Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden

ShortId
17.514
Id
20170514
Updated
10.04.2024 17:30
Language
de
Title
Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden
AdditionalIndexing
1211;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Regeln über den missbräuchlichen Mietertrag wurden zu einer Zeit aufgestellt, als der Gesetzgeber sich mit Immobilienblasen in Zusammenhang mit ausserordentlich hohen Hypothekarzinsen konfrontiert sah. Es galt zu verhindern, dass die Mieten für die Mieterinnen und Mieter unerschwinglich wurden. </p><p>Während der letzten Jahre sind die Hypothekarzinsen unter anderem aufgrund der allgemeinen Kapitalkosten jedoch eingebrochen; heute kennt man sogar Negativzinsen.</p><p>Aufgrund dieser Umstände rechtfertigt es sich, das System der missbräuchlichen Mietzinse anzupassen. Es wird der heutigen Situation nicht mehr gerecht und gefährdet die Rentabilität sowohl von privaten als auch von institutionellen Wohnbauinvestitionen. </p><p>Insbesondere ist es unsinnig, heute von missbräuchlichem Mietertrag zu sprechen, wenn auf einem Markt kein Wohnungsmangel herrscht. Auf einem solchen Markt können aufgrund von Angebot und Nachfrage nämlich eindeutig gerechte Mieten festgesetzt werden, die in keiner Art und Weise missbräuchlich sind.</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Anwendungsbereich der Bestimmungen über den missbräuchlichen Ertrag eingeschränkt werden, denn ein Eingreifen des Staates rechtfertigt sich nur, wenn Wohnungsmangel herrscht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht (OR; SR 220) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 269 OR</p><p>Herrscht auf einem Markt Wohnungsmangel, so gelten Mietzinse als missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.</p>
  • Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regeln über den missbräuchlichen Mietertrag wurden zu einer Zeit aufgestellt, als der Gesetzgeber sich mit Immobilienblasen in Zusammenhang mit ausserordentlich hohen Hypothekarzinsen konfrontiert sah. Es galt zu verhindern, dass die Mieten für die Mieterinnen und Mieter unerschwinglich wurden. </p><p>Während der letzten Jahre sind die Hypothekarzinsen unter anderem aufgrund der allgemeinen Kapitalkosten jedoch eingebrochen; heute kennt man sogar Negativzinsen.</p><p>Aufgrund dieser Umstände rechtfertigt es sich, das System der missbräuchlichen Mietzinse anzupassen. Es wird der heutigen Situation nicht mehr gerecht und gefährdet die Rentabilität sowohl von privaten als auch von institutionellen Wohnbauinvestitionen. </p><p>Insbesondere ist es unsinnig, heute von missbräuchlichem Mietertrag zu sprechen, wenn auf einem Markt kein Wohnungsmangel herrscht. Auf einem solchen Markt können aufgrund von Angebot und Nachfrage nämlich eindeutig gerechte Mieten festgesetzt werden, die in keiner Art und Weise missbräuchlich sind.</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Anwendungsbereich der Bestimmungen über den missbräuchlichen Ertrag eingeschränkt werden, denn ein Eingreifen des Staates rechtfertigt sich nur, wenn Wohnungsmangel herrscht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht (OR; SR 220) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 269 OR</p><p>Herrscht auf einem Markt Wohnungsmangel, so gelten Mietzinse als missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.</p>
    • Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden

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