Schutz der älteren Menschen in der Schweiz vor missbräuchlichen Mietkündigungen

ShortId
17.502
Id
20170502
Updated
10.04.2024 17:29
Language
de
Title
Schutz der älteren Menschen in der Schweiz vor missbräuchlichen Mietkündigungen
AdditionalIndexing
28;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Presse berichtet regelmässig von inakzeptablen sozialen Situationen, wie im Oktober 2017 in Pully (VD), als älteren Menschen zwischen 70 und 80 Jahren mit der Kündigung des Mietvertrags gedroht wurde. Es ist offenkundig, dass ein ungewollter Umzug für ältere Menschen ein grosses Problem ist. Der Verlust des lokalen sozialen Netzes und der gewohnten Routinen im Quartier schwächt ältere Menschen. Sie haben grosse Schwierigkeiten, sich am neuen Wohnort wieder ein soziales Netz aufzubauen. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen - ohne das Recht der Vermieterin oder des Vermieters, einen Mietvertrag zu kündigen, infrage stellen zu wollen - sollte die Kündigung des Mietverhältnisses mit älteren Menschen an gewisse Bedingungen geknüpft werden.</p><p>Zunächst soll eine Kündigung des Mietvertrags nur möglich sein, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Wohnungen von älteren Menschen in der Schweiz dürfen nicht dem Wunsch zum Opfer fallen, einen höheren Ertrag aus der Mietsache zu generieren. Wenn jedoch die Vermieterin oder der Vermieter die Mietsache renovieren oder für den Eigenbedarf nutzen möchte, sollte die Interessensabwägung zu ihrem oder seinem Vorteil ausfallen. Dann soll dem älteren Menschen ein Vorschlag für den Wohnungswechsel gemacht werden müssen. Damit der Schutz dieser Person wirklich garantiert ist und nicht nur einer rhetorischen Übung gleichkommt, muss dieser Vorschlag konkreten Kriterien entsprechen. Die neue Wohngelegenheit muss sich in unmittelbarer Nähe befinden, damit die betroffene Person ihr soziales Netz, die gesellschaftliche Solidarität und ihre Gewohnheiten im Quartier aufrechterhalten kann. Ausserdem hat das vorgeschlagene Mietobjekt den gleichen Mietbedingungen zu entsprechen; das Verhältnis zwischen Mietzins und Fläche oder Zimmer muss also in der gleichen Grössenordnung liegen. Es soll also verhindert werden, dass für eine Wohnung, die ein oder zwei Zimmer weniger aufweist, die gleich hohe Nominalmiete verlangt wird, damit die betroffene Person nicht für weniger Komfort mehr bezahlen muss. </p><p>Eine Kündigung, die nicht diesen Anforderungen entspricht, unterliegt dann dem Grundsatz der Anfechtbarkeit. Dies verlangt von der betroffenen Person, die die Bedingungen als nicht erfüllt betrachtet, nach dem Erhalt der Kündigung an die Schlichtungskommission zu gelangen. </p><p>Die Initiative fordert absichtlich kein bestimmtes Alter für die Umsetzung der Schutzmassnahmen für ältere Menschen. Das Parlament soll entscheiden, ob es eine grosszügige Lösung realisieren und als Referenz beispielsweise das Rentenalter festlegen möchte oder ob es eine restriktive Umsetzung bevorzugt, bei der die Bedingungen erst ab 70 oder 80 Jahren gelten würden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Wenn ein Mietvertrag mit einem älteren Menschen gekündigt wird, muss die Kündigung auf einem wichtigen Grund basieren, und die Vermieterin oder der Vermieter muss eine Lösung für eine neue Wohngelegenheit in unmittelbarer Nähe und zu ähnlichen Mietbedingungen vorschlagen.</p>
  • Schutz der älteren Menschen in der Schweiz vor missbräuchlichen Mietkündigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Presse berichtet regelmässig von inakzeptablen sozialen Situationen, wie im Oktober 2017 in Pully (VD), als älteren Menschen zwischen 70 und 80 Jahren mit der Kündigung des Mietvertrags gedroht wurde. Es ist offenkundig, dass ein ungewollter Umzug für ältere Menschen ein grosses Problem ist. Der Verlust des lokalen sozialen Netzes und der gewohnten Routinen im Quartier schwächt ältere Menschen. Sie haben grosse Schwierigkeiten, sich am neuen Wohnort wieder ein soziales Netz aufzubauen. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen - ohne das Recht der Vermieterin oder des Vermieters, einen Mietvertrag zu kündigen, infrage stellen zu wollen - sollte die Kündigung des Mietverhältnisses mit älteren Menschen an gewisse Bedingungen geknüpft werden.</p><p>Zunächst soll eine Kündigung des Mietvertrags nur möglich sein, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Wohnungen von älteren Menschen in der Schweiz dürfen nicht dem Wunsch zum Opfer fallen, einen höheren Ertrag aus der Mietsache zu generieren. Wenn jedoch die Vermieterin oder der Vermieter die Mietsache renovieren oder für den Eigenbedarf nutzen möchte, sollte die Interessensabwägung zu ihrem oder seinem Vorteil ausfallen. Dann soll dem älteren Menschen ein Vorschlag für den Wohnungswechsel gemacht werden müssen. Damit der Schutz dieser Person wirklich garantiert ist und nicht nur einer rhetorischen Übung gleichkommt, muss dieser Vorschlag konkreten Kriterien entsprechen. Die neue Wohngelegenheit muss sich in unmittelbarer Nähe befinden, damit die betroffene Person ihr soziales Netz, die gesellschaftliche Solidarität und ihre Gewohnheiten im Quartier aufrechterhalten kann. Ausserdem hat das vorgeschlagene Mietobjekt den gleichen Mietbedingungen zu entsprechen; das Verhältnis zwischen Mietzins und Fläche oder Zimmer muss also in der gleichen Grössenordnung liegen. Es soll also verhindert werden, dass für eine Wohnung, die ein oder zwei Zimmer weniger aufweist, die gleich hohe Nominalmiete verlangt wird, damit die betroffene Person nicht für weniger Komfort mehr bezahlen muss. </p><p>Eine Kündigung, die nicht diesen Anforderungen entspricht, unterliegt dann dem Grundsatz der Anfechtbarkeit. Dies verlangt von der betroffenen Person, die die Bedingungen als nicht erfüllt betrachtet, nach dem Erhalt der Kündigung an die Schlichtungskommission zu gelangen. </p><p>Die Initiative fordert absichtlich kein bestimmtes Alter für die Umsetzung der Schutzmassnahmen für ältere Menschen. Das Parlament soll entscheiden, ob es eine grosszügige Lösung realisieren und als Referenz beispielsweise das Rentenalter festlegen möchte oder ob es eine restriktive Umsetzung bevorzugt, bei der die Bedingungen erst ab 70 oder 80 Jahren gelten würden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Wenn ein Mietvertrag mit einem älteren Menschen gekündigt wird, muss die Kündigung auf einem wichtigen Grund basieren, und die Vermieterin oder der Vermieter muss eine Lösung für eine neue Wohngelegenheit in unmittelbarer Nähe und zu ähnlichen Mietbedingungen vorschlagen.</p>
    • Schutz der älteren Menschen in der Schweiz vor missbräuchlichen Mietkündigungen

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