Zulassung von allen anerkannten Ärztinnen und Ärzten zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen

ShortId
17.524
Id
20170524
Updated
10.04.2024 17:33
Language
de
Title
Zulassung von allen anerkannten Ärztinnen und Ärzten zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen
AdditionalIndexing
48;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die durch das Strassenverkehrsgesetz (Via sicura) und insbesondere durch die Verkehrszulassungsverordnung vorgeschriebenen Anerkennungsstufen schreiben eine höchst komplizierte, bürokratische und teure verkehrsmedizinische Weiterbildung vor. Dies führt immer mehr zu einer absurden und ausufernden Pathologisierung der betroffenen Verkehrsteilnehmer und zu einer völlig unverhältnismässigen Aufblähung der Disziplin Verkehrsmedizin mit entsprechenden Kostenfolgen. Es gilt, in dieser Beziehung zur Verhältnismässigkeit und zum gesunden Menschenverstand zurückzukehren. Die enorm ausgebaute Spezialisierung ist ebenso übertrieben wie unnötig. Alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer sorgfältigen, langjährigen Ausbildung in der Lage, sämtliche Untersuchungen der medizinischen Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmer vorzunehmen. Dies müsste umso mehr der Fall sein, als gemäss Artikel 15d des Strassenverkehrsgesetzes sämtliche zugelassenen Ärztinnen und Ärzte vom Berufsgeheimnis entbunden sind, um potenziell fahruntaugliche Personen an die Strassenverkehrsbehörden oder an die Aufsichtsbehörde für Ärzte zu melden. Diesbezüglich traut ihnen der Gesetzgeber das notwendige verkehrsmedizinische Wissen also ohne Weiteres zu.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sei das Strassenverkehrsgesetz (SVG) so zu ändern, dass alle anerkannten Ärztinnen und Ärzte zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassen sind.</p>
  • Zulassung von allen anerkannten Ärztinnen und Ärzten zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die durch das Strassenverkehrsgesetz (Via sicura) und insbesondere durch die Verkehrszulassungsverordnung vorgeschriebenen Anerkennungsstufen schreiben eine höchst komplizierte, bürokratische und teure verkehrsmedizinische Weiterbildung vor. Dies führt immer mehr zu einer absurden und ausufernden Pathologisierung der betroffenen Verkehrsteilnehmer und zu einer völlig unverhältnismässigen Aufblähung der Disziplin Verkehrsmedizin mit entsprechenden Kostenfolgen. Es gilt, in dieser Beziehung zur Verhältnismässigkeit und zum gesunden Menschenverstand zurückzukehren. Die enorm ausgebaute Spezialisierung ist ebenso übertrieben wie unnötig. Alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer sorgfältigen, langjährigen Ausbildung in der Lage, sämtliche Untersuchungen der medizinischen Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmer vorzunehmen. Dies müsste umso mehr der Fall sein, als gemäss Artikel 15d des Strassenverkehrsgesetzes sämtliche zugelassenen Ärztinnen und Ärzte vom Berufsgeheimnis entbunden sind, um potenziell fahruntaugliche Personen an die Strassenverkehrsbehörden oder an die Aufsichtsbehörde für Ärzte zu melden. Diesbezüglich traut ihnen der Gesetzgeber das notwendige verkehrsmedizinische Wissen also ohne Weiteres zu.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sei das Strassenverkehrsgesetz (SVG) so zu ändern, dass alle anerkannten Ärztinnen und Ärzte zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassen sind.</p>
    • Zulassung von allen anerkannten Ärztinnen und Ärzten zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen

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