Moratorium für E-Voting
- ShortId
-
17.471
- Id
-
20170471
- Updated
-
10.04.2024 17:28
- Language
-
de
- Title
-
Moratorium für E-Voting
- AdditionalIndexing
-
34;04;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Erkenntnisse der kürzlich stattgefundenen "Def Con", einer der grössten Veranstaltungen für Hacker weltweit, müssen uns aufhorchen lassen. Hacker dieser Veranstaltung konnten in E-Voting-Systeme, die in den USA und anderen Ländern zum Einsatz kommen, teilweise in weniger als zwei Stunden eindringen. Alles Systeme, bei denen behauptet wurde, sie seien absolut sicher. Beim Cyberspionageangriff auf die Ruag hat es beispielsweise eineinhalb Jahre gedauert, bis hier in der Schweiz jemand etwas gemerkt hat. Ausländische Nachrichtendienste mussten uns darüber informieren. Fazit: Cyberbedrohungen sind real und nehmen zu. Es ist heute erwiesen, dass Staaten, nichtstaatliche Organisationen und auch einzelne Hacker immer öfter versuchen, Einfluss auf demokratische Prozesse wie Abstimmungen und Wahlen zu nehmen. Hackerattacken werden heute bereits auf Anfrage ausgeführt. Das kriminelle Netz an Akteuren in diesem Bereich wird immer grösser. Es ist geradezu naiv zu glauben, dass Abstimmungsserver sicherer seien als Computer von Grossfirmen, staatlichen Verwaltungen oder vom Militär, die trotz hohem Sicherheitsaufwand bereits gehackt werden konnten. Bekannte Hackergruppen und Informatikexperten, d. h. die Praktiker, weisen daher auf die Gefahr von Cyberangriffen auf E-Voting-Systeme hin. Bedeutende Informatikfachgesellschaften warnen ganz offen vor solchen Sicherheitsproblemen. Selbst das ansonsten moderne Norwegen hat das E-Voting wegen erwiesener Sicherheitslücken 2014 wieder abgeschafft, und Frankreich hat seine Bestrebungen in diesem Bereich aktuell gestoppt.</p><p>Es liegt in der Natur der Demokratie, dass der Anspruch an ordnungsgemässe Wahlen und Abstimmungen höher liegen muss als in anderen Bereichen. Denn das Ergebnis soll nachvollziehbar und frei von Manipulationen sein, sowie das Stimmgeheimnis muss gewahrt bleiben. Beim E-Banking muss der Kunde eindeutig identifiziert werden können. Bei Internetvoting darf genau das nicht der Fall sein, da sonst das Stimmgeheimnis nicht gewahrt bleibt. Und im Gegensatz zur allfälligen Manipulation einer Briefwahl kann mit Cyberattacken eine grosse Anzahl Stimmen verändert und damit das Resultat sehr effizient und effektiv beeinflusst werden. Es ist ein zentralisiertes Risiko. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass mit E-Voting ein Teil des Wahlprozesses auf ein System verlagert wird, das schon in seiner Basis, d. h. schon beispielsweise beim Betriebssystem, vollständig für Manipulationen anfällig ist. Die politische Kontrolle durch Stimmenzähler und Wahlbeobachter sowie das klassische Vieraugenprinzip werden hier durch Codes, Bits und Bytes ersetzt, welche nur noch hoch technisch und nur noch für Experten nachvollziehbar sind.</p><p>Die Initiative fordert jedoch kein absolutes Verbot, sondern ein Moratorium, damit entsprechende Evaluationen durchgeführt und Erfahrungen im Ausland ausgewertet werden können. Erst wenn sich das System für Auslandschweizer und vergleichbare Systeme im Ausland als einwandfrei sicher herausgestellt haben, sollen wieder Versuche im Inland möglich werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte - insbesondere die Artikel 5 und 8a - ist dahingehend zu ändern, dass Versuche zur elektronischen Stimmabgabe für eine durch das Gesetz bestimmte Zeit, jedoch mindestens für vier Jahre, ausgesetzt werden. Ausgenommen sind Systeme für Auslandschweizer.</p>
- Moratorium für E-Voting
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Erkenntnisse der kürzlich stattgefundenen "Def Con", einer der grössten Veranstaltungen für Hacker weltweit, müssen uns aufhorchen lassen. Hacker dieser Veranstaltung konnten in E-Voting-Systeme, die in den USA und anderen Ländern zum Einsatz kommen, teilweise in weniger als zwei Stunden eindringen. Alles Systeme, bei denen behauptet wurde, sie seien absolut sicher. Beim Cyberspionageangriff auf die Ruag hat es beispielsweise eineinhalb Jahre gedauert, bis hier in der Schweiz jemand etwas gemerkt hat. Ausländische Nachrichtendienste mussten uns darüber informieren. Fazit: Cyberbedrohungen sind real und nehmen zu. Es ist heute erwiesen, dass Staaten, nichtstaatliche Organisationen und auch einzelne Hacker immer öfter versuchen, Einfluss auf demokratische Prozesse wie Abstimmungen und Wahlen zu nehmen. Hackerattacken werden heute bereits auf Anfrage ausgeführt. Das kriminelle Netz an Akteuren in diesem Bereich wird immer grösser. Es ist geradezu naiv zu glauben, dass Abstimmungsserver sicherer seien als Computer von Grossfirmen, staatlichen Verwaltungen oder vom Militär, die trotz hohem Sicherheitsaufwand bereits gehackt werden konnten. Bekannte Hackergruppen und Informatikexperten, d. h. die Praktiker, weisen daher auf die Gefahr von Cyberangriffen auf E-Voting-Systeme hin. Bedeutende Informatikfachgesellschaften warnen ganz offen vor solchen Sicherheitsproblemen. Selbst das ansonsten moderne Norwegen hat das E-Voting wegen erwiesener Sicherheitslücken 2014 wieder abgeschafft, und Frankreich hat seine Bestrebungen in diesem Bereich aktuell gestoppt.</p><p>Es liegt in der Natur der Demokratie, dass der Anspruch an ordnungsgemässe Wahlen und Abstimmungen höher liegen muss als in anderen Bereichen. Denn das Ergebnis soll nachvollziehbar und frei von Manipulationen sein, sowie das Stimmgeheimnis muss gewahrt bleiben. Beim E-Banking muss der Kunde eindeutig identifiziert werden können. Bei Internetvoting darf genau das nicht der Fall sein, da sonst das Stimmgeheimnis nicht gewahrt bleibt. Und im Gegensatz zur allfälligen Manipulation einer Briefwahl kann mit Cyberattacken eine grosse Anzahl Stimmen verändert und damit das Resultat sehr effizient und effektiv beeinflusst werden. Es ist ein zentralisiertes Risiko. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass mit E-Voting ein Teil des Wahlprozesses auf ein System verlagert wird, das schon in seiner Basis, d. h. schon beispielsweise beim Betriebssystem, vollständig für Manipulationen anfällig ist. Die politische Kontrolle durch Stimmenzähler und Wahlbeobachter sowie das klassische Vieraugenprinzip werden hier durch Codes, Bits und Bytes ersetzt, welche nur noch hoch technisch und nur noch für Experten nachvollziehbar sind.</p><p>Die Initiative fordert jedoch kein absolutes Verbot, sondern ein Moratorium, damit entsprechende Evaluationen durchgeführt und Erfahrungen im Ausland ausgewertet werden können. Erst wenn sich das System für Auslandschweizer und vergleichbare Systeme im Ausland als einwandfrei sicher herausgestellt haben, sollen wieder Versuche im Inland möglich werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte - insbesondere die Artikel 5 und 8a - ist dahingehend zu ändern, dass Versuche zur elektronischen Stimmabgabe für eine durch das Gesetz bestimmte Zeit, jedoch mindestens für vier Jahre, ausgesetzt werden. Ausgenommen sind Systeme für Auslandschweizer.</p>
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