Spanische Polizei in der Schweiz

ShortId
17.1004
Id
20171004
Updated
24.06.2025 22:06
Language
de
Title
Spanische Polizei in der Schweiz
AdditionalIndexing
09;08;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Spanien hat die Schweiz nicht darum ersucht, spanische Beamte auf Schweizer Boden ermitteln zu lassen. Gemäss den Informationen, über welche der Bundesrat verfügt, bestehen zudem auch keine konkreten Anhaltspunkte, welche die Aussage, dass in der Schweiz eine solche Operation für Spanien stattgefunden habe, bestätigen könnten.</p><p>Frau Nekane Txapartegi hatte beim Bundesamt für Justiz einen solchen Einsatz als einen der Gründe für die Ablehnung ihrer Auslieferung nach Spanien angeführt. Diese Behauptung ist ebenfalls Gegenstand eines Strafantrags wegen Verstosses gegen Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937, der bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden ist. Das Verfahren ist noch hängig.</p><p>Frau Nekane Txapartegi konnte dank der Zusammenarbeit der spanischen und schweizerischen Polizeikräfte in der Schweiz lokalisiert und verhaftet werden. Diese Zusammenarbeit stützte sich auf ein internationales Fahndungsersuchen - die Betroffene war von Spanien im Schengener Informationssystem ausgeschrieben worden - sowie auf das formelle spanische Auslieferungsersuchen. Sie erfolgte unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Bei der Festnahme von Frau Nekane Txapartegi in Zürich war kein spanischer Beamter anwesend. Sie hat auch nie das Gegenteil behauptet.</p><p>Im Auslieferungsverfahren des Bundesamtes für Justiz, welches gegen Frau Nekane Txapartegi eingeleitet wurde, ersuchte das Bundesamt für Justiz das spanische Justizministerium formell, sich zu den Aussagen der Betroffenen zu äussern. Die spanischen Behörden antworteten auf das Ersuchen, dass an der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Spanien und der Schweiz zur Lokalisierung der Betroffenen die Comisaría General de Información der spanischen Nationalpolizei sowie das Bundesamt für Polizei beteiligt waren. Es wird dabei keine weitere spanische Behörde erwähnt. In der Antwort wird zudem unterstrichen, dass die genannte spanische Polizeibehörde auf keinen Fall ohne Wissen der Schweizer Behörden auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Ermittlungen durchgeführt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Oktober 2016 berichteten Schweizer Medien, dass im Rahmen der Verfolgung der geflüchteten und angeblich gefolterten Baskin Nekane Txapartegi im Januar 2015 eine Operation des spanischen Geheimdienstes auf Schweizer Boden stattgefunden hatte. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. War der Einsatz des spanischen Geheimdienstes in der Schweiz von den Bundesbehörden genehmigt worden? Wenn dem nicht so ist, wurde nach dieser Widerhandlung gegen unser Strafrecht (Art. 271 StGB) ein Strafverfahren gegen sie eröffnet?</p><p>2. Hat der Bundesrat die spanischen Behörden um eine Stellungnahme zu dieser illegalen Operation gebeten? Liegen Zusicherungen vor, dass solche Vorfälle nicht wieder vorkommen?</p>
  • Spanische Polizei in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Spanien hat die Schweiz nicht darum ersucht, spanische Beamte auf Schweizer Boden ermitteln zu lassen. Gemäss den Informationen, über welche der Bundesrat verfügt, bestehen zudem auch keine konkreten Anhaltspunkte, welche die Aussage, dass in der Schweiz eine solche Operation für Spanien stattgefunden habe, bestätigen könnten.</p><p>Frau Nekane Txapartegi hatte beim Bundesamt für Justiz einen solchen Einsatz als einen der Gründe für die Ablehnung ihrer Auslieferung nach Spanien angeführt. Diese Behauptung ist ebenfalls Gegenstand eines Strafantrags wegen Verstosses gegen Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937, der bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden ist. Das Verfahren ist noch hängig.</p><p>Frau Nekane Txapartegi konnte dank der Zusammenarbeit der spanischen und schweizerischen Polizeikräfte in der Schweiz lokalisiert und verhaftet werden. Diese Zusammenarbeit stützte sich auf ein internationales Fahndungsersuchen - die Betroffene war von Spanien im Schengener Informationssystem ausgeschrieben worden - sowie auf das formelle spanische Auslieferungsersuchen. Sie erfolgte unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Bei der Festnahme von Frau Nekane Txapartegi in Zürich war kein spanischer Beamter anwesend. Sie hat auch nie das Gegenteil behauptet.</p><p>Im Auslieferungsverfahren des Bundesamtes für Justiz, welches gegen Frau Nekane Txapartegi eingeleitet wurde, ersuchte das Bundesamt für Justiz das spanische Justizministerium formell, sich zu den Aussagen der Betroffenen zu äussern. Die spanischen Behörden antworteten auf das Ersuchen, dass an der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Spanien und der Schweiz zur Lokalisierung der Betroffenen die Comisaría General de Información der spanischen Nationalpolizei sowie das Bundesamt für Polizei beteiligt waren. Es wird dabei keine weitere spanische Behörde erwähnt. In der Antwort wird zudem unterstrichen, dass die genannte spanische Polizeibehörde auf keinen Fall ohne Wissen der Schweizer Behörden auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Ermittlungen durchgeführt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Oktober 2016 berichteten Schweizer Medien, dass im Rahmen der Verfolgung der geflüchteten und angeblich gefolterten Baskin Nekane Txapartegi im Januar 2015 eine Operation des spanischen Geheimdienstes auf Schweizer Boden stattgefunden hatte. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. War der Einsatz des spanischen Geheimdienstes in der Schweiz von den Bundesbehörden genehmigt worden? Wenn dem nicht so ist, wurde nach dieser Widerhandlung gegen unser Strafrecht (Art. 271 StGB) ein Strafverfahren gegen sie eröffnet?</p><p>2. Hat der Bundesrat die spanischen Behörden um eine Stellungnahme zu dieser illegalen Operation gebeten? Liegen Zusicherungen vor, dass solche Vorfälle nicht wieder vorkommen?</p>
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