Parlamentskompetenz für die Übernahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von anderen Staaten

ShortId
17.527
Id
20170527
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Parlamentskompetenz für die Übernahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von anderen Staaten
AdditionalIndexing
421;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz nimmt nicht nur Personen auf, die spontan einen Asylantrag stellen, sich also von sich aus in die Schweiz begeben, sondern fliegt seit einiger Zeit auch im Rahmen von Programmen Asylsuchende und Flüchtlinge aus anderen Staaten ein. </p><p>Heute kann der Bundesrat bzw. das SEM gemäss Artikel 56 AsylG alleine über solche Programme und Aktionen, bei denen Gruppen von Flüchtlingen direkt in die Schweiz gebracht werden, entscheiden. Dabei handelt es sich um Resettlement-Programme. Zudem ist in Europa immer wieder von Verteilprogrammen innerhalb der Gemeinschaftsstaaten die Rede, bei denen die Schweiz mitmachen und anderen Vertragsstaaten einen Teil der Asylpersonen abnehmen soll. Diese Übernahme von Asylbewerbern ist weder im Gesetz noch in einem Staatsvertrag geregelt. </p><p>In beiden Fällen sind die Verfahrensschritte wenig transparent, insbesondere die Umstände, unter welchen andere Länder entlastet werden sollen, welches die zugrundeliegenden Überlegungen sind. Bei der zusätzlichen Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen handelt es sich um politische Entscheide mit weitreichenden Folgen in einem politisch umstrittenen Thema, die einer rechtlichen Grundlage, einer klaren Kompetenzregelung und einer demokratischen Abstützung bedürfen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 56 des Asylgesetzes soll neu wie folgt lauten:</p><p>Über die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern anlässlich von Gruppenübernahmen, Ansiedlungs- und Umverteilungsprogrammen aus anderen Staaten entscheiden National- und Ständerat.</p>
  • Parlamentskompetenz für die Übernahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von anderen Staaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz nimmt nicht nur Personen auf, die spontan einen Asylantrag stellen, sich also von sich aus in die Schweiz begeben, sondern fliegt seit einiger Zeit auch im Rahmen von Programmen Asylsuchende und Flüchtlinge aus anderen Staaten ein. </p><p>Heute kann der Bundesrat bzw. das SEM gemäss Artikel 56 AsylG alleine über solche Programme und Aktionen, bei denen Gruppen von Flüchtlingen direkt in die Schweiz gebracht werden, entscheiden. Dabei handelt es sich um Resettlement-Programme. Zudem ist in Europa immer wieder von Verteilprogrammen innerhalb der Gemeinschaftsstaaten die Rede, bei denen die Schweiz mitmachen und anderen Vertragsstaaten einen Teil der Asylpersonen abnehmen soll. Diese Übernahme von Asylbewerbern ist weder im Gesetz noch in einem Staatsvertrag geregelt. </p><p>In beiden Fällen sind die Verfahrensschritte wenig transparent, insbesondere die Umstände, unter welchen andere Länder entlastet werden sollen, welches die zugrundeliegenden Überlegungen sind. Bei der zusätzlichen Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen handelt es sich um politische Entscheide mit weitreichenden Folgen in einem politisch umstrittenen Thema, die einer rechtlichen Grundlage, einer klaren Kompetenzregelung und einer demokratischen Abstützung bedürfen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 56 des Asylgesetzes soll neu wie folgt lauten:</p><p>Über die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern anlässlich von Gruppenübernahmen, Ansiedlungs- und Umverteilungsprogrammen aus anderen Staaten entscheiden National- und Ständerat.</p>
    • Parlamentskompetenz für die Übernahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von anderen Staaten

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