Aufhebung der diskriminierenden Biersteuer
- ShortId
-
17.469
- Id
-
20170469
- Updated
-
10.04.2024 17:30
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der diskriminierenden Biersteuer
- AdditionalIndexing
-
2446;2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 131 unserer Bundesverfassung ermächtigt den Bund zwar zur Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Bier, verpflichtet ihn jedoch nicht dazu. Ein Verzicht auf diese Steuer ist also ohne Verfassungsänderung problemlos möglich.</p><p>Die Biersteuer ist eine völlig willkürlich erhobene Steuer. Eine vergleichbare Steuer auf Wein, der einen höheren Alkoholgehalt aufweist, existiert nicht. Dies ist vermutlich auf entsprechendes Lobbying der Winzer zurückzuführen, was sehr zu begrüssen ist, da sich so die Diskriminierung der Bierbrauer und -trinker nicht über die Einführung einer Weinsteuer beseitigen lässt.</p><p>Eine steuerliche Entlastung stellt auch eine Anerkennung der Leistungen der Schweizer Brauereien dar und ist eine Ermutigung an ihre Adresse, den Markt und die Kundinnen und Kunden weiterhin mit ihren ausgezeichneten Innovationen zu beleben und zu erfreuen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer wird aufgehoben.</p>
- Aufhebung der diskriminierenden Biersteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 131 unserer Bundesverfassung ermächtigt den Bund zwar zur Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Bier, verpflichtet ihn jedoch nicht dazu. Ein Verzicht auf diese Steuer ist also ohne Verfassungsänderung problemlos möglich.</p><p>Die Biersteuer ist eine völlig willkürlich erhobene Steuer. Eine vergleichbare Steuer auf Wein, der einen höheren Alkoholgehalt aufweist, existiert nicht. Dies ist vermutlich auf entsprechendes Lobbying der Winzer zurückzuführen, was sehr zu begrüssen ist, da sich so die Diskriminierung der Bierbrauer und -trinker nicht über die Einführung einer Weinsteuer beseitigen lässt.</p><p>Eine steuerliche Entlastung stellt auch eine Anerkennung der Leistungen der Schweizer Brauereien dar und ist eine Ermutigung an ihre Adresse, den Markt und die Kundinnen und Kunden weiterhin mit ihren ausgezeichneten Innovationen zu beleben und zu erfreuen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer wird aufgehoben.</p>
- Aufhebung der diskriminierenden Biersteuer
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