Kaufkraftbereinigte Familienzulagen

ShortId
17.483
Id
20170483
Updated
24.06.2025 21:03
Language
de
Title
Kaufkraftbereinigte Familienzulagen
AdditionalIndexing
04;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den Familienzulagen, welche aus Lohnbeiträgen finanziert werden, geht es um eines der umfangreichsten Schweizer Sozialwerke. Hier fallen auch die mit Abstand grössten Sozialkosten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit an. Es geht dabei um Zahlungen von rund 420 Millionen Franken pro Jahr, die in den EU-Raum fliessen, insbesondere für im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Diese Personen werden durch eine Kaufkraftbereinigung keinesfalls schlechter gestellt oder anders behandelt, sondern damit würde nur eine deutliche Bevorteilung korrigiert. Hierbei eine Gleichbehandlung anzustreben ist ein Gebot der Stunde, stehen doch alle Sozialwerke und unsere Staatsfinanzen unter Druck. Die Sicherung der bisherigen Leistungen muss im Zentrum stehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist so zu ändern, dass (ähnlich wie bei der ALV) Kinder- und Ausbildungszulagen für im EU-Ausland lebende Kinder kaufkraftbereinigt entrichtet werden.</p><p>Hierfür soll das Minimum in Artikel 5 FamZG um 100 Franken gekürzt werden und gleichzeitig ein Zuschlag zum Ausgleich von Kaufkraftnachteilen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz von 100 Franken eingeführt werden. Bei den Kinderzulagen soll der aktuelle Wohnsitz des betreffenden Kindes massgeblich sein. Bei den Ausbildungszulagen entsteht der Anspruch auf den Zuschlag, wenn das betreffende Kind während mindestens fünf der letzten zehn Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.</p>
  • Kaufkraftbereinigte Familienzulagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den Familienzulagen, welche aus Lohnbeiträgen finanziert werden, geht es um eines der umfangreichsten Schweizer Sozialwerke. Hier fallen auch die mit Abstand grössten Sozialkosten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit an. Es geht dabei um Zahlungen von rund 420 Millionen Franken pro Jahr, die in den EU-Raum fliessen, insbesondere für im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Diese Personen werden durch eine Kaufkraftbereinigung keinesfalls schlechter gestellt oder anders behandelt, sondern damit würde nur eine deutliche Bevorteilung korrigiert. Hierbei eine Gleichbehandlung anzustreben ist ein Gebot der Stunde, stehen doch alle Sozialwerke und unsere Staatsfinanzen unter Druck. Die Sicherung der bisherigen Leistungen muss im Zentrum stehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist so zu ändern, dass (ähnlich wie bei der ALV) Kinder- und Ausbildungszulagen für im EU-Ausland lebende Kinder kaufkraftbereinigt entrichtet werden.</p><p>Hierfür soll das Minimum in Artikel 5 FamZG um 100 Franken gekürzt werden und gleichzeitig ein Zuschlag zum Ausgleich von Kaufkraftnachteilen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz von 100 Franken eingeführt werden. Bei den Kinderzulagen soll der aktuelle Wohnsitz des betreffenden Kindes massgeblich sein. Bei den Ausbildungszulagen entsteht der Anspruch auf den Zuschlag, wenn das betreffende Kind während mindestens fünf der letzten zehn Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.</p>
    • Kaufkraftbereinigte Familienzulagen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Bei den Familienzulagen, welche aus Lohnbeiträgen finanziert werden, geht es um eines der umfangreichsten Schweizer Sozialwerke. Hier fallen auch die mit Abstand grössten Sozialkosten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit an. Es geht dabei um Zahlungen von rund 420 Millionen Franken pro Jahr, die in den EU-Raum fliessen, insbesondere für im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Diese Personen werden durch eine Kaufkraftbereinigung keinesfalls schlechter gestellt oder anders behandelt, sondern damit würde nur eine deutliche Bevorteilung korrigiert. Hierbei eine Gleichbehandlung anzustreben ist ein Gebot der Stunde, stehen doch alle Sozialwerke und unsere Staatsfinanzen unter Druck. Die Sicherung der bisherigen Leistungen muss im Zentrum stehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist so zu ändern, dass (ähnlich wie bei der ALV) Kinder- und Ausbildungszulagen für im EU-Ausland lebende Kinder kaufkraftbereinigt entrichtet werden.</p><p>Hierfür soll das Minimum in Artikel 5 FamZG um 100 Franken gekürzt werden und gleichzeitig ein Zuschlag zum Ausgleich von Kaufkraftnachteilen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz von 100 Franken eingeführt werden. Bei den Kinderzulagen soll der aktuelle Wohnsitz des betreffenden Kindes massgeblich sein. Bei den Ausbildungszulagen entsteht der Anspruch auf den Zuschlag, wenn das betreffende Kind während mindestens fünf der letzten zehn Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.</p>
    • Kaufkraftbereinigte Familienzulagen

Back to List