Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse

ShortId
17.516
Id
20170516
Updated
14.11.2025 06:37
Language
de
Title
Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse
AdditionalIndexing
04;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kann sich an den Kosten der Berufsbildung beteiligen. Dabei sind auch Beiträge an Leistungen im öffentlichen Interesse möglich, sofern diese im Berufsbildungsgesetz festgehalten sind oder durch den Bundesrat definiert werden. </p><p>Der Bundesrat hat wiederholt bestätigt, wie wichtig politische Bildung für das Funktionieren der direkten Demokratie ist. Somit handelt es sich bei der politischen Bildung durchaus um eine Leistung im öffentlichen Interesse. Und eine Studie der GFS Bern (2014, "Im Elternhaus angelegte, aber vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten vom Jungbürger zum Citoyen") zeigt, dass bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern ein besonderer Förderbedarf besteht. </p><p>In seiner Antwort auf das Postulat 15.4023, welches bereits eine Prüfung verlangte, ob die politische Bildung als Leistung im öffentlichen Interesse definiert werden kann, verwies der Bundesrat auf den Expertenbericht, der in Zusammenhang mit dem Postulat Aubert 13.3751 verfasst wurde. Dieser Bericht wurde in der Zwischenzeit veröffentlicht und zeigt eine grundsätzlich positive Situation auf, welche gewahrt werden soll. Ebenfalls konstatiert der Bericht, dass der Bundesrat punktuelle Initiativen im Bereich der Berufsbildung auf Sekundarstufe II ergreifen soll. Die Förderung der politischen Bildung in der Berufsbildung ist eine solche punktuelle Initiative.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die politische Bildung in der Berufsbildung soll als besondere Leistung im öffentlichen Interesse definiert werden, damit sich der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite auch an diesen Kosten beteiligen kann. Dazu soll das Berufsbildungsgesetz mit folgender Litera ergänzt werden:</p><p>Art. 55</p><p>Abs. 1</p><p>Als besondere Leistungen im öffentlichen Interesse gelten namentlich:</p><p>...</p><p>k. Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung.</p><p>...</p>
  • Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kann sich an den Kosten der Berufsbildung beteiligen. Dabei sind auch Beiträge an Leistungen im öffentlichen Interesse möglich, sofern diese im Berufsbildungsgesetz festgehalten sind oder durch den Bundesrat definiert werden. </p><p>Der Bundesrat hat wiederholt bestätigt, wie wichtig politische Bildung für das Funktionieren der direkten Demokratie ist. Somit handelt es sich bei der politischen Bildung durchaus um eine Leistung im öffentlichen Interesse. Und eine Studie der GFS Bern (2014, "Im Elternhaus angelegte, aber vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten vom Jungbürger zum Citoyen") zeigt, dass bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern ein besonderer Förderbedarf besteht. </p><p>In seiner Antwort auf das Postulat 15.4023, welches bereits eine Prüfung verlangte, ob die politische Bildung als Leistung im öffentlichen Interesse definiert werden kann, verwies der Bundesrat auf den Expertenbericht, der in Zusammenhang mit dem Postulat Aubert 13.3751 verfasst wurde. Dieser Bericht wurde in der Zwischenzeit veröffentlicht und zeigt eine grundsätzlich positive Situation auf, welche gewahrt werden soll. Ebenfalls konstatiert der Bericht, dass der Bundesrat punktuelle Initiativen im Bereich der Berufsbildung auf Sekundarstufe II ergreifen soll. Die Förderung der politischen Bildung in der Berufsbildung ist eine solche punktuelle Initiative.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die politische Bildung in der Berufsbildung soll als besondere Leistung im öffentlichen Interesse definiert werden, damit sich der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite auch an diesen Kosten beteiligen kann. Dazu soll das Berufsbildungsgesetz mit folgender Litera ergänzt werden:</p><p>Art. 55</p><p>Abs. 1</p><p>Als besondere Leistungen im öffentlichen Interesse gelten namentlich:</p><p>...</p><p>k. Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung.</p><p>...</p>
    • Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse

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