Moderne Altersvorsorge für unsere Bundesräte
- ShortId
-
17.477
- Id
-
20170477
- Updated
-
10.04.2024 17:34
- Language
-
de
- Title
-
Moderne Altersvorsorge für unsere Bundesräte
- AdditionalIndexing
-
04;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Altersvorsorge der Bevölkerung muss reformiert werden. Wenn wir aber wirklich für alle eine Reform anstreben, müssen wir auch die Altersvorsorge unserer Bundesräte und Magistratspersonen mit einschliessen und anpassen. Nach dem Vorbild diverser Kantone könnten die Vorsorgeleistungen unserer Bundesräte und Magistratspersonen entweder reduziert oder zumindest im Sinne einer echten beruflichen Vorsorge umgestaltet und modernisiert werden.</p><p>Die Magistratspersonen erhalten heute nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel ein lebenslanges Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Für einen Bundesrat bedeutet das eine berufliche Vorsorge von rund 220 000 Schweizerfranken im Jahr. Diese für einen sehr grossen Teil unserer Bevölkerung womöglich als sehr luxuriös angesehene Rente ist nicht mehr zeitgemäss. Im Kanton Aargau und im Kanton Solothurn werden Regierungsräte wie Kantonsangestellte bei der Pensionskasse versichert. Wer vor dem Pensionsalter abtritt, erhält eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente. Eine ähnliche Regelung wäre auch auf Bundesebene wünschbar und praktikabel. Im Sinne der Vorbildfunktion sollen auch Bundesräte eine modernisierte und zeitgemässe Altersvorsorge erhalten sowie ihren Anteil an einen gesunden Bundeshaushalt leisten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen und die Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Versorge der Magistratspersonen sollen dahingehend angepasst werden, dass die veraltete Ruhegehaltsregelung durch eine moderne reguläre berufliche Versorge ersetzt wird oder zumindest das Ruhegehalt reduziert wird.</p><p>Bereits gewählte Magistratspersonen sollen im Sinne der Besitzstandsgarantie nicht davon betroffen sein.</p>
- Moderne Altersvorsorge für unsere Bundesräte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Altersvorsorge der Bevölkerung muss reformiert werden. Wenn wir aber wirklich für alle eine Reform anstreben, müssen wir auch die Altersvorsorge unserer Bundesräte und Magistratspersonen mit einschliessen und anpassen. Nach dem Vorbild diverser Kantone könnten die Vorsorgeleistungen unserer Bundesräte und Magistratspersonen entweder reduziert oder zumindest im Sinne einer echten beruflichen Vorsorge umgestaltet und modernisiert werden.</p><p>Die Magistratspersonen erhalten heute nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel ein lebenslanges Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Für einen Bundesrat bedeutet das eine berufliche Vorsorge von rund 220 000 Schweizerfranken im Jahr. Diese für einen sehr grossen Teil unserer Bevölkerung womöglich als sehr luxuriös angesehene Rente ist nicht mehr zeitgemäss. Im Kanton Aargau und im Kanton Solothurn werden Regierungsräte wie Kantonsangestellte bei der Pensionskasse versichert. Wer vor dem Pensionsalter abtritt, erhält eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente. Eine ähnliche Regelung wäre auch auf Bundesebene wünschbar und praktikabel. Im Sinne der Vorbildfunktion sollen auch Bundesräte eine modernisierte und zeitgemässe Altersvorsorge erhalten sowie ihren Anteil an einen gesunden Bundeshaushalt leisten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen und die Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Versorge der Magistratspersonen sollen dahingehend angepasst werden, dass die veraltete Ruhegehaltsregelung durch eine moderne reguläre berufliche Versorge ersetzt wird oder zumindest das Ruhegehalt reduziert wird.</p><p>Bereits gewählte Magistratspersonen sollen im Sinne der Besitzstandsgarantie nicht davon betroffen sein.</p>
- Moderne Altersvorsorge für unsere Bundesräte
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