Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen

ShortId
17.526
Id
20170526
Updated
20.02.2026 17:20
Language
de
Title
Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen
AdditionalIndexing
52;2846;2831;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Hauptziel der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom Juni 2012 war die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, um die weitere Zersiedelung und den Verbrauch von Landwirtschaftsflächen zu begrenzen. Das revidierte RPG nennt insbesondere zwei Ziele, um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft bewerkstelligen zu können. Einerseits soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. abis), andererseits sollen kompakte Siedlungen geschaffen werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. b). Kernanliegen der Siedlungsentwicklung nach innen ist die konsequente Mobilisierung der inneren Reserven sowie das Schaffen zusätzlicher Verdichtungspotenziale.</p><p>Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung, ein Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Isos) zu erstellen, eröffnet Spannungsfelder zu oben genannten Zielen. Mit der stetigen Erweiterung des Isos und der faktischen Unterschutzstellung teils ganzer Siedlungen wird die Verdichtung vielerorts enorm erschwert oder gar verunmöglicht.</p><p>So sind beispielsweise in der Stadt Zürich mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch das Isos erfasst. Soll eine Verdichtung in städtischen Gebieten angestrebt werden, um die Grünflächen auf der Landschaft zu schützen, müssen zwingend Ausnahmen vorgesehen werden können.</p><p>Durch die Ergänzung von Artikel 6 RPG um einen Absatz 5, welcher beim Vorliegen öffentlicher Interessen - wozu insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen zu zählen ist - gewisse Ausnahmen erlaubt, können diese Widersprüche entschärft werden. So können die Grundsätze von Artikel 1 RPG verwirklicht und eine Verdichtung in Städten und Gemeinden erreicht werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) sei um einen Absatz 5 zu ergänzen, der festhält, dass die Bundesinventare gemäss Artikel 5 NHG bei der Erstellung der Richtpläne durch die Kantone nicht zu berücksichtigen sind bzw. Ausnahmen vorgesehen werden können, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Als öffentliches Interesse gilt insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen (vgl. Art. 1 RPG). Auch Artikel 4a der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) sei entsprechend anzupassen.</p>
  • Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Hauptziel der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom Juni 2012 war die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, um die weitere Zersiedelung und den Verbrauch von Landwirtschaftsflächen zu begrenzen. Das revidierte RPG nennt insbesondere zwei Ziele, um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft bewerkstelligen zu können. Einerseits soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. abis), andererseits sollen kompakte Siedlungen geschaffen werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. b). Kernanliegen der Siedlungsentwicklung nach innen ist die konsequente Mobilisierung der inneren Reserven sowie das Schaffen zusätzlicher Verdichtungspotenziale.</p><p>Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung, ein Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Isos) zu erstellen, eröffnet Spannungsfelder zu oben genannten Zielen. Mit der stetigen Erweiterung des Isos und der faktischen Unterschutzstellung teils ganzer Siedlungen wird die Verdichtung vielerorts enorm erschwert oder gar verunmöglicht.</p><p>So sind beispielsweise in der Stadt Zürich mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch das Isos erfasst. Soll eine Verdichtung in städtischen Gebieten angestrebt werden, um die Grünflächen auf der Landschaft zu schützen, müssen zwingend Ausnahmen vorgesehen werden können.</p><p>Durch die Ergänzung von Artikel 6 RPG um einen Absatz 5, welcher beim Vorliegen öffentlicher Interessen - wozu insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen zu zählen ist - gewisse Ausnahmen erlaubt, können diese Widersprüche entschärft werden. So können die Grundsätze von Artikel 1 RPG verwirklicht und eine Verdichtung in Städten und Gemeinden erreicht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) sei um einen Absatz 5 zu ergänzen, der festhält, dass die Bundesinventare gemäss Artikel 5 NHG bei der Erstellung der Richtpläne durch die Kantone nicht zu berücksichtigen sind bzw. Ausnahmen vorgesehen werden können, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Als öffentliches Interesse gilt insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen (vgl. Art. 1 RPG). Auch Artikel 4a der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) sei entsprechend anzupassen.</p>
    • Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Ein Hauptziel der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom Juni 2012 war die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, um die weitere Zersiedelung und den Verbrauch von Landwirtschaftsflächen zu begrenzen. Das revidierte RPG nennt insbesondere zwei Ziele, um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft bewerkstelligen zu können. Einerseits soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. abis), andererseits sollen kompakte Siedlungen geschaffen werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. b). Kernanliegen der Siedlungsentwicklung nach innen ist die konsequente Mobilisierung der inneren Reserven sowie das Schaffen zusätzlicher Verdichtungspotenziale.</p><p>Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung, ein Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Isos) zu erstellen, eröffnet Spannungsfelder zu oben genannten Zielen. Mit der stetigen Erweiterung des Isos und der faktischen Unterschutzstellung teils ganzer Siedlungen wird die Verdichtung vielerorts enorm erschwert oder gar verunmöglicht.</p><p>So sind beispielsweise in der Stadt Zürich mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch das Isos erfasst. Soll eine Verdichtung in städtischen Gebieten angestrebt werden, um die Grünflächen auf der Landschaft zu schützen, müssen zwingend Ausnahmen vorgesehen werden können.</p><p>Durch die Ergänzung von Artikel 6 RPG um einen Absatz 5, welcher beim Vorliegen öffentlicher Interessen - wozu insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen zu zählen ist - gewisse Ausnahmen erlaubt, können diese Widersprüche entschärft werden. So können die Grundsätze von Artikel 1 RPG verwirklicht und eine Verdichtung in Städten und Gemeinden erreicht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) sei um einen Absatz 5 zu ergänzen, der festhält, dass die Bundesinventare gemäss Artikel 5 NHG bei der Erstellung der Richtpläne durch die Kantone nicht zu berücksichtigen sind bzw. Ausnahmen vorgesehen werden können, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Als öffentliches Interesse gilt insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen (vgl. Art. 1 RPG). Auch Artikel 4a der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) sei entsprechend anzupassen.</p>
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