Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat

ShortId
17.509
Id
20170509
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wenn eine Bundesratsmehrheit die Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen in den Asylprozess, direkt aus dem Ausland in Kontingenten, beschliesst, setzt sie faktisch die Asylgesetzgebung ausser Kraft. Menschen, die im Ausland von Schweizer Behörden oder internationalen Organisationen selektioniert und direkt in die Schweiz gebracht werden, durchlaufen hier zwar noch ein Asylverfahren, werden aber fast ausnahmslos Asyl erhalten oder mindestens vorläufig aufgenommen. In der Realität ist es kaum denkbar, solchen Personen nach Ankunft in der Schweiz den Flüchtlingsstatus oder mindestens die vorläufige Aufnahme zu verweigern. Indem der Bundesrat mit einer einfachen Mehrheit eigenmächtig Kontingente gewähren kann, vergibt er im Endeffekt also direkt Asyl und weist damit, ohne demokratische Kontrolle in Eigenregie, Tausende von Ausländern direkt in die Sozialsysteme der Kantone und Gemeinden ein. Das widerspricht unseren demokratischen Prozessen. Die Tragweite solcher Entscheide im Ausland, aber auch in den Kantonen und Gemeinden, ist so gross, dass sie künftig vom Parlament gefällt werden sollen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Asylgesetz (AsylG) vom 26. Juni 1998 ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 56 Abs. 1</p><p>Grösseren Flüchtlingsgruppen wird aufgrund eines Entscheides von National- und Ständerat Asyl gewährt. Bei kleineren Flüchtlingsgruppen entscheidet das EJPD.</p>
  • Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wenn eine Bundesratsmehrheit die Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen in den Asylprozess, direkt aus dem Ausland in Kontingenten, beschliesst, setzt sie faktisch die Asylgesetzgebung ausser Kraft. Menschen, die im Ausland von Schweizer Behörden oder internationalen Organisationen selektioniert und direkt in die Schweiz gebracht werden, durchlaufen hier zwar noch ein Asylverfahren, werden aber fast ausnahmslos Asyl erhalten oder mindestens vorläufig aufgenommen. In der Realität ist es kaum denkbar, solchen Personen nach Ankunft in der Schweiz den Flüchtlingsstatus oder mindestens die vorläufige Aufnahme zu verweigern. Indem der Bundesrat mit einer einfachen Mehrheit eigenmächtig Kontingente gewähren kann, vergibt er im Endeffekt also direkt Asyl und weist damit, ohne demokratische Kontrolle in Eigenregie, Tausende von Ausländern direkt in die Sozialsysteme der Kantone und Gemeinden ein. Das widerspricht unseren demokratischen Prozessen. Die Tragweite solcher Entscheide im Ausland, aber auch in den Kantonen und Gemeinden, ist so gross, dass sie künftig vom Parlament gefällt werden sollen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Asylgesetz (AsylG) vom 26. Juni 1998 ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 56 Abs. 1</p><p>Grösseren Flüchtlingsgruppen wird aufgrund eines Entscheides von National- und Ständerat Asyl gewährt. Bei kleineren Flüchtlingsgruppen entscheidet das EJPD.</p>
    • Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat

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