Serafe statt Billag
- ShortId
-
17.1016
- Id
-
20171016
- Updated
-
24.06.2025 22:24
- Language
-
de
- Title
-
Serafe statt Billag
- AdditionalIndexing
-
34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Serafe AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG. Die Secon AG hat im September 2016 die Serafe AG gegründet, da gemäss Artikel 69e Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes (SR 784.40) die Erhebungsstelle keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten übernehmen darf. Die Secon AG druckt und verschickt bereits heute mehrere Millionen Rechnungen pro Jahr für verschiedene Kunden. Kunden der Secon AG sind unter vielen anderen die Krankenversicherer Atupri, Helsana und Klug.</p><p>2. Die Serafe AG plant, die Inkassotätigkeit mit 37 Mitarbeitenden durchzuführen. Die Aufgaben für das heutige Inkasso sind mit den Aufgaben für das neue Abgabesystem nicht vergleichbar: Die Konzeption des Abgabesystems ermöglicht der Erhebungsstelle ein effizienteres Inkasso mit weniger Aufwand. So wird künftig die Unternehmensabgabe nicht mehr von der Erhebungsstelle eingezogen. Abklärungen zur Gebührenpflicht und zu Akquisitionstätigkeiten in Haushalten und Betrieben fallen ebenfalls weg. Einzig während einer Übergangszeit von fünf Jahren besteht noch die Möglichkeit für die Mitglieder eines Haushalts, sich von der Abgabe befreien zu lassen (sogenanntes Opting-out). Die Kontrollen werden aber in dieser Zeit nicht mehr von der Erhebungsstelle, sondern vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchgeführt. Dank der Datenlieferung durch Kantone und Gemeinden sind zudem eine höhere Automatisierung der Prozesse und eine schlankere Organisation möglich.</p><p>3. Für die Erhebung und das Inkasso der Unternehmensabgabe kann die Eidgenössische Steuerverwaltung zwanzig Stellen schaffen. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt durch die Unternehmensabgabe.</p><p>4. Die Billag AG hat bis zum Systemwechsel das Inkasso der Empfangsgebühren wahrzunehmen. Ihr Mandat für dieses Inkasso endet mit dem Abschluss des Empfangsgebührensystems. Inwieweit die bisherigen Beschäftigten weiterhin für die Billag AG tätig sein können, hängt vom Fortkommen und von der allfälligen Positionierung des Unternehmens im Markt ab.</p><p>5. Das Bakom hat im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Der Zuschlag wurde am 7. März 2017 durch das UVEK erteilt.</p><p>6. Das Verfahren richtete sich nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Entscheide, die gestützt auf ein solches Verfahren erlassen werden, können nicht mit Beschwerde angefochten werden (Art. 39 VöB).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Mandat zur Erhebung der neuen, geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe wurde im Rahmen eines Ausschreibeverfahrens des UVEK der Serafe AG erteilt. Diese AG ist eine neugegründete Tochter der Secon AG, die das Inkasso für Krankenversicherer ausübt. Die Mandatsdauer umfasst einer Medienmitteilung zufolge eine Periode bis 31. Dezember 2025. Das bisherige Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren durch die Billag AG entfällt. Das neue Abgabesystem soll auf 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p><p>Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Erfahrungen hat die Serafe AG im Inkasso vergleichbarer Abgaben? Das Inkasso welcher Krankenversicherungen hat sie bisher betreut?</p><p>2. Mit wie vielen Personen will die Unternehmung das Inkasso bewältigen? Den Medien war die Zahl von 37 zu entnehmen. Trifft das zu? Wie hoch ist der vergleichbare Personalbestand der Billag AG?</p><p>3. Das Inkasso der Abgabe für Unternehmen übernimmt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wie viele Personen werden dafür zusätzlich benötigt?</p><p>4. Welche Folgen hat die Auftragsvergabe an die Serafe AG für die bisherigen Beschäftigten der Swisscom-Tochter Billag AG?</p><p>5. Die Ausschreibung der Mandatsvergabe erfolgte dem Vernehmen nach über Dritte. Wer zeichnet für die Ausschreibung und die Evaluation verantwortlich, und wer hat schliesslich den Entscheid gefällt?</p><p>6. Wie ist der Rechtsweg für die unterlegenen Mitbewerberinnen?</p>
- Serafe statt Billag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Serafe AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG. Die Secon AG hat im September 2016 die Serafe AG gegründet, da gemäss Artikel 69e Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes (SR 784.40) die Erhebungsstelle keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten übernehmen darf. Die Secon AG druckt und verschickt bereits heute mehrere Millionen Rechnungen pro Jahr für verschiedene Kunden. Kunden der Secon AG sind unter vielen anderen die Krankenversicherer Atupri, Helsana und Klug.</p><p>2. Die Serafe AG plant, die Inkassotätigkeit mit 37 Mitarbeitenden durchzuführen. Die Aufgaben für das heutige Inkasso sind mit den Aufgaben für das neue Abgabesystem nicht vergleichbar: Die Konzeption des Abgabesystems ermöglicht der Erhebungsstelle ein effizienteres Inkasso mit weniger Aufwand. So wird künftig die Unternehmensabgabe nicht mehr von der Erhebungsstelle eingezogen. Abklärungen zur Gebührenpflicht und zu Akquisitionstätigkeiten in Haushalten und Betrieben fallen ebenfalls weg. Einzig während einer Übergangszeit von fünf Jahren besteht noch die Möglichkeit für die Mitglieder eines Haushalts, sich von der Abgabe befreien zu lassen (sogenanntes Opting-out). Die Kontrollen werden aber in dieser Zeit nicht mehr von der Erhebungsstelle, sondern vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchgeführt. Dank der Datenlieferung durch Kantone und Gemeinden sind zudem eine höhere Automatisierung der Prozesse und eine schlankere Organisation möglich.</p><p>3. Für die Erhebung und das Inkasso der Unternehmensabgabe kann die Eidgenössische Steuerverwaltung zwanzig Stellen schaffen. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt durch die Unternehmensabgabe.</p><p>4. Die Billag AG hat bis zum Systemwechsel das Inkasso der Empfangsgebühren wahrzunehmen. Ihr Mandat für dieses Inkasso endet mit dem Abschluss des Empfangsgebührensystems. Inwieweit die bisherigen Beschäftigten weiterhin für die Billag AG tätig sein können, hängt vom Fortkommen und von der allfälligen Positionierung des Unternehmens im Markt ab.</p><p>5. Das Bakom hat im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Der Zuschlag wurde am 7. März 2017 durch das UVEK erteilt.</p><p>6. Das Verfahren richtete sich nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Entscheide, die gestützt auf ein solches Verfahren erlassen werden, können nicht mit Beschwerde angefochten werden (Art. 39 VöB).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Mandat zur Erhebung der neuen, geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe wurde im Rahmen eines Ausschreibeverfahrens des UVEK der Serafe AG erteilt. Diese AG ist eine neugegründete Tochter der Secon AG, die das Inkasso für Krankenversicherer ausübt. Die Mandatsdauer umfasst einer Medienmitteilung zufolge eine Periode bis 31. Dezember 2025. Das bisherige Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren durch die Billag AG entfällt. Das neue Abgabesystem soll auf 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p><p>Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Erfahrungen hat die Serafe AG im Inkasso vergleichbarer Abgaben? Das Inkasso welcher Krankenversicherungen hat sie bisher betreut?</p><p>2. Mit wie vielen Personen will die Unternehmung das Inkasso bewältigen? Den Medien war die Zahl von 37 zu entnehmen. Trifft das zu? Wie hoch ist der vergleichbare Personalbestand der Billag AG?</p><p>3. Das Inkasso der Abgabe für Unternehmen übernimmt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wie viele Personen werden dafür zusätzlich benötigt?</p><p>4. Welche Folgen hat die Auftragsvergabe an die Serafe AG für die bisherigen Beschäftigten der Swisscom-Tochter Billag AG?</p><p>5. Die Ausschreibung der Mandatsvergabe erfolgte dem Vernehmen nach über Dritte. Wer zeichnet für die Ausschreibung und die Evaluation verantwortlich, und wer hat schliesslich den Entscheid gefällt?</p><p>6. Wie ist der Rechtsweg für die unterlegenen Mitbewerberinnen?</p>
- Serafe statt Billag
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