Klarheit und mehr Sicherheit für stillstehende AKW. Betriebsbewilligung nach zwei Jahren Stillstand aussetzen
- ShortId
-
17.487
- Id
-
20170487
- Updated
-
10.04.2024 17:30
- Language
-
de
- Title
-
Klarheit und mehr Sicherheit für stillstehende AKW. Betriebsbewilligung nach zwei Jahren Stillstand aussetzen
- AdditionalIndexing
-
66;15;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Kernkraftwerk (KKW) Beznau I steht seit dem 13. März 2015 aufgrund Anomalien im Reaktordruckbehälter (RDB) still. Die Betreiberin Axpo hat die Wiederinbetriebnahme zehnmal verschoben, ohne dem Ensi die Integrität des RDB ausreichend nachweisen zu können. </p><p>Der lange Stillstand birgt das Risiko, dass weitere Komponenten des KKW funktionsuntauglich werden (Standschäden, alterungsbedingte Ausfälle). Wichtige Fachkräfte könnten aufgrund mangelnder Perspektiven abwandern; für einen Weiterbetrieb und/oder den absehbaren Rückbau geht bedeutsames Know-how verloren (europaweiter Fachkräftemangel). Bei Elcom und Swissgrid entstehen Ungewissheiten in Bezug auf die Versorgung im Winter: Wird der Strom für eine halbe Million Haushalte eingeplant, besteht bei andauerndem Stillstand die Gefahr einer Unterversorgung; wird das KKW nicht eingeplant und geht es im Winter doch ans Netz, erfolgen unter Umständen regulatorische Eingriffe, die andere Marktteilnehmer benachteiligen.</p><p>Da die Betriebsbewilligung unbefristet ist, ist die Axpo aus betriebswirtschaftlichen und bilanztechnischen Gründen nicht gewillt bzw. in der Lage, das KKW abzuschreiben und stillzulegen. Dieser ökonomische Druck kann nur von aussen durchbrochen werden. Das Ensi kann aber weder die Stilllegung verfügen noch die Betriebsbewilligung aussetzen (es ist nur die Beantragung beim UVEK möglich). Seine sicherheitstechnische Überprüfung konzentriert sich auf die konkreten Mängel, die Anlass zum Stillstand gaben. Für eine Wiederinbetriebnahme wäre aber aufgrund der beschriebenen Probleme eine umfassende Beurteilung der allgemeinen Betriebstüchtigkeit nötig, die sich an der erstmaligen Inbetriebnahme orientiert.</p><p>Die Probleme drohen bei langem Stillstand auch in anderen KKW. Frankreich - das grosse Erfahrung mit der genannten Problematik hat - kennt deshalb ein analoges Gesetz, das nach zwei Jahren Stillstand automatisch die Betriebsbewilligung aussetzt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wonach für ein Kernkraftwerk, welches zwei Jahre oder mehr keinen Strom produziert, die Betriebsbewilligung ausgesetzt wird. Sobald die Voraussetzungen gemäss Artikel 20 KEG wieder erfüllt sind, soll der Eigentümer um die Erneuerung der Betriebsbewilligung ersuchen können.</p>
- Klarheit und mehr Sicherheit für stillstehende AKW. Betriebsbewilligung nach zwei Jahren Stillstand aussetzen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Kernkraftwerk (KKW) Beznau I steht seit dem 13. März 2015 aufgrund Anomalien im Reaktordruckbehälter (RDB) still. Die Betreiberin Axpo hat die Wiederinbetriebnahme zehnmal verschoben, ohne dem Ensi die Integrität des RDB ausreichend nachweisen zu können. </p><p>Der lange Stillstand birgt das Risiko, dass weitere Komponenten des KKW funktionsuntauglich werden (Standschäden, alterungsbedingte Ausfälle). Wichtige Fachkräfte könnten aufgrund mangelnder Perspektiven abwandern; für einen Weiterbetrieb und/oder den absehbaren Rückbau geht bedeutsames Know-how verloren (europaweiter Fachkräftemangel). Bei Elcom und Swissgrid entstehen Ungewissheiten in Bezug auf die Versorgung im Winter: Wird der Strom für eine halbe Million Haushalte eingeplant, besteht bei andauerndem Stillstand die Gefahr einer Unterversorgung; wird das KKW nicht eingeplant und geht es im Winter doch ans Netz, erfolgen unter Umständen regulatorische Eingriffe, die andere Marktteilnehmer benachteiligen.</p><p>Da die Betriebsbewilligung unbefristet ist, ist die Axpo aus betriebswirtschaftlichen und bilanztechnischen Gründen nicht gewillt bzw. in der Lage, das KKW abzuschreiben und stillzulegen. Dieser ökonomische Druck kann nur von aussen durchbrochen werden. Das Ensi kann aber weder die Stilllegung verfügen noch die Betriebsbewilligung aussetzen (es ist nur die Beantragung beim UVEK möglich). Seine sicherheitstechnische Überprüfung konzentriert sich auf die konkreten Mängel, die Anlass zum Stillstand gaben. Für eine Wiederinbetriebnahme wäre aber aufgrund der beschriebenen Probleme eine umfassende Beurteilung der allgemeinen Betriebstüchtigkeit nötig, die sich an der erstmaligen Inbetriebnahme orientiert.</p><p>Die Probleme drohen bei langem Stillstand auch in anderen KKW. Frankreich - das grosse Erfahrung mit der genannten Problematik hat - kennt deshalb ein analoges Gesetz, das nach zwei Jahren Stillstand automatisch die Betriebsbewilligung aussetzt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wonach für ein Kernkraftwerk, welches zwei Jahre oder mehr keinen Strom produziert, die Betriebsbewilligung ausgesetzt wird. Sobald die Voraussetzungen gemäss Artikel 20 KEG wieder erfüllt sind, soll der Eigentümer um die Erneuerung der Betriebsbewilligung ersuchen können.</p>
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