Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen
- ShortId
-
17.510
- Id
-
20170510
- Updated
-
10.04.2024 17:32
- Language
-
de
- Title
-
Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen
- AdditionalIndexing
-
1211;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 30. November 2008 stimmten Volk und Stände der Unverjährbarkeits-Initiative und dem neuen Artikel 123b der Bundesverfassung zu. Die Bundesversammlung hat das Gesetz dazu am 15. Juni 2012 verabschiedet, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.</p><p>Viel zu diskutieren gab der Begriff "Kinder vor der Pubertät" im deutschen Initiativtext. Nach intensiver Beratung hat das Parlament die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Straftaten, die an Kindern begangen wurden, bei 12 Jahren festgelegt. Anträge der SVP, die Altersgrenze bei 16 bzw. als Kompromiss bei 14 Jahren festzulegen, wurden abgelehnt.</p><p>Die aktuellen Untersuchungen der Straftaten von Jürg Jegge und Roman Polanski bringen zutage, dass diese verjährt sind, weil sie nicht mehr von den Fristen gemäss Rückwirkung des Gesetzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erfasst waren. Trotzdem zeigen ihre Opfer die Wichtigkeit und Bedeutung der Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern. Sie haben erst eine lange Zeit nach den Taten die Kraft und den Mut aufgebracht, über ihr Schicksal zu sprechen. Die Unverjährbarkeitsregelung gibt Opfern die Möglichkeit, ihre Peiniger auch später anzuzeigen, damit diese zur Rechenschaft gezogen werden können.</p><p>Die Diskussionen zeigen eine Lücke im StGB auf, die wir für die Zukunft schliessen können:</p><p>Viele der Opfer waren zwischen 12 und 16 Jahren alt. Jürg Jegge selber hat die Missbräuche an bis zu zehn Jungen über 12 Jahren bestätigt. Für Übergriffe an über 12-jährigen Kindern gelten die Fristen der Verfolgungsverjährung nach Artikel 97 StGB.</p><p>Um Klarheit für die Zukunft zu schaffen, aber auch die Opfer nicht zu enttäuschen, die nach vielen Jahren erst die Kraft aufbringen, den Täter anzuzeigen, gilt es, das Opferalter für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre zu erhöhen. Für die Erhöhung spricht auch das Schutzalter von 16 Jahren in der Schweiz.</p><p>Bei einer Gesetzesrevision könnte auch der Deliktskatalog in Anlehnung an die Umsetzung der Pädophilen-Initiative diskutiert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetzbuch (StGB) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 101</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. e</p><p>... wenn sie an Kindern unter 16 Jahren begangen wurden.</p><p>...</p>
- Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 30. November 2008 stimmten Volk und Stände der Unverjährbarkeits-Initiative und dem neuen Artikel 123b der Bundesverfassung zu. Die Bundesversammlung hat das Gesetz dazu am 15. Juni 2012 verabschiedet, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.</p><p>Viel zu diskutieren gab der Begriff "Kinder vor der Pubertät" im deutschen Initiativtext. Nach intensiver Beratung hat das Parlament die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Straftaten, die an Kindern begangen wurden, bei 12 Jahren festgelegt. Anträge der SVP, die Altersgrenze bei 16 bzw. als Kompromiss bei 14 Jahren festzulegen, wurden abgelehnt.</p><p>Die aktuellen Untersuchungen der Straftaten von Jürg Jegge und Roman Polanski bringen zutage, dass diese verjährt sind, weil sie nicht mehr von den Fristen gemäss Rückwirkung des Gesetzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erfasst waren. Trotzdem zeigen ihre Opfer die Wichtigkeit und Bedeutung der Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern. Sie haben erst eine lange Zeit nach den Taten die Kraft und den Mut aufgebracht, über ihr Schicksal zu sprechen. Die Unverjährbarkeitsregelung gibt Opfern die Möglichkeit, ihre Peiniger auch später anzuzeigen, damit diese zur Rechenschaft gezogen werden können.</p><p>Die Diskussionen zeigen eine Lücke im StGB auf, die wir für die Zukunft schliessen können:</p><p>Viele der Opfer waren zwischen 12 und 16 Jahren alt. Jürg Jegge selber hat die Missbräuche an bis zu zehn Jungen über 12 Jahren bestätigt. Für Übergriffe an über 12-jährigen Kindern gelten die Fristen der Verfolgungsverjährung nach Artikel 97 StGB.</p><p>Um Klarheit für die Zukunft zu schaffen, aber auch die Opfer nicht zu enttäuschen, die nach vielen Jahren erst die Kraft aufbringen, den Täter anzuzeigen, gilt es, das Opferalter für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre zu erhöhen. Für die Erhöhung spricht auch das Schutzalter von 16 Jahren in der Schweiz.</p><p>Bei einer Gesetzesrevision könnte auch der Deliktskatalog in Anlehnung an die Umsetzung der Pädophilen-Initiative diskutiert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetzbuch (StGB) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 101</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. e</p><p>... wenn sie an Kindern unter 16 Jahren begangen wurden.</p><p>...</p>
- Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen
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