Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
- ShortId
-
17.454
- Id
-
20170454
- Updated
-
10.04.2024 17:27
- Language
-
de
- Title
-
Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
- AdditionalIndexing
-
24;15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Finanzplatz Schweiz hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Der Entscheid, der OECD beizutreten, und der mit verschiedenen Ländern vereinbarte automatische Informationsaustausch sind Gründe dafür. Im Bankensektor gingen Hunderte von Arbeitsplätzen verloren, und die Anzahl der in der Schweiz tätigen Banken sank deutlich.</p><p>Auch Entscheide der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) haben den Finanzplatz weiter geschwächt. So wurden Akteure auf dem Finanzmarkt dazu verpflichtet, Compliance-Massnahmen zu treffen, die sowohl finanziell als auch administrativ einen grossen Aufwand bedeuten. Solche Massnahmen werden im Ausland nicht verlangt. Der Finanzsektor ist für unser Land weiterhin wichtig. Zu seiner Stärkung und um zu verhindern, dass hier verwaltetes Kapital und Finanzdienstleistungen ins Ausland verlagert werden, wird verlangt, dass Artikel 5 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit einem Absatz 2 ergänzt wird, der die Finma verpflichtet, die Entscheide zu treffen, die für den Finanzplatz am günstigsten sind und ihn im Wettbewerb nicht benachteiligen. </p><p>Angesichts dessen, dass viele Antworten auf Gesuche und Anfragen für die Finanzmarktteilnehmer wichtig sind, wird zudem mit einem neuen Artikel 5bis die Einführung einer Bearbeitungsfrist von 60 Tagen gefordert. Innerhalb dieser Frist soll die Finma Anfragen und Ersuchen der Finanzmarktteilnehmer beantworten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Finanzmarktaufsichtsgesetz soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5 Ziele der Finanzmarktaufsicht</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trifft die Finma immer den Entscheid, der am besten ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.</p><p>Art. 5bis Bearbeitungsfrist</p><p>Die Finma bearbeitet Gesuche innerhalb von 60 Tagen nach Eingang.</p>
- Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Finanzplatz Schweiz hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Der Entscheid, der OECD beizutreten, und der mit verschiedenen Ländern vereinbarte automatische Informationsaustausch sind Gründe dafür. Im Bankensektor gingen Hunderte von Arbeitsplätzen verloren, und die Anzahl der in der Schweiz tätigen Banken sank deutlich.</p><p>Auch Entscheide der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) haben den Finanzplatz weiter geschwächt. So wurden Akteure auf dem Finanzmarkt dazu verpflichtet, Compliance-Massnahmen zu treffen, die sowohl finanziell als auch administrativ einen grossen Aufwand bedeuten. Solche Massnahmen werden im Ausland nicht verlangt. Der Finanzsektor ist für unser Land weiterhin wichtig. Zu seiner Stärkung und um zu verhindern, dass hier verwaltetes Kapital und Finanzdienstleistungen ins Ausland verlagert werden, wird verlangt, dass Artikel 5 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit einem Absatz 2 ergänzt wird, der die Finma verpflichtet, die Entscheide zu treffen, die für den Finanzplatz am günstigsten sind und ihn im Wettbewerb nicht benachteiligen. </p><p>Angesichts dessen, dass viele Antworten auf Gesuche und Anfragen für die Finanzmarktteilnehmer wichtig sind, wird zudem mit einem neuen Artikel 5bis die Einführung einer Bearbeitungsfrist von 60 Tagen gefordert. Innerhalb dieser Frist soll die Finma Anfragen und Ersuchen der Finanzmarktteilnehmer beantworten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Finanzmarktaufsichtsgesetz soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5 Ziele der Finanzmarktaufsicht</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trifft die Finma immer den Entscheid, der am besten ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.</p><p>Art. 5bis Bearbeitungsfrist</p><p>Die Finma bearbeitet Gesuche innerhalb von 60 Tagen nach Eingang.</p>
- Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
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