Die Swisscom sammelt neu Kundendaten nach dem Prinzip Opt-out. Geht sie dabei nicht zu weit?

ShortId
17.1013
Id
20171013
Updated
14.11.2025 07:49
Language
de
Title
Die Swisscom sammelt neu Kundendaten nach dem Prinzip Opt-out. Geht sie dabei nicht zu weit?
AdditionalIndexing
34;15;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Anstaltsteile der ehemaligen PTT-Betriebe, welche Fernmelde- und Rundfunkdienste erbrachten, wurden 1998 durch das Telekommunikationsunternehmensgesetz in die Swisscom AG überführt. Dabei wurde gesetzlich festgehalten, dass das neugegründete Unternehmen sowohl die Aktiven und Passiven der ehemaligen Anstaltsteile wie auch die Rechte und Pflichten aus deren Rechtsverhältnissen übernimmt. Im Rahmen der damaligen Überführung wurde nicht vorgesehen, dass bestehende Kundendaten nicht weiterverwendet werden dürften.</p><p>2. Die Vernehmlassung zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) wurde erst vor Kurzem abgeschlossen. Der Bundesrat wird deren Ergebnisse auswerten und in die Revision einfliessen lassen. Ob das heutige Vorgehen von Swisscom mit einer allfälligen künftigen Rechtslage konform wäre, ist gegenwärtig nicht massgebend. Die Zulässigkeit beurteilt sich einzig nach den aktuell geltenden Vorschriften. Zur Frage der Angemessenheit ist zu bedenken, dass Swisscom eine selbstständige Aktiengesellschaft ist, an der der Bund von Gesetzes wegen die Mehrheit des Aktienkapitals hält. Der Bundesrat gibt Swisscom alle vier Jahre strategische Ziele vor, wobei er sich jedoch auf deren grundsätzliche Ausrichtung beschränkt und darüber hinaus ihre unternehmerische Autonomie anerkennt. Das gewählte Vorgehen liegt in der operativen Verantwortung von Swisscom. Der Bund setzt sich überdies für die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen ein (Corporate Social Responsibility, CSR). Diese bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen (z. B. Aktionäre, Arbeitnehmende, Konsumierende, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen). Der Bund beteiligt sich an der Umsetzung der CSR, namentlich auch dort, wo er als Unternehmenseigentümer auftritt, und nimmt so eine Vorbildfunktion wahr. Derzeit prüft der Bund die Situation im Zusammenhang mit dieser Vorbildfunktion.</p><p>3. Sollte der Bundesrat dereinst der SRG die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung erlauben, wird er dies nur unter Vorbehalt der Respektierung des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses tun.</p><p>4. Mit der Opt-out-Methode treten Neuerungen automatisch in Kraft, wenn die Nutzenden nicht explizit widersprechen. Dies führt in der Praxis dazu, dass das neue Angebot von einer grösseren Anzahl der Nutzenden aufgenommen wird, was aus Sicht des Unternehmens vorteilhaft ist. Entsprechend wird diese Vorgehensweise insbesondere auch von den meisten Internetdienstleistern bevorzugt. Andererseits zeigt gerade das mediale Echo bezüglich der AGB-Änderung von Swisscom, dass in der heutigen Zeit viele Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Schutz ihrer Daten sensibel sind und sich über ein kompliziertes Opt-out ärgern. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, steht es Swisscom im Rahmen ihrer unternehmerischen Autonomie und der geltenden rechtlichen Bestimmungen frei, darüber zu entscheiden, welche Methoden sie zum Sammeln von Daten wählt. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b DSG darf niemand ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten. Das Opt-out-Prinzip steht mit dieser Bestimmung im Einklang.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im März 2017 verschickte die Swisscom an alle ihre Kunden einen neuen Vertrag, neue allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine "Allgemeine Datenschutzerklärung". Die Datenschutzerklärung erlaubt der Swisscom neu eine Datensammlung in noch nie dagewesenem Umfang. So darf sie von ihren Kunden umfassende statische sowie fortlaufende Nutzungsdaten sammeln, diese mit erworbenen Daten zu Kundenprofilen kombinieren und für die "Werbevermarktung mit Partnern" nutzen. Es ist davon auszugehen, dass dies hauptsächlich auf die Vermarktung via Admeira zielt und zum Ziel hat, in Zusammenarbeit mit Ringier und der SRG personen- und zielgruppenspezifische Werbung in Internet und TV schalten zu können.</p><p>Unternimmt der Kunde bzw. die Kundin nach Erhalt der Unterlagen nichts, stimmt er bzw. sie den neuen Vertragsbestimmungen automatisch zu. Entsprechende Erfahrungsberichte des Datenschutzforums lassen vermuten, dass eine Ablehnung der Datenschutzerklärung (Opt-out) für die Kunden mit vertretbarem Aufwand kaum durchführbar ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen, dies auch in Anbetracht, dass der Bund Mehrheitsaktionär der Swisscom AG ist:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom für ihre Datensammlung schweizweit Kundenbestände und umfassende Adressdatenbanken verwenden kann, die teilweise dank der PTT-Monopolzeit erfasst wurden?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass ein solches Vorgehen eines bundesnahen Betriebes vor dem aktuellen Hintergrund des zu revidierenden Datenschutzgesetzes angemessen ist?</p><p>3. Plant er, eine Nutzung dieser persönlichen Daten durch die SRG im Rahmen von Admeira zu ermöglichen?</p><p>4. Wie steht er zum Vorwurf, dass die Swisscom mit ihrem Vorgehen des aufwendigen Opt-out den Kunden absichtlich Hürden in den Weg legt, um eine möglichst flächendeckende Datensammlung zu erreichen?</p>
  • Die Swisscom sammelt neu Kundendaten nach dem Prinzip Opt-out. Geht sie dabei nicht zu weit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Anstaltsteile der ehemaligen PTT-Betriebe, welche Fernmelde- und Rundfunkdienste erbrachten, wurden 1998 durch das Telekommunikationsunternehmensgesetz in die Swisscom AG überführt. Dabei wurde gesetzlich festgehalten, dass das neugegründete Unternehmen sowohl die Aktiven und Passiven der ehemaligen Anstaltsteile wie auch die Rechte und Pflichten aus deren Rechtsverhältnissen übernimmt. Im Rahmen der damaligen Überführung wurde nicht vorgesehen, dass bestehende Kundendaten nicht weiterverwendet werden dürften.</p><p>2. Die Vernehmlassung zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) wurde erst vor Kurzem abgeschlossen. Der Bundesrat wird deren Ergebnisse auswerten und in die Revision einfliessen lassen. Ob das heutige Vorgehen von Swisscom mit einer allfälligen künftigen Rechtslage konform wäre, ist gegenwärtig nicht massgebend. Die Zulässigkeit beurteilt sich einzig nach den aktuell geltenden Vorschriften. Zur Frage der Angemessenheit ist zu bedenken, dass Swisscom eine selbstständige Aktiengesellschaft ist, an der der Bund von Gesetzes wegen die Mehrheit des Aktienkapitals hält. Der Bundesrat gibt Swisscom alle vier Jahre strategische Ziele vor, wobei er sich jedoch auf deren grundsätzliche Ausrichtung beschränkt und darüber hinaus ihre unternehmerische Autonomie anerkennt. Das gewählte Vorgehen liegt in der operativen Verantwortung von Swisscom. Der Bund setzt sich überdies für die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen ein (Corporate Social Responsibility, CSR). Diese bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und berücksichtigt die Interessen der Anspruchsgruppen (z. B. Aktionäre, Arbeitnehmende, Konsumierende, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen). Der Bund beteiligt sich an der Umsetzung der CSR, namentlich auch dort, wo er als Unternehmenseigentümer auftritt, und nimmt so eine Vorbildfunktion wahr. Derzeit prüft der Bund die Situation im Zusammenhang mit dieser Vorbildfunktion.</p><p>3. Sollte der Bundesrat dereinst der SRG die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung erlauben, wird er dies nur unter Vorbehalt der Respektierung des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses tun.</p><p>4. Mit der Opt-out-Methode treten Neuerungen automatisch in Kraft, wenn die Nutzenden nicht explizit widersprechen. Dies führt in der Praxis dazu, dass das neue Angebot von einer grösseren Anzahl der Nutzenden aufgenommen wird, was aus Sicht des Unternehmens vorteilhaft ist. Entsprechend wird diese Vorgehensweise insbesondere auch von den meisten Internetdienstleistern bevorzugt. Andererseits zeigt gerade das mediale Echo bezüglich der AGB-Änderung von Swisscom, dass in der heutigen Zeit viele Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Schutz ihrer Daten sensibel sind und sich über ein kompliziertes Opt-out ärgern. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, steht es Swisscom im Rahmen ihrer unternehmerischen Autonomie und der geltenden rechtlichen Bestimmungen frei, darüber zu entscheiden, welche Methoden sie zum Sammeln von Daten wählt. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b DSG darf niemand ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten. Das Opt-out-Prinzip steht mit dieser Bestimmung im Einklang.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im März 2017 verschickte die Swisscom an alle ihre Kunden einen neuen Vertrag, neue allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine "Allgemeine Datenschutzerklärung". Die Datenschutzerklärung erlaubt der Swisscom neu eine Datensammlung in noch nie dagewesenem Umfang. So darf sie von ihren Kunden umfassende statische sowie fortlaufende Nutzungsdaten sammeln, diese mit erworbenen Daten zu Kundenprofilen kombinieren und für die "Werbevermarktung mit Partnern" nutzen. Es ist davon auszugehen, dass dies hauptsächlich auf die Vermarktung via Admeira zielt und zum Ziel hat, in Zusammenarbeit mit Ringier und der SRG personen- und zielgruppenspezifische Werbung in Internet und TV schalten zu können.</p><p>Unternimmt der Kunde bzw. die Kundin nach Erhalt der Unterlagen nichts, stimmt er bzw. sie den neuen Vertragsbestimmungen automatisch zu. Entsprechende Erfahrungsberichte des Datenschutzforums lassen vermuten, dass eine Ablehnung der Datenschutzerklärung (Opt-out) für die Kunden mit vertretbarem Aufwand kaum durchführbar ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen, dies auch in Anbetracht, dass der Bund Mehrheitsaktionär der Swisscom AG ist:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom für ihre Datensammlung schweizweit Kundenbestände und umfassende Adressdatenbanken verwenden kann, die teilweise dank der PTT-Monopolzeit erfasst wurden?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass ein solches Vorgehen eines bundesnahen Betriebes vor dem aktuellen Hintergrund des zu revidierenden Datenschutzgesetzes angemessen ist?</p><p>3. Plant er, eine Nutzung dieser persönlichen Daten durch die SRG im Rahmen von Admeira zu ermöglichen?</p><p>4. Wie steht er zum Vorwurf, dass die Swisscom mit ihrem Vorgehen des aufwendigen Opt-out den Kunden absichtlich Hürden in den Weg legt, um eine möglichst flächendeckende Datensammlung zu erreichen?</p>
    • Die Swisscom sammelt neu Kundendaten nach dem Prinzip Opt-out. Geht sie dabei nicht zu weit?

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