Der Barbetrag ist von den Leistungserbringern an Ort und Stelle einzuziehen. Er beträgt in Spitalambulatorien das Doppelte des Betrages in freien Arztpraxen. Der Gesetzgeber definiert die Patientengruppen und medizinischen Massnahmen, die davon befreit sind. Der Bundesrat erlässt eine Inkassolösung für Härtefälle (randständige Personen usw. ohne Barschaft).</p>
- Die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken
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