Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen
- ShortId
-
17.505
- Id
-
20170505
- Updated
-
10.04.2024 17:33
- Language
-
de
- Title
-
Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen
- AdditionalIndexing
-
421;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heutige Höhe von Einkommen, Entschädigungen und Zulagen für eidgenössische Parlamentarier hat dazu geführt, dass der Milizgedanke in der Realität nicht mehr gelebt wird. Immer weniger Parlamentarier gehen einem echten Beruf nach. Vielmehr betreiben sie ihr politisches Mandat vollamtlich oder lassen sich dafür von einem Verband, einer Gewerkschaft, der öffentlichen Verwaltung oder einer Firma bezahlen. Andere haben ihre Firma verkauft oder weitergegeben, um ihr politisches Mandat wahrzunehmen. Es liegt aber nicht im Interesse unserer Bürger und Bürgerinnen, dass im Bundeshaus nur noch Berufspolitiker oder privatisierende Millionäre sitzen. Ausserdem produziert die heutige Entschädigungsstruktur Anreize, möglichst viel (auch unproduktive) Sitzungszeit anzusetzen und diese mit Unnötigem anzufüllen, statt einen straffen Zeitplan einzuhalten. Es gibt ganze Sessionen, die nahezu ausschliesslich dazu verschwendet werden, Vorstösse von uns Parlamentariern abzuarbeiten bzw. abzulehnen. Selbstverantwortliche, aktive Unternehmer oder echte Angestellte in der freien Wirtschaft gibt es so in den beiden Kammern immer seltener. Die künstliche Betriebsamkeit, der geldgetriebene Sitzungszeitverschleiss im Bundesparlament schrecken ab und verhindern faktisch, dass Gewerbler und gewöhnliche Angestellte sich auf Bundesstufe überhaupt noch für parlamentarische Ämter zur Verfügung stellen können. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Politik und schlägt sich nieder in immer mehr unnötigen Gesetzen, bürokratischen Auflagen und einer immer noch mehr ausufernden Staatstätigkeit. Nur eine Halbierung der Parlamentarierbezüge ist geeignet, diese verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen. Diese Reduktion muss auch gelten für Präsidien, Vizepräsidien und Berichterstattungen, da sonst auf diese Tätigkeiten vorab aus Gründen des Einkommens ausgewichen wird. Nicht betroffen vom Vorstoss sind indessen die angemessen angesetzten Bezüge für Mahlzeiten, Mitarbeiter, Übernachtungen, Distanzen und Reisen, ebenso die Vorsorge und die Familienzulagen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die Bezüge der eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarierinnen beziehungsweise die entsprechenden Grundlagen gemäss Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG) und die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 2 PRG, Jahreseinkommen für Vorbereitung der Ratsarbeit: 13 000 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 3 und 8 PRG, Taggeld: 220 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 9 PRG, Entschädigung für Kommissionspräsidenten und Kommissionspräsidentinnen: 220 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 9 PRG, Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen: 110 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Ratspräsidenten und Ratspräsidentinnen: 22 000 Franken steuerfrei.</p><p>Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen: 5500 Franken steuerfrei.</p>
- Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die heutige Höhe von Einkommen, Entschädigungen und Zulagen für eidgenössische Parlamentarier hat dazu geführt, dass der Milizgedanke in der Realität nicht mehr gelebt wird. Immer weniger Parlamentarier gehen einem echten Beruf nach. Vielmehr betreiben sie ihr politisches Mandat vollamtlich oder lassen sich dafür von einem Verband, einer Gewerkschaft, der öffentlichen Verwaltung oder einer Firma bezahlen. Andere haben ihre Firma verkauft oder weitergegeben, um ihr politisches Mandat wahrzunehmen. Es liegt aber nicht im Interesse unserer Bürger und Bürgerinnen, dass im Bundeshaus nur noch Berufspolitiker oder privatisierende Millionäre sitzen. Ausserdem produziert die heutige Entschädigungsstruktur Anreize, möglichst viel (auch unproduktive) Sitzungszeit anzusetzen und diese mit Unnötigem anzufüllen, statt einen straffen Zeitplan einzuhalten. Es gibt ganze Sessionen, die nahezu ausschliesslich dazu verschwendet werden, Vorstösse von uns Parlamentariern abzuarbeiten bzw. abzulehnen. Selbstverantwortliche, aktive Unternehmer oder echte Angestellte in der freien Wirtschaft gibt es so in den beiden Kammern immer seltener. Die künstliche Betriebsamkeit, der geldgetriebene Sitzungszeitverschleiss im Bundesparlament schrecken ab und verhindern faktisch, dass Gewerbler und gewöhnliche Angestellte sich auf Bundesstufe überhaupt noch für parlamentarische Ämter zur Verfügung stellen können. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Politik und schlägt sich nieder in immer mehr unnötigen Gesetzen, bürokratischen Auflagen und einer immer noch mehr ausufernden Staatstätigkeit. Nur eine Halbierung der Parlamentarierbezüge ist geeignet, diese verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen. Diese Reduktion muss auch gelten für Präsidien, Vizepräsidien und Berichterstattungen, da sonst auf diese Tätigkeiten vorab aus Gründen des Einkommens ausgewichen wird. Nicht betroffen vom Vorstoss sind indessen die angemessen angesetzten Bezüge für Mahlzeiten, Mitarbeiter, Übernachtungen, Distanzen und Reisen, ebenso die Vorsorge und die Familienzulagen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die Bezüge der eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarierinnen beziehungsweise die entsprechenden Grundlagen gemäss Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG) und die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 2 PRG, Jahreseinkommen für Vorbereitung der Ratsarbeit: 13 000 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 3 und 8 PRG, Taggeld: 220 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 9 PRG, Entschädigung für Kommissionspräsidenten und Kommissionspräsidentinnen: 220 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 9 PRG, Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen: 110 Franken steuerbar.</p><p>Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Ratspräsidenten und Ratspräsidentinnen: 22 000 Franken steuerfrei.</p><p>Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen: 5500 Franken steuerfrei.</p>
- Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen
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