Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden
- ShortId
-
17.484
- Id
-
20170484
- Updated
-
10.04.2024 17:28
- Language
-
de
- Title
-
Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden
- AdditionalIndexing
-
28;04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Frauen sind in den Bundesbehörden, sei es im Bundesrat oder in den richterlichen Behörden, nach wie vor unbefriedigend vertreten. Die Verfassung misst zwar den Landesgegenden und den Sprachregionen grosses Gewicht bei, das Kriterium Geschlecht wird darin jedoch nicht erwähnt. Als Grundsatztext widerspiegelt die Verfassung unsere Werte und unsere politischen Prioritäten. Betreffend die Vertretung in den Behörden ist es ganz und gar nicht unbedeutend, dass die Kriterien Landesgegenden und Sprachregionen, im Gegensatz zum Geschlecht, hervorgehoben werden. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Behörden ist jedoch genauso wichtig wie die Vertretung der Landesgegenden und der Sprachregionen. Daher soll dieser Grundsatz in der Verfassung verankert werden, um damit der Bundesversammlung einen klaren Auftrag zu geben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung soll folgendermassen geändert werden:</p><p>Art. 168</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Bei Wahlen achtet die Bundesversammlung auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter.</p><p>Art. 175</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden, die Sprachregionen sowie die Geschlechter angemessen vertreten sind.</p>
- Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Frauen sind in den Bundesbehörden, sei es im Bundesrat oder in den richterlichen Behörden, nach wie vor unbefriedigend vertreten. Die Verfassung misst zwar den Landesgegenden und den Sprachregionen grosses Gewicht bei, das Kriterium Geschlecht wird darin jedoch nicht erwähnt. Als Grundsatztext widerspiegelt die Verfassung unsere Werte und unsere politischen Prioritäten. Betreffend die Vertretung in den Behörden ist es ganz und gar nicht unbedeutend, dass die Kriterien Landesgegenden und Sprachregionen, im Gegensatz zum Geschlecht, hervorgehoben werden. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Behörden ist jedoch genauso wichtig wie die Vertretung der Landesgegenden und der Sprachregionen. Daher soll dieser Grundsatz in der Verfassung verankert werden, um damit der Bundesversammlung einen klaren Auftrag zu geben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung soll folgendermassen geändert werden:</p><p>Art. 168</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Bei Wahlen achtet die Bundesversammlung auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter.</p><p>Art. 175</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden, die Sprachregionen sowie die Geschlechter angemessen vertreten sind.</p>
- Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden
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