Verfassungsgemässe Geschäfte der SNB im Zeichen der Nachhaltigkeit

ShortId
17.455
Id
20170455
Updated
10.04.2024 17:26
Language
de
Title
Verfassungsgemässe Geschäfte der SNB im Zeichen der Nachhaltigkeit
AdditionalIndexing
24;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes verlangt, dass die Nationalbank im Gesamtinteresse des Landes handelt. Gemäss Botschaft über die Revision des Nationalbankgesetzes von 2002 bedeutet dies allerdings nur, dass die Nationalbank ihre Geldpolitik auf die Bedürfnisse der schweizerischen Volkswirtschaft als Ganzes ausrichten muss. Auf spezifische Probleme einzelner Regionen oder Branchen muss sie keine Rücksicht nehmen. Diese Auslegung von Gesamtinteresse ist äusserst restriktiv und überholt. Deshalb ist Artikel 5 mit einem neuen Absatz 5 zu ergänzen. Das Gesamtinteresse eines Landes kann nicht auf eine ausgewogene Wirtschaftspolitik zwischen seinen verschiedenen Regionen und Branchen reduziert werden.</p><p>Der vorliegende Vorschlag orientiert sich an den Vorschriften, die die Tätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) regeln. Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nennt als vorrangiges Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Gewährleistung der Preisstabilität. Im nächsten Satz wird hinzugefügt, dass "... das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union (unterstützt), um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen". Die Ziele der Schweiz sind im Zweckartikel (Art. 2) der Bundesverfassung umschrieben. In diesem Artikel werden auch die nachhaltige Entwicklung und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen als Ziele ausdrücklich erwähnt.</p><p>Es geht hier nicht darum, die Unabhängigkeit unserer Nationalbank einzuschränken. Marc Chardonnens, Direktor des Bafu, erläutert in der neuesten Nummer des Magazins "Umwelt", die dem Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarkt gewidmet ist, dass der Bund die Rolle eines Fazilitators übernehmen und die Bestrebungen des Finanzsektors nach mehr Nachhaltigkeit unterstützen müsse, indem er für passende Rahmenbedingungen sorge. Wenn also Artikel 5 des Nationalbankgesetzes präzisiert werden muss, dann nur, weil die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Nationalbank im Einklang stehen sollen mit den Zielen, die sich der Bund gegeben hat.</p><p>Heute laufen nämlich die Handlungen unserer Nationalbank dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und vor allem dem der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Grundlagen zuwider. Dies schadet zweifellos dem Gesamtinteresse unseres Landes und steht im Widerspruch zu den in der Verfassung verankerten Zielen. In einem kürzlich erschienenen Bericht haben die "Artisans de la transition" darauf hingewiesen, dass die Nationalbank über die von ihr an der amerikanischen Börse angelegten 61,5 Milliarden US-Dollar (weniger als 10 Prozent ihrer Gesamtreserven) genauso viele CO2-Emissionen verursacht wie die gesamte Schweiz. Die Investitionen tragen somit dazu bei, dass sich die Welt auf einen Temperaturanstieg von 4 bis 6 Grad Celsius zubewegt, mit verheerenden Folgen für unser Land, das besonders schwer von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist. Das Ganze ist umso absurder, als die Investitionen in fossile Brennstoffe nicht gewinnbringend sind. Innerhalb von drei Jahren hat die Nationalbank damit fast 4 Milliarden US-Dollar verloren.</p><p>Zwar hat die Nationalbank interne Richtlinien erlassen, wonach sie nicht mehr in Unternehmen investiert, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Dennoch hält sie weiterhin Anteile an grossen Erdölunternehmen wie Chevron, Exxon Mobil, Suncor Energy oder Conoco Phillips, die ganz klar das Klima schädigen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde es der Nationalbank sicherlich erleichtern, ihre Bemühungen zur Einhaltung der eigenen Richtlinien noch einmal zu verstärken.</p><p>Die Bekämpfung des Klimawandels stellt eine der grossen Herausforderungen dieses Jahrhunderts für die Schweiz und die gesamte internationale Gemeinschaft dar. Die Schweiz ist in diesem Bereich internationale Verpflichtungen eingegangen, in Übereinstimmung mit dem in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Zweck, aber auch in Übereinstimmung mit Artikel 54 der Bundesverfassung (Auswärtige Angelegenheiten). Absatz 2 dieses Artikels verpflichtet die Schweiz zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Zudem hat das Parlament erst kürzlich der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris zugestimmt. Dieses zielt insbesondere darauf ab, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung" (Art. 2 Ziff. 1 Bst. c). Die vorliegende parlamentarische Initiative geht in dieselbe Richtung, denn die Nationalbank generiert durch den Erwerb von Wertpapieren einen Teil dieser Finanzmittelflüsse. So hat sie seit 2010 im Rahmen ihrer Währungsreserven Käufe in der Höhe von über 630 Milliarden Franken getätigt. Um mit dem Klimaübereinkommen von Paris vereinbar zu sein, müssten diese Käufe also mit einer Entwicklung hin zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft im Einklang stehen. Ausserdem ist die Schweiz auch im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) internationale Verpflichtungen eingegangen, die u. a. das Klima, den Erhalt der Biodiversität und der Gewässer sowie den nachhaltigen Konsum betreffen.</p><p>Diejenigen, die sich über eine Beurteilung der Auswirkungen von Investitionen auf das Klima Gedanken machen, sollen noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es das Bafu interessierten Institutionen und Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojektes ermöglicht, ihre Anlageportfolios auf deren Klimaverträglichkeit hin kostenlos prüfen zu lassen. Nach Abschluss der Entwicklungsphase wird das Modell umsonst auf dem Markt verfügbar sein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (Aufgaben) wird um einen Absatz 5 ergänzt. </p><p>Art. 5</p><p>...</p><p>Abs. 5</p><p>Die Nationalbank unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik des Bundes im Hinblick darauf, einen Beitrag zur Erfüllung des in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Zwecks zu leisten.</p>
  • Verfassungsgemässe Geschäfte der SNB im Zeichen der Nachhaltigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes verlangt, dass die Nationalbank im Gesamtinteresse des Landes handelt. Gemäss Botschaft über die Revision des Nationalbankgesetzes von 2002 bedeutet dies allerdings nur, dass die Nationalbank ihre Geldpolitik auf die Bedürfnisse der schweizerischen Volkswirtschaft als Ganzes ausrichten muss. Auf spezifische Probleme einzelner Regionen oder Branchen muss sie keine Rücksicht nehmen. Diese Auslegung von Gesamtinteresse ist äusserst restriktiv und überholt. Deshalb ist Artikel 5 mit einem neuen Absatz 5 zu ergänzen. Das Gesamtinteresse eines Landes kann nicht auf eine ausgewogene Wirtschaftspolitik zwischen seinen verschiedenen Regionen und Branchen reduziert werden.</p><p>Der vorliegende Vorschlag orientiert sich an den Vorschriften, die die Tätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) regeln. Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nennt als vorrangiges Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Gewährleistung der Preisstabilität. Im nächsten Satz wird hinzugefügt, dass "... das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union (unterstützt), um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen". Die Ziele der Schweiz sind im Zweckartikel (Art. 2) der Bundesverfassung umschrieben. In diesem Artikel werden auch die nachhaltige Entwicklung und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen als Ziele ausdrücklich erwähnt.</p><p>Es geht hier nicht darum, die Unabhängigkeit unserer Nationalbank einzuschränken. Marc Chardonnens, Direktor des Bafu, erläutert in der neuesten Nummer des Magazins "Umwelt", die dem Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarkt gewidmet ist, dass der Bund die Rolle eines Fazilitators übernehmen und die Bestrebungen des Finanzsektors nach mehr Nachhaltigkeit unterstützen müsse, indem er für passende Rahmenbedingungen sorge. Wenn also Artikel 5 des Nationalbankgesetzes präzisiert werden muss, dann nur, weil die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Nationalbank im Einklang stehen sollen mit den Zielen, die sich der Bund gegeben hat.</p><p>Heute laufen nämlich die Handlungen unserer Nationalbank dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und vor allem dem der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Grundlagen zuwider. Dies schadet zweifellos dem Gesamtinteresse unseres Landes und steht im Widerspruch zu den in der Verfassung verankerten Zielen. In einem kürzlich erschienenen Bericht haben die "Artisans de la transition" darauf hingewiesen, dass die Nationalbank über die von ihr an der amerikanischen Börse angelegten 61,5 Milliarden US-Dollar (weniger als 10 Prozent ihrer Gesamtreserven) genauso viele CO2-Emissionen verursacht wie die gesamte Schweiz. Die Investitionen tragen somit dazu bei, dass sich die Welt auf einen Temperaturanstieg von 4 bis 6 Grad Celsius zubewegt, mit verheerenden Folgen für unser Land, das besonders schwer von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist. Das Ganze ist umso absurder, als die Investitionen in fossile Brennstoffe nicht gewinnbringend sind. Innerhalb von drei Jahren hat die Nationalbank damit fast 4 Milliarden US-Dollar verloren.</p><p>Zwar hat die Nationalbank interne Richtlinien erlassen, wonach sie nicht mehr in Unternehmen investiert, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Dennoch hält sie weiterhin Anteile an grossen Erdölunternehmen wie Chevron, Exxon Mobil, Suncor Energy oder Conoco Phillips, die ganz klar das Klima schädigen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde es der Nationalbank sicherlich erleichtern, ihre Bemühungen zur Einhaltung der eigenen Richtlinien noch einmal zu verstärken.</p><p>Die Bekämpfung des Klimawandels stellt eine der grossen Herausforderungen dieses Jahrhunderts für die Schweiz und die gesamte internationale Gemeinschaft dar. Die Schweiz ist in diesem Bereich internationale Verpflichtungen eingegangen, in Übereinstimmung mit dem in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Zweck, aber auch in Übereinstimmung mit Artikel 54 der Bundesverfassung (Auswärtige Angelegenheiten). Absatz 2 dieses Artikels verpflichtet die Schweiz zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Zudem hat das Parlament erst kürzlich der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris zugestimmt. Dieses zielt insbesondere darauf ab, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung" (Art. 2 Ziff. 1 Bst. c). Die vorliegende parlamentarische Initiative geht in dieselbe Richtung, denn die Nationalbank generiert durch den Erwerb von Wertpapieren einen Teil dieser Finanzmittelflüsse. So hat sie seit 2010 im Rahmen ihrer Währungsreserven Käufe in der Höhe von über 630 Milliarden Franken getätigt. Um mit dem Klimaübereinkommen von Paris vereinbar zu sein, müssten diese Käufe also mit einer Entwicklung hin zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft im Einklang stehen. Ausserdem ist die Schweiz auch im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) internationale Verpflichtungen eingegangen, die u. a. das Klima, den Erhalt der Biodiversität und der Gewässer sowie den nachhaltigen Konsum betreffen.</p><p>Diejenigen, die sich über eine Beurteilung der Auswirkungen von Investitionen auf das Klima Gedanken machen, sollen noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es das Bafu interessierten Institutionen und Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojektes ermöglicht, ihre Anlageportfolios auf deren Klimaverträglichkeit hin kostenlos prüfen zu lassen. Nach Abschluss der Entwicklungsphase wird das Modell umsonst auf dem Markt verfügbar sein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (Aufgaben) wird um einen Absatz 5 ergänzt. </p><p>Art. 5</p><p>...</p><p>Abs. 5</p><p>Die Nationalbank unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik des Bundes im Hinblick darauf, einen Beitrag zur Erfüllung des in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Zwecks zu leisten.</p>
    • Verfassungsgemässe Geschäfte der SNB im Zeichen der Nachhaltigkeit

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