Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität

ShortId
17.475
Id
20170475
Updated
10.04.2024 17:33
Language
de
Title
Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität
AdditionalIndexing
2811;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist in letzter Zeit vorgekommen, dass Gemeindebehörden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Personen mit dem Vermerk "Staatsangehörigkeit ungeklärt" zur Einbürgerung vorschlagen. Dies ist in höchstem Masse stossend. Wenn von Personen, die um Asyl ersuchen, verlangt wird, dass sie ihre Identität offenlegen oder dass sie zumindest kooperieren bei der Feststellung ihrer Identität, muss dies erst recht für Personen gelten, deren Bestreben es ist, das Bürgerrecht zu erwerben und künftig an der politischen Willensbildung unseres Landes teilzunehmen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bürgerrechtsgesetz vom 29. September 1952 ist so zu ändern, dass (beispielsweise durch eine Ergänzung von Art. 14) die zweifelsfreie Identifikation der Personen, die sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, Voraussetzung zu dessen Gewährung ist.</p>
  • Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist in letzter Zeit vorgekommen, dass Gemeindebehörden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Personen mit dem Vermerk "Staatsangehörigkeit ungeklärt" zur Einbürgerung vorschlagen. Dies ist in höchstem Masse stossend. Wenn von Personen, die um Asyl ersuchen, verlangt wird, dass sie ihre Identität offenlegen oder dass sie zumindest kooperieren bei der Feststellung ihrer Identität, muss dies erst recht für Personen gelten, deren Bestreben es ist, das Bürgerrecht zu erwerben und künftig an der politischen Willensbildung unseres Landes teilzunehmen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bürgerrechtsgesetz vom 29. September 1952 ist so zu ändern, dass (beispielsweise durch eine Ergänzung von Art. 14) die zweifelsfreie Identifikation der Personen, die sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, Voraussetzung zu dessen Gewährung ist.</p>
    • Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität

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