Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen
- ShortId
-
17.486
- Id
-
20170486
- Updated
-
10.04.2024 17:28
- Language
-
de
- Title
-
Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen
- AdditionalIndexing
-
2811;28;1216;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das AuG lässt die Administrativhaft für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren während eines Zeitraums von maximal 12 Monaten zu (Art. 73-81). Im Jahr 2016 waren in der Schweiz 64 Kinder inhaftiert. Für Minderjährige hat ein Freiheitsentzug aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gesundheitliche Folgen. Festgestellt wurden Suizidversuche, Selbstverstümmelung und posttraumatische Belastungsstörungen. Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, spürt das Kind die Auswirkungen davon auch, denn eine Inhaftierung beeinträchtigt die Fähigkeit zur Erfüllung der elterlichen Pflichten.</p><p>Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist in der Schweiz 1997 in Kraft getreten. Gestützt auf die rechtlichen Pflichten, die sich aus der Ratifizierung dieses Übereinkommens ergeben, fordert die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen (UNKRK), unverzüglich die Inhaftierung von Minderjährigen aus migrationsrechtlichen Gründen einzustellen. Diese Forderung wird vom Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte und vom Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge unterstützt. Gemäss der UNKRK schliesst das Recht auf Freiheit des Kindes im Fall einer drohenden Administrativhaft seine Eltern mit ein; dies zur Bewahrung der Einheit der Familie.</p><p>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 2014 eine Resolution verabschiedet, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, die Ingewahrsamnahme aus migrationsrechtlichen Gründen zu verbieten. Im September 2015 hat der Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen der Schweizer Regierung seine Bedenken gegenüber der Dauer der Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten dargelegt und hat empfohlen, Massnahmen ohne Freiheitsentzug umzusetzen.</p><p>Mehrere Länder, darunter Irland und Kroatien, verzichten darauf, Minderjährige aufgrund ihres Aufenthaltsstatus zu inhaftieren. Auch in der Schweiz verzichten zumindest neun Kantone darauf: Sie ziehen Alternativlösungen vor wie beispielsweise die Platzierung in sozialen Einrichtungen. Die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten ist keine Lösung. Ob sie nun begleitete oder unbegleitete Kinder betrifft, sie muss im Hinblick auf die Respektierung des Kindeswohls und der Rechte von Kindern gestoppt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) ist dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten verboten wird.</p>
- Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das AuG lässt die Administrativhaft für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren während eines Zeitraums von maximal 12 Monaten zu (Art. 73-81). Im Jahr 2016 waren in der Schweiz 64 Kinder inhaftiert. Für Minderjährige hat ein Freiheitsentzug aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gesundheitliche Folgen. Festgestellt wurden Suizidversuche, Selbstverstümmelung und posttraumatische Belastungsstörungen. Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, spürt das Kind die Auswirkungen davon auch, denn eine Inhaftierung beeinträchtigt die Fähigkeit zur Erfüllung der elterlichen Pflichten.</p><p>Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist in der Schweiz 1997 in Kraft getreten. Gestützt auf die rechtlichen Pflichten, die sich aus der Ratifizierung dieses Übereinkommens ergeben, fordert die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen (UNKRK), unverzüglich die Inhaftierung von Minderjährigen aus migrationsrechtlichen Gründen einzustellen. Diese Forderung wird vom Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte und vom Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge unterstützt. Gemäss der UNKRK schliesst das Recht auf Freiheit des Kindes im Fall einer drohenden Administrativhaft seine Eltern mit ein; dies zur Bewahrung der Einheit der Familie.</p><p>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 2014 eine Resolution verabschiedet, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, die Ingewahrsamnahme aus migrationsrechtlichen Gründen zu verbieten. Im September 2015 hat der Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen der Schweizer Regierung seine Bedenken gegenüber der Dauer der Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten dargelegt und hat empfohlen, Massnahmen ohne Freiheitsentzug umzusetzen.</p><p>Mehrere Länder, darunter Irland und Kroatien, verzichten darauf, Minderjährige aufgrund ihres Aufenthaltsstatus zu inhaftieren. Auch in der Schweiz verzichten zumindest neun Kantone darauf: Sie ziehen Alternativlösungen vor wie beispielsweise die Platzierung in sozialen Einrichtungen. Die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten ist keine Lösung. Ob sie nun begleitete oder unbegleitete Kinder betrifft, sie muss im Hinblick auf die Respektierung des Kindeswohls und der Rechte von Kindern gestoppt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) ist dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten verboten wird.</p>
- Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen
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