Alarmsystem zur Evakuierung von Kernkraftwerken bei akuter Terrorbedrohung

ShortId
17.1007
Id
20171007
Updated
24.06.2025 22:08
Language
de
Title
Alarmsystem zur Evakuierung von Kernkraftwerken bei akuter Terrorbedrohung
AdditionalIndexing
66;52;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Luftwaffe (Air Operation Center), allen schweizerischen Kernkraftwerken (KKW), dem Bundesamt für Polizei (Fedpol), der Nationalen Alarmzentrale (NAZ), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat bereits Anfang 2016 ein Projekt gestartet, um die Zusammenarbeit bzw. die Alarmierung von KKW zu regeln, für den Verdachtsfall, ein ziviles Luftfahrzeug könne als Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele verwendet werden (sogenannter Renegade-Fall). In diese Arbeiten wurden auch die Kantonspolizeien der KKW-Standortkantone Aargau, Bern und Solothurn mit einbezogen.</p><p>Im speziellen sogenannten Renegade-Alarmierungsprozess sind Informationsabläufe für die Zusammenarbeit festgelegt, um auf Gefahren im schweizerischen Luftraum durch Renegade-Luftfahrzeuge gegenüber schweizerischen KKW rasch reagieren zu können. Als Vorbild für die schweizerische Lösung dient das deutsche Modell.</p><p>Die Abläufe stellen sicher, dass bei einer drohenden Gefahr, ausgehend von einem Luftfahrzeug, rund um die Uhr und innert Minuten eine Alarmierung der KKW gewährleistet ist. Der Prozess sieht vor, dass die Stelle, die die Gefahr detektiert (in der Regel die Luftwaffe), sofort die Einsatzzentrale Fedpol alarmiert. Diese kann mittels ihres Alarmierungssystems die KKW und die betroffenen Kantonspolizeien umgehend alarmieren. Die KKW sind in der Folge für die Notfallprozesse, die Kantonspolizeien für alle anderen sicherheitspolizeilichen Massnahmen verantwortlich.</p><p>Dieser Prozess ist in einem klassifizierten Dokument, welches die detaillierten Abläufe, Kontaktstellen, Verantwortlichkeiten und Übungen regelt, detailliert festgehalten.</p><p>Der Alarmierungsprozess ist in der Schweiz seit dem 1. März 2017 operativ. Die Alarmierungen sollen regelmässig geübt und evaluiert werden.</p><p>Bei einer anderen drohenden Gefahr gegen die KKW oder weitere sensible Objekte bestehen Notfall- und Alarmierungsprozesse, die in der Hoheit der Kantonspolizeien liegen. Wenn auf Stufe Bund (z. B. ausgehend vom NDB, von der NAZ, Fedpol oder anderen Stellen) eine Bedrohung festgestellt wird, erfolgen die Alarmierungsprozesse rund um die Uhr via die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien. Diese kantonalen Prozesse wie auch diejenigen auf Stufe Bund sind ebenfalls geregelt.</p><p>Es besteht folglich kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Deutschland wurden am 10. März 2017 nach dem Verlust der Kontrolle über ein Verkehrsflugzeug innert Minuten fünf Kernkraftwerke im Einzugsgebiet evakuiert.</p><p>1. Gibt es in der Schweiz ein analoges Alarmsystem, um bei einer akuten Terrorbedrohung, z. B. mit einem entführten Flugzeug, Kernkraftwerke und andere Hochrisikoanlagen innert Minuten stillzulegen und/oder zu evakuieren?</p><p>2. Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat die Notwendigkeit dazu, ein solches System einzuführen? Welches wären die notwendigen Schritte?</p>
  • Alarmsystem zur Evakuierung von Kernkraftwerken bei akuter Terrorbedrohung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Luftwaffe (Air Operation Center), allen schweizerischen Kernkraftwerken (KKW), dem Bundesamt für Polizei (Fedpol), der Nationalen Alarmzentrale (NAZ), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat bereits Anfang 2016 ein Projekt gestartet, um die Zusammenarbeit bzw. die Alarmierung von KKW zu regeln, für den Verdachtsfall, ein ziviles Luftfahrzeug könne als Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele verwendet werden (sogenannter Renegade-Fall). In diese Arbeiten wurden auch die Kantonspolizeien der KKW-Standortkantone Aargau, Bern und Solothurn mit einbezogen.</p><p>Im speziellen sogenannten Renegade-Alarmierungsprozess sind Informationsabläufe für die Zusammenarbeit festgelegt, um auf Gefahren im schweizerischen Luftraum durch Renegade-Luftfahrzeuge gegenüber schweizerischen KKW rasch reagieren zu können. Als Vorbild für die schweizerische Lösung dient das deutsche Modell.</p><p>Die Abläufe stellen sicher, dass bei einer drohenden Gefahr, ausgehend von einem Luftfahrzeug, rund um die Uhr und innert Minuten eine Alarmierung der KKW gewährleistet ist. Der Prozess sieht vor, dass die Stelle, die die Gefahr detektiert (in der Regel die Luftwaffe), sofort die Einsatzzentrale Fedpol alarmiert. Diese kann mittels ihres Alarmierungssystems die KKW und die betroffenen Kantonspolizeien umgehend alarmieren. Die KKW sind in der Folge für die Notfallprozesse, die Kantonspolizeien für alle anderen sicherheitspolizeilichen Massnahmen verantwortlich.</p><p>Dieser Prozess ist in einem klassifizierten Dokument, welches die detaillierten Abläufe, Kontaktstellen, Verantwortlichkeiten und Übungen regelt, detailliert festgehalten.</p><p>Der Alarmierungsprozess ist in der Schweiz seit dem 1. März 2017 operativ. Die Alarmierungen sollen regelmässig geübt und evaluiert werden.</p><p>Bei einer anderen drohenden Gefahr gegen die KKW oder weitere sensible Objekte bestehen Notfall- und Alarmierungsprozesse, die in der Hoheit der Kantonspolizeien liegen. Wenn auf Stufe Bund (z. B. ausgehend vom NDB, von der NAZ, Fedpol oder anderen Stellen) eine Bedrohung festgestellt wird, erfolgen die Alarmierungsprozesse rund um die Uhr via die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien. Diese kantonalen Prozesse wie auch diejenigen auf Stufe Bund sind ebenfalls geregelt.</p><p>Es besteht folglich kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Deutschland wurden am 10. März 2017 nach dem Verlust der Kontrolle über ein Verkehrsflugzeug innert Minuten fünf Kernkraftwerke im Einzugsgebiet evakuiert.</p><p>1. Gibt es in der Schweiz ein analoges Alarmsystem, um bei einer akuten Terrorbedrohung, z. B. mit einem entführten Flugzeug, Kernkraftwerke und andere Hochrisikoanlagen innert Minuten stillzulegen und/oder zu evakuieren?</p><p>2. Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat die Notwendigkeit dazu, ein solches System einzuführen? Welches wären die notwendigen Schritte?</p>
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