Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Durchsetzung der Militärdienstpflicht
- ShortId
-
17.474
- Id
-
20170474
- Updated
-
10.04.2024 17:33
- Language
-
de
- Title
-
Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Durchsetzung der Militärdienstpflicht
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wir leben in einer Zeit grosser Unsicherheit, in Europa und auf der ganzen Welt. Neuartige Bedrohungen (Cyberangriffe, Terrorismus, soziale Konflikte) gefährden die Sicherheit. Zudem steigt der Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen (Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei, Einsatz bei Naturkatastrophen, Schutz bei Grossveranstaltungen). Damit die Armee ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann, braucht sie einen genügenden Bestand. Dem dient die Militärdienstpflicht, die im Übrigen auch Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung und Solidarität der Bürger gegenüber Staat und Gesellschaft ist.</p><p>Die mit der Weiterentwicklung der Armee beschlossene Struktur mit einem Sollbestand von 140 000 Personen reicht für eine effektive, autonome Verteidigung unseres Landes nicht aus. Die Armee braucht einen höheren Sollbestand. Doch selbst die für den heutigen Bestand jährlich benötigten 18 000 Personen können nicht rekrutiert werden. Mehr als 6000 diensttaugliche Personen absolvieren jährlich Zivildienst. Im Verhältnis zwischen Militär- und Zivildienst "besteht de facto eine Wahlfreiheit" (Korpskommandant Daniel Baumgartner, "NZZ" vom 22. Februar 2017). Dies, obwohl es in der Armee zahlreiche Funktionen für Personen gibt, die keine Waffe tragen können oder wollen (Funktionen in Stäben, im Sanitätsdienst usw.). Der Grundsatz der Militärdienstpflicht aller Schweizer ist darum in der Verfassung zu verdeutlichen und wieder durchzusetzen. Dabei soll die Wirtschaft ihren Beitrag zur Vereinbarkeit von Militärdienstpflicht und Beruf leisten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, mit der die Bundesverfassung wie folgt geändert werden soll: </p><p>Art. 59 Militär- und Ersatzdienst</p><p>Abs. 1</p><p>Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten (Satz 1 wie bisher). Die Militärdienstpflicht sichert den Bestand der Armee, der nötig ist, damit diese ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann. Die Militärdienstpflicht ist Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung jedes Schweizers gegenüber Staat und Gesellschaft. Der Bund sorgt dafür, dass die Militärdienstpflicht rechtlich und tatsächlich durchgesetzt wird. Wirtschaft und Gesellschaft leisten ebenfalls ihren Beitrag.</p><p>Abs. 2</p><p>Unverändert</p><p>Abs. 2bis</p><p>Wer den Militärdienst wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, leistet auf Gesuch hin zivilen Ersatzdienst. Es besteht kein freies Wahlrecht zugunsten des zivilen Ersatzdienstes.</p>
- Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Durchsetzung der Militärdienstpflicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wir leben in einer Zeit grosser Unsicherheit, in Europa und auf der ganzen Welt. Neuartige Bedrohungen (Cyberangriffe, Terrorismus, soziale Konflikte) gefährden die Sicherheit. Zudem steigt der Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen (Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei, Einsatz bei Naturkatastrophen, Schutz bei Grossveranstaltungen). Damit die Armee ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann, braucht sie einen genügenden Bestand. Dem dient die Militärdienstpflicht, die im Übrigen auch Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung und Solidarität der Bürger gegenüber Staat und Gesellschaft ist.</p><p>Die mit der Weiterentwicklung der Armee beschlossene Struktur mit einem Sollbestand von 140 000 Personen reicht für eine effektive, autonome Verteidigung unseres Landes nicht aus. Die Armee braucht einen höheren Sollbestand. Doch selbst die für den heutigen Bestand jährlich benötigten 18 000 Personen können nicht rekrutiert werden. Mehr als 6000 diensttaugliche Personen absolvieren jährlich Zivildienst. Im Verhältnis zwischen Militär- und Zivildienst "besteht de facto eine Wahlfreiheit" (Korpskommandant Daniel Baumgartner, "NZZ" vom 22. Februar 2017). Dies, obwohl es in der Armee zahlreiche Funktionen für Personen gibt, die keine Waffe tragen können oder wollen (Funktionen in Stäben, im Sanitätsdienst usw.). Der Grundsatz der Militärdienstpflicht aller Schweizer ist darum in der Verfassung zu verdeutlichen und wieder durchzusetzen. Dabei soll die Wirtschaft ihren Beitrag zur Vereinbarkeit von Militärdienstpflicht und Beruf leisten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, mit der die Bundesverfassung wie folgt geändert werden soll: </p><p>Art. 59 Militär- und Ersatzdienst</p><p>Abs. 1</p><p>Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten (Satz 1 wie bisher). Die Militärdienstpflicht sichert den Bestand der Armee, der nötig ist, damit diese ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann. Die Militärdienstpflicht ist Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung jedes Schweizers gegenüber Staat und Gesellschaft. Der Bund sorgt dafür, dass die Militärdienstpflicht rechtlich und tatsächlich durchgesetzt wird. Wirtschaft und Gesellschaft leisten ebenfalls ihren Beitrag.</p><p>Abs. 2</p><p>Unverändert</p><p>Abs. 2bis</p><p>Wer den Militärdienst wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, leistet auf Gesuch hin zivilen Ersatzdienst. Es besteht kein freies Wahlrecht zugunsten des zivilen Ersatzdienstes.</p>
- Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Durchsetzung der Militärdienstpflicht
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