Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation

ShortId
17.495
Id
20170495
Updated
10.02.2026 21:20
Language
de
Title
Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation
AdditionalIndexing
48;421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 1999 überwacht die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat). Sie setzt sich aus zwölf Mitgliedern - je zwei Mitgliedern der Finanzkommissionen (FK), der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte - zusammen. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, ihre Zusammensetzung, die Wahl ihrer Mitglieder und des Präsidiums sowie die Rechenschaftspflicht der Delegation sind in Artikel 20 Absätze 3 bis 5 des Alpentransit-Gesetzes (AtraG; SR 742.104) geregelt.</p><p>Die NAD hat am 12. April 2017 grossmehrheitlich beschlossen, dass sie sich aus projektbezogenen und organisatorischen Gründen auf Ende der laufenden Legislaturperiode auflösen will. In ihrem Tätigkeitsbericht vom 24. April 2017 (17.005) informierte sie die FK, GPK und KVF beider Räte (Stammkommissionen) sowie die Finanzdelegation (FinDel) über ihren Beschluss und ihre Beweggründe. Die Stammkommissionen nahmen den Beschluss der NAD ohne anderslautende Voten zur Kenntnis. Die FinDel begrüsste den Entscheid der NAD ausdrücklich. National- und Ständerat nahmen in der Sommersession 2017 im Rahmen der Behandlung des Tätigkeitsberichtes der NAD den Beschluss der NAD ohne gegenteilige Willensäusserungen zur Kenntnis.</p><p>Folgende projektbezogene Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich vorzeitig aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Umsetzung des Neat-Projekts ist weit fortgeschritten. Der überwiegende Teil der Werke, darunter der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel, sind inzwischen gebaut, in Betrieb und unterstehen damit nicht mehr der Oberaufsicht durch die NAD. </p><p>- Die Inbetriebnahme des letzten Werks, des Ceneri-Basistunnels, ist auf Ende 2020 geplant. Die beiden Tunnelröhren sind ausgebrochen, womit das geologische Risiko wegfällt. Der Einbau der Bahntechnik hat im Sommer 2017 begonnen. Bei der Vorbereitung der Inbetriebnahme kann auf die Erfahrungen, die beim Lötschberg- und Gotthard-Basistunnel gewonnen wurden, zurückgegriffen werden. Die verbleibenden Risiken sind erkannt und adressiert. </p><p>- Die Kostenprognose für die gesamte Neat konnte in den letzten fünf Jahren um gut eine Milliarde Franken gesenkt werden. Die mutmasslichen Endkosten liegen unter dem verfügbaren Gesamtkredit. Die verbleibenden Kostenrisiken sind klein.</p><p>Folgende organisatorischen Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich auf Ende der laufenden Legislatur aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Schlussabrechnungen der letzten Neat-Werke - darunter des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels - liegen gemäss Schätzungen des BAV frühestens im Jahre 2026 vor. Eine Weiterführung der Oberaufsicht durch die NAD bis zum Vorliegen dieser Schlussabrechnungen erachtet die NAD als unverhältnismässig.</p><p>- Rein aus Projektsicht geeignet wäre eine Auflösung der NAD auf Ende 2020, den Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels. Diese Lösung setzte allerdings voraus, dass die FK, GPK und KVF beim nächsten Legislaturwechsel Mitglieder für nur ein Jahr in die NAD delegierten. Bei einem Wechsel in der Zusammensetzung der NAD müsste der Wissenstransfer für lediglich eine oder zwei Sitzungen im 2020 sichergestellt werden. Dies erachtet die NAD aus praktischen Überlegungen als nicht effektiv und deshalb wenig sinnvoll.</p><p>Am 19. September 2017 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der FK, GPK und KVF beider Räte, der FinDel und der NAD zu einer Koordinationssitzung. Dabei wurde bestätigt, dass die FK, GPK, KVF und FinDel mit der Auflösung der NAD auf den 1. Dezember 2019 einverstanden sind. Um die Auflösung umzusetzen, bedarf es einer Anpassung des Alpentransit-Gesetzes. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Stammkommissionen, der FinDel und der NAD haben sich darauf geeinigt, dass die FK-S als eine der sechs Stammkommissionen, denen die NAD Rechenschaft pflichtig ist und aus deren Mitte die Mitglieder der NAD gewählt werden, eine diesbezügliche Kommissionsinitiative ausarbeitet.</p>
  • <p>Die Finanzkommission des Ständerates beschliesst, die bestehenden gesetzlichen Regelungen anzupassen, damit die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte auf Ende der Legislatur 2015-2019 aufgehoben werden kann.</p>
  • Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 1999 überwacht die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat). Sie setzt sich aus zwölf Mitgliedern - je zwei Mitgliedern der Finanzkommissionen (FK), der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte - zusammen. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, ihre Zusammensetzung, die Wahl ihrer Mitglieder und des Präsidiums sowie die Rechenschaftspflicht der Delegation sind in Artikel 20 Absätze 3 bis 5 des Alpentransit-Gesetzes (AtraG; SR 742.104) geregelt.</p><p>Die NAD hat am 12. April 2017 grossmehrheitlich beschlossen, dass sie sich aus projektbezogenen und organisatorischen Gründen auf Ende der laufenden Legislaturperiode auflösen will. In ihrem Tätigkeitsbericht vom 24. April 2017 (17.005) informierte sie die FK, GPK und KVF beider Räte (Stammkommissionen) sowie die Finanzdelegation (FinDel) über ihren Beschluss und ihre Beweggründe. Die Stammkommissionen nahmen den Beschluss der NAD ohne anderslautende Voten zur Kenntnis. Die FinDel begrüsste den Entscheid der NAD ausdrücklich. National- und Ständerat nahmen in der Sommersession 2017 im Rahmen der Behandlung des Tätigkeitsberichtes der NAD den Beschluss der NAD ohne gegenteilige Willensäusserungen zur Kenntnis.</p><p>Folgende projektbezogene Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich vorzeitig aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Umsetzung des Neat-Projekts ist weit fortgeschritten. Der überwiegende Teil der Werke, darunter der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel, sind inzwischen gebaut, in Betrieb und unterstehen damit nicht mehr der Oberaufsicht durch die NAD. </p><p>- Die Inbetriebnahme des letzten Werks, des Ceneri-Basistunnels, ist auf Ende 2020 geplant. Die beiden Tunnelröhren sind ausgebrochen, womit das geologische Risiko wegfällt. Der Einbau der Bahntechnik hat im Sommer 2017 begonnen. Bei der Vorbereitung der Inbetriebnahme kann auf die Erfahrungen, die beim Lötschberg- und Gotthard-Basistunnel gewonnen wurden, zurückgegriffen werden. Die verbleibenden Risiken sind erkannt und adressiert. </p><p>- Die Kostenprognose für die gesamte Neat konnte in den letzten fünf Jahren um gut eine Milliarde Franken gesenkt werden. Die mutmasslichen Endkosten liegen unter dem verfügbaren Gesamtkredit. Die verbleibenden Kostenrisiken sind klein.</p><p>Folgende organisatorischen Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich auf Ende der laufenden Legislatur aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Schlussabrechnungen der letzten Neat-Werke - darunter des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels - liegen gemäss Schätzungen des BAV frühestens im Jahre 2026 vor. Eine Weiterführung der Oberaufsicht durch die NAD bis zum Vorliegen dieser Schlussabrechnungen erachtet die NAD als unverhältnismässig.</p><p>- Rein aus Projektsicht geeignet wäre eine Auflösung der NAD auf Ende 2020, den Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels. Diese Lösung setzte allerdings voraus, dass die FK, GPK und KVF beim nächsten Legislaturwechsel Mitglieder für nur ein Jahr in die NAD delegierten. Bei einem Wechsel in der Zusammensetzung der NAD müsste der Wissenstransfer für lediglich eine oder zwei Sitzungen im 2020 sichergestellt werden. Dies erachtet die NAD aus praktischen Überlegungen als nicht effektiv und deshalb wenig sinnvoll.</p><p>Am 19. September 2017 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der FK, GPK und KVF beider Räte, der FinDel und der NAD zu einer Koordinationssitzung. Dabei wurde bestätigt, dass die FK, GPK, KVF und FinDel mit der Auflösung der NAD auf den 1. Dezember 2019 einverstanden sind. Um die Auflösung umzusetzen, bedarf es einer Anpassung des Alpentransit-Gesetzes. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Stammkommissionen, der FinDel und der NAD haben sich darauf geeinigt, dass die FK-S als eine der sechs Stammkommissionen, denen die NAD Rechenschaft pflichtig ist und aus deren Mitte die Mitglieder der NAD gewählt werden, eine diesbezügliche Kommissionsinitiative ausarbeitet.</p>
    • <p>Die Finanzkommission des Ständerates beschliesst, die bestehenden gesetzlichen Regelungen anzupassen, damit die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte auf Ende der Legislatur 2015-2019 aufgehoben werden kann.</p>
    • Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 1999 überwacht die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat). Sie setzt sich aus zwölf Mitgliedern - je zwei Mitgliedern der Finanzkommissionen (FK), der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte - zusammen. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, ihre Zusammensetzung, die Wahl ihrer Mitglieder und des Präsidiums sowie die Rechenschaftspflicht der Delegation sind in Artikel 20 Absätze 3 bis 5 des Alpentransit-Gesetzes (AtraG; SR 742.104) geregelt.</p><p>Die NAD hat am 12. April 2017 grossmehrheitlich beschlossen, dass sie sich aus projektbezogenen und organisatorischen Gründen auf Ende der laufenden Legislaturperiode auflösen will. In ihrem Tätigkeitsbericht vom 24. April 2017 (17.005) informierte sie die FK, GPK und KVF beider Räte (Stammkommissionen) sowie die Finanzdelegation (FinDel) über ihren Beschluss und ihre Beweggründe. Die Stammkommissionen nahmen den Beschluss der NAD ohne anderslautende Voten zur Kenntnis. Die FinDel begrüsste den Entscheid der NAD ausdrücklich. National- und Ständerat nahmen in der Sommersession 2017 im Rahmen der Behandlung des Tätigkeitsberichtes der NAD den Beschluss der NAD ohne gegenteilige Willensäusserungen zur Kenntnis.</p><p>Folgende projektbezogene Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich vorzeitig aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Umsetzung des Neat-Projekts ist weit fortgeschritten. Der überwiegende Teil der Werke, darunter der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel, sind inzwischen gebaut, in Betrieb und unterstehen damit nicht mehr der Oberaufsicht durch die NAD. </p><p>- Die Inbetriebnahme des letzten Werks, des Ceneri-Basistunnels, ist auf Ende 2020 geplant. Die beiden Tunnelröhren sind ausgebrochen, womit das geologische Risiko wegfällt. Der Einbau der Bahntechnik hat im Sommer 2017 begonnen. Bei der Vorbereitung der Inbetriebnahme kann auf die Erfahrungen, die beim Lötschberg- und Gotthard-Basistunnel gewonnen wurden, zurückgegriffen werden. Die verbleibenden Risiken sind erkannt und adressiert. </p><p>- Die Kostenprognose für die gesamte Neat konnte in den letzten fünf Jahren um gut eine Milliarde Franken gesenkt werden. Die mutmasslichen Endkosten liegen unter dem verfügbaren Gesamtkredit. Die verbleibenden Kostenrisiken sind klein.</p><p>Folgende organisatorischen Gründe haben zum Entscheid der NAD, sich auf Ende der laufenden Legislatur aufzulösen, beigetragen:</p><p>- Die Schlussabrechnungen der letzten Neat-Werke - darunter des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels - liegen gemäss Schätzungen des BAV frühestens im Jahre 2026 vor. Eine Weiterführung der Oberaufsicht durch die NAD bis zum Vorliegen dieser Schlussabrechnungen erachtet die NAD als unverhältnismässig.</p><p>- Rein aus Projektsicht geeignet wäre eine Auflösung der NAD auf Ende 2020, den Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels. Diese Lösung setzte allerdings voraus, dass die FK, GPK und KVF beim nächsten Legislaturwechsel Mitglieder für nur ein Jahr in die NAD delegierten. Bei einem Wechsel in der Zusammensetzung der NAD müsste der Wissenstransfer für lediglich eine oder zwei Sitzungen im 2020 sichergestellt werden. Dies erachtet die NAD aus praktischen Überlegungen als nicht effektiv und deshalb wenig sinnvoll.</p><p>Am 19. September 2017 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der FK, GPK und KVF beider Räte, der FinDel und der NAD zu einer Koordinationssitzung. Dabei wurde bestätigt, dass die FK, GPK, KVF und FinDel mit der Auflösung der NAD auf den 1. Dezember 2019 einverstanden sind. Um die Auflösung umzusetzen, bedarf es einer Anpassung des Alpentransit-Gesetzes. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Stammkommissionen, der FinDel und der NAD haben sich darauf geeinigt, dass die FK-S als eine der sechs Stammkommissionen, denen die NAD Rechenschaft pflichtig ist und aus deren Mitte die Mitglieder der NAD gewählt werden, eine diesbezügliche Kommissionsinitiative ausarbeitet.</p>
    • <p>Die Finanzkommission des Ständerates beschliesst, die bestehenden gesetzlichen Regelungen anzupassen, damit die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte auf Ende der Legislatur 2015-2019 aufgehoben werden kann.</p>
    • Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation

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