Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz

ShortId
17.479
Id
20170479
Updated
10.04.2024 17:32
Language
de
Title
Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz
AdditionalIndexing
15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Vereinigungen sind erst bei einem Umsatz ab 150 000 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Bei Unternehmen liegt die Schwelle bereits bei 100 000 Franken. Dieser Wert ist relativ schnell erreicht und führt bei KMU und Selbstständigen zu einem grossen bürokratischen Mehraufwand.</p><p>Mit einer Anhebung dieser Grenze würde die Schwelle für alle juristischen Personen vereinheitlicht. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Neugründungen (Start-ups) profitieren von einer höheren Schwelle. Mehrwertsteuer: Das bedeutet bürokratische Vorgänge, Abrechnungen, Revisionen - das alles belastet gerade die Kleinstunternehmen überproportional. Alleine die Abrechnung der Mehrwertsteuer zu Vollkosten gerechnet kostet ein Kleinstunternehmen einige Tausend Franken im Jahr, also einige Umsatzprozente. Eine erhöhte Schwelle würde den Unternehmen Freiraum geben, um sich zu etablieren. Gerade Kleinstunternehmen und solche in der Gründungsphase müssen sich auf ihre betrieblichen Aktivitäten konzentrieren und nicht auf Steuerabrechnungen usw. Falls es notwendig ist, können sie sich immer noch freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Unternehmungen mit Sitz im Inland werden mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mindestens 150 000 Franken Umsatz erzielen.</p>
  • Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Vereinigungen sind erst bei einem Umsatz ab 150 000 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Bei Unternehmen liegt die Schwelle bereits bei 100 000 Franken. Dieser Wert ist relativ schnell erreicht und führt bei KMU und Selbstständigen zu einem grossen bürokratischen Mehraufwand.</p><p>Mit einer Anhebung dieser Grenze würde die Schwelle für alle juristischen Personen vereinheitlicht. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Neugründungen (Start-ups) profitieren von einer höheren Schwelle. Mehrwertsteuer: Das bedeutet bürokratische Vorgänge, Abrechnungen, Revisionen - das alles belastet gerade die Kleinstunternehmen überproportional. Alleine die Abrechnung der Mehrwertsteuer zu Vollkosten gerechnet kostet ein Kleinstunternehmen einige Tausend Franken im Jahr, also einige Umsatzprozente. Eine erhöhte Schwelle würde den Unternehmen Freiraum geben, um sich zu etablieren. Gerade Kleinstunternehmen und solche in der Gründungsphase müssen sich auf ihre betrieblichen Aktivitäten konzentrieren und nicht auf Steuerabrechnungen usw. Falls es notwendig ist, können sie sich immer noch freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Unternehmungen mit Sitz im Inland werden mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mindestens 150 000 Franken Umsatz erzielen.</p>
    • Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz

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