Bauliche Erneuerungen im Stockwerkeigentum. Blockaden verhindern

ShortId
17.476
Id
20170476
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Bauliche Erneuerungen im Stockwerkeigentum. Blockaden verhindern
AdditionalIndexing
2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Errichtung eines Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ist in den Bestimmungen zum Stockwerkeigentum nicht vorgeschrieben. Das führt dazu, dass bei wichtigen und/oder teuren Sanierungen von den Stockwerkeigentümern zusätzliche Einlagen nötig werden. Bei Gesamtsanierungen ist das qualifizierte Mehr (Kopfstimmen plus Wertquote) für die Zustimmung notwendig. So werden durch Parteien, die mit den baulichen Vorhaben nicht einverstanden sind, dringend notwendige Massnahmen blockiert. Viele Liegenschaften von Stockwerkeigentümergemeinschaften sind aber in die Jahre gekommen und bedürfen einer Sanierung.</p><p>Mit angesparten Mitteln im Erneuerungsfonds ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer einfacher zu erreichen. Ist der Erneuerungsfonds schon bei der Begründung der Gemeinschaft und/oder beim Wohnungskauf errichtet, wird die Einlage als fester Bestandteil der Wohnkosten eingerechnet, und es wird verhindert, dass unvermittelt grosse Beteiligungszahlungen an eine Sanierung geleistet werden müssten.</p><p>Ein Erneuerungsfonds ermöglicht eine langfristige Planung und verhindert kostentreibende, unkoordinierte Einzelmassnahmen oder den Wertzerfall der Liegenschaft.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 712m des Zivilgesetzbuches soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 712m</p><p>Abs. 1</p><p>Ausser den in andern Bestimmungen genannten hat die Versammlung der Stockwerkeigentümer insbesondere die folgenden Befugnisse:</p><p>...</p><p>Ziff. 5</p><p>über die Schaffung eines obligatorischen Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten, die Höhe der Einlagen und das Reglement zur Verwaltung des Erneuerungsfonds zu befinden.</p><p>...</p>
  • Bauliche Erneuerungen im Stockwerkeigentum. Blockaden verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Errichtung eines Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ist in den Bestimmungen zum Stockwerkeigentum nicht vorgeschrieben. Das führt dazu, dass bei wichtigen und/oder teuren Sanierungen von den Stockwerkeigentümern zusätzliche Einlagen nötig werden. Bei Gesamtsanierungen ist das qualifizierte Mehr (Kopfstimmen plus Wertquote) für die Zustimmung notwendig. So werden durch Parteien, die mit den baulichen Vorhaben nicht einverstanden sind, dringend notwendige Massnahmen blockiert. Viele Liegenschaften von Stockwerkeigentümergemeinschaften sind aber in die Jahre gekommen und bedürfen einer Sanierung.</p><p>Mit angesparten Mitteln im Erneuerungsfonds ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer einfacher zu erreichen. Ist der Erneuerungsfonds schon bei der Begründung der Gemeinschaft und/oder beim Wohnungskauf errichtet, wird die Einlage als fester Bestandteil der Wohnkosten eingerechnet, und es wird verhindert, dass unvermittelt grosse Beteiligungszahlungen an eine Sanierung geleistet werden müssten.</p><p>Ein Erneuerungsfonds ermöglicht eine langfristige Planung und verhindert kostentreibende, unkoordinierte Einzelmassnahmen oder den Wertzerfall der Liegenschaft.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 712m des Zivilgesetzbuches soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 712m</p><p>Abs. 1</p><p>Ausser den in andern Bestimmungen genannten hat die Versammlung der Stockwerkeigentümer insbesondere die folgenden Befugnisse:</p><p>...</p><p>Ziff. 5</p><p>über die Schaffung eines obligatorischen Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten, die Höhe der Einlagen und das Reglement zur Verwaltung des Erneuerungsfonds zu befinden.</p><p>...</p>
    • Bauliche Erneuerungen im Stockwerkeigentum. Blockaden verhindern

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