Unterstellung des Pflegepersonals der Pendelmigration in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz
- ShortId
-
17.472
- Id
-
20170472
- Updated
-
10.04.2024 09:54
- Language
-
de
- Title
-
Unterstellung des Pflegepersonals der Pendelmigration in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz
- AdditionalIndexing
-
44;2841;1211;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss der heute geltenden Regelung unterstehen Pendelmigrantinnen und -migranten im Pflegebereich in Privathaushalten nicht dem schweizerischen Arbeitsgesetz. Dementsprechend unterstehen sie heute nicht den Regelungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst, was zu faktischen 24-Stunden-Arbeitszeiten und Sozialdumping führt. Gemäss Seco arbeiten 10 000 bis 30 000 Personen auf diese Weise, was zu einem faktischen Absinken des Stundenlohnsatzes auf 5 bis 8 Franken führt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell für die kantonalen Normalarbeitsverträge, das minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit vorschlägt, löst das Problem nur ungenügend. Die Regelung verpflichtet die Kantone nicht, die Situation der Care-Migrantinnen effektiv zu verbessern.</p><p>Eine Studie im Auftrag des Seco kommt zum Schluss, dass das Modell der 24-Stunden-Betreuung für viele Pflegebedürftige und Angehörige ein äusserst sinnvolles Modell ist. Der Bedarf hierfür wird bis 2030 um weitere 50 Prozent ansteigen. Der mangelnde Schutz der Rechte der Pendelmigrantinnen und -migranten birgt jedoch die Gefahr von Sozialdumping und damit auch mangelnder Qualität der Betreuung. Mit den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen einer Verordnung unter dem Arbeitsgesetz kann sowohl den Interessen einer effektiven Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte als auch einer möglichst gerechten Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mittels Verordnung sollen die direkt in Privathaushalten angestellten Pendelmigrantinnen und -migranten im Pflegebereich unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes gestellt werden. Sollten hierfür Änderungen des Arbeitsgesetzes oder des Obligationenrechts nötig sein, so wird dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Dabei sind mindestens zu regeln:</p><p>1. die Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten;</p><p>2. eine wöchentliche Höchstarbeitszeit;</p><p>3. eine Anrechnung der Präsenzzeit an die Arbeitszeit;</p><p>4. Anspruch und Konditionen des Bezugs der Freizeit und der Ferien;</p><p>5. der Gesundheits- und Mutterschaftsschutz;</p><p>6. die Lohnfortzahlungsansprüche bei Krankheit;</p><p>7. die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen;</p><p>8. die Abgabe von Informationen an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Klienten bezüglich dieser Bestimmungen.</p>
- Unterstellung des Pflegepersonals der Pendelmigration in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss der heute geltenden Regelung unterstehen Pendelmigrantinnen und -migranten im Pflegebereich in Privathaushalten nicht dem schweizerischen Arbeitsgesetz. Dementsprechend unterstehen sie heute nicht den Regelungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst, was zu faktischen 24-Stunden-Arbeitszeiten und Sozialdumping führt. Gemäss Seco arbeiten 10 000 bis 30 000 Personen auf diese Weise, was zu einem faktischen Absinken des Stundenlohnsatzes auf 5 bis 8 Franken führt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell für die kantonalen Normalarbeitsverträge, das minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit vorschlägt, löst das Problem nur ungenügend. Die Regelung verpflichtet die Kantone nicht, die Situation der Care-Migrantinnen effektiv zu verbessern.</p><p>Eine Studie im Auftrag des Seco kommt zum Schluss, dass das Modell der 24-Stunden-Betreuung für viele Pflegebedürftige und Angehörige ein äusserst sinnvolles Modell ist. Der Bedarf hierfür wird bis 2030 um weitere 50 Prozent ansteigen. Der mangelnde Schutz der Rechte der Pendelmigrantinnen und -migranten birgt jedoch die Gefahr von Sozialdumping und damit auch mangelnder Qualität der Betreuung. Mit den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen einer Verordnung unter dem Arbeitsgesetz kann sowohl den Interessen einer effektiven Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte als auch einer möglichst gerechten Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mittels Verordnung sollen die direkt in Privathaushalten angestellten Pendelmigrantinnen und -migranten im Pflegebereich unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes gestellt werden. Sollten hierfür Änderungen des Arbeitsgesetzes oder des Obligationenrechts nötig sein, so wird dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Dabei sind mindestens zu regeln:</p><p>1. die Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten;</p><p>2. eine wöchentliche Höchstarbeitszeit;</p><p>3. eine Anrechnung der Präsenzzeit an die Arbeitszeit;</p><p>4. Anspruch und Konditionen des Bezugs der Freizeit und der Ferien;</p><p>5. der Gesundheits- und Mutterschaftsschutz;</p><p>6. die Lohnfortzahlungsansprüche bei Krankheit;</p><p>7. die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen;</p><p>8. die Abgabe von Informationen an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Klienten bezüglich dieser Bestimmungen.</p>
- Unterstellung des Pflegepersonals der Pendelmigration in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz
Back to List