Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes

ShortId
17.497
Id
20170497
Updated
20.02.2026 17:20
Language
de
Title
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
AdditionalIndexing
24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bilanz schaut mehr als 14 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung äusserst positiv aus: Insgesamt wurden seit 2003 rund 3000 Gesuche bewilligt. Auf diese Weise hat der Bund mit einer Gesamtsumme von 353 Millionen Franken die Schaffung von über 54 500 neuen Betreuungsplätzen finanziell unterstützt. Diese Hilfen braucht es aber auch in Zukunft. Im letzten Rechnungsjahr (Februar 2016 bis Januar 2017) sind 323 neue Gesuche eingegangen. Aufgrund der grossen Nachfrage sah sich das Eidgenössische Departement des Innern - im Bewusstsein, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein wird - gezwungen, auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung zu erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.</p><p>Angesichts des Programmerfolgs und der in den meisten Kantonen weiterhin bestehenden Nachfrage ist es unabdingbar, das Programm zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung ein weiteres Mal zu verlängern. Ansonsten wird es in der Schweiz nach wie vor sehr schwierig sein, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.</p>
  • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung folgender Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird über den 31. Januar 2019 hinaus um vier zusätzliche Jahre verlängert. Ziel ist es, die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren.</p>
  • Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bilanz schaut mehr als 14 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung äusserst positiv aus: Insgesamt wurden seit 2003 rund 3000 Gesuche bewilligt. Auf diese Weise hat der Bund mit einer Gesamtsumme von 353 Millionen Franken die Schaffung von über 54 500 neuen Betreuungsplätzen finanziell unterstützt. Diese Hilfen braucht es aber auch in Zukunft. Im letzten Rechnungsjahr (Februar 2016 bis Januar 2017) sind 323 neue Gesuche eingegangen. Aufgrund der grossen Nachfrage sah sich das Eidgenössische Departement des Innern - im Bewusstsein, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein wird - gezwungen, auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung zu erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.</p><p>Angesichts des Programmerfolgs und der in den meisten Kantonen weiterhin bestehenden Nachfrage ist es unabdingbar, das Programm zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung ein weiteres Mal zu verlängern. Ansonsten wird es in der Schweiz nach wie vor sehr schwierig sein, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.</p>
    • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung folgender Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird über den 31. Januar 2019 hinaus um vier zusätzliche Jahre verlängert. Ziel ist es, die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren.</p>
    • Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
  • Index
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    Texts
    • <p>Die Bilanz schaut mehr als 14 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung äusserst positiv aus: Insgesamt wurden seit 2003 rund 3000 Gesuche bewilligt. Auf diese Weise hat der Bund mit einer Gesamtsumme von 353 Millionen Franken die Schaffung von über 54 500 neuen Betreuungsplätzen finanziell unterstützt. Diese Hilfen braucht es aber auch in Zukunft. Im letzten Rechnungsjahr (Februar 2016 bis Januar 2017) sind 323 neue Gesuche eingegangen. Aufgrund der grossen Nachfrage sah sich das Eidgenössische Departement des Innern - im Bewusstsein, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein wird - gezwungen, auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung zu erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.</p><p>Angesichts des Programmerfolgs und der in den meisten Kantonen weiterhin bestehenden Nachfrage ist es unabdingbar, das Programm zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung ein weiteres Mal zu verlängern. Ansonsten wird es in der Schweiz nach wie vor sehr schwierig sein, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.</p>
    • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung folgender Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird über den 31. Januar 2019 hinaus um vier zusätzliche Jahre verlängert. Ziel ist es, die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren.</p>
    • Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
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    Texts
    • <p>Die Bilanz schaut mehr als 14 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung äusserst positiv aus: Insgesamt wurden seit 2003 rund 3000 Gesuche bewilligt. Auf diese Weise hat der Bund mit einer Gesamtsumme von 353 Millionen Franken die Schaffung von über 54 500 neuen Betreuungsplätzen finanziell unterstützt. Diese Hilfen braucht es aber auch in Zukunft. Im letzten Rechnungsjahr (Februar 2016 bis Januar 2017) sind 323 neue Gesuche eingegangen. Aufgrund der grossen Nachfrage sah sich das Eidgenössische Departement des Innern - im Bewusstsein, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein wird - gezwungen, auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung zu erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.</p><p>Angesichts des Programmerfolgs und der in den meisten Kantonen weiterhin bestehenden Nachfrage ist es unabdingbar, das Programm zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung ein weiteres Mal zu verlängern. Ansonsten wird es in der Schweiz nach wie vor sehr schwierig sein, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.</p>
    • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung folgender Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wird über den 31. Januar 2019 hinaus um vier zusätzliche Jahre verlängert. Ziel ist es, die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren.</p>
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