Familienzulagen. Prozessablauf mit den italienischen Behörden verbessern

ShortId
17.1017
Id
20171017
Updated
24.06.2025 22:23
Language
de
Title
Familienzulagen. Prozessablauf mit den italienischen Behörden verbessern
AdditionalIndexing
2836;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass es in einzelnen Fällen bei der Abklärung des Anspruchs auf Familienzulagen im schweizerisch-italienischen Verhältnis zu Schwierigkeiten und zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Die Verbände der Ausgleichskassen haben das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kürzlich darüber informiert, dass diese Probleme in grösserem Ausmass bestehen. Das BSV hat daher die notwendigen Schritte eingeleitet, um diese Fragen mit der italienischen Verbindungsstelle für Familienleistungen und mit der zuständigen italienischen Behörde zu erörtern.</p><p>4. Grundsätzlich funktioniert die Zusammenarbeit mit den EU-Staaten in diesem Bereich. Vereinzelt kommt es zu administrativen Problemen bei der Abklärung der Ansprüche. Mit einer Verschlechterung der Situation ist jedoch nicht zu rechnen. Mit der Einführung des elektronischen Datenaustauschs auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit sollte sich die Zusammenarbeit in Zukunft vielmehr verbessern. Der Bundesrat sieht deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>5. Das zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten geltende Koordinationsrecht auf dem Gebiet der Familienzulagen sieht die Erstattung von zu viel oder zu Unrecht bezahlten Leistungen vor.</p><p>Es gilt auch, darauf hinzuweisen, dass die Schweiz bei Grenzgängern aus Italien in den meisten Fällen für die Gewährung von Familienleistungen zuständig ist. Die Schweiz ist für Familienleistungen dann vorrangig zuständig, wenn nur hier eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit in Italien besteht in der Regel kein zusätzlicher Anspruch, da die italienische Grundfamilienleistung einkommensabhängig ist und die Einkommensgrenze überschritten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den massiven Problemen beim Prozessablauf mit den italienischen Behörden zur Klärung des Anspruchs auf Familienzulagen von italienischen Mitarbeitenden in Schweizer Betrieben?</p><p>2. Hat er bereits erste Schritte unternommen, um mit Italien über den Verhandlungsweg das Problem zu entschärfen? Wenn ja, welche?</p><p>3. Plant er solche Schritte? Wenn ja, welche?</p><p>4. Welche Massnahmen plant er für den Fall, dass weitere EU-Staaten die Praxis Italiens übernehmen?</p><p>5. Wie können Betriebe für die Vorfinanzierung entschädigt werden, wenn sich nach den Abklärungen herausstellt, dass gar kein Anspruch auf Familienzulagen in der Schweiz bestanden hat?</p>
  • Familienzulagen. Prozessablauf mit den italienischen Behörden verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass es in einzelnen Fällen bei der Abklärung des Anspruchs auf Familienzulagen im schweizerisch-italienischen Verhältnis zu Schwierigkeiten und zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Die Verbände der Ausgleichskassen haben das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kürzlich darüber informiert, dass diese Probleme in grösserem Ausmass bestehen. Das BSV hat daher die notwendigen Schritte eingeleitet, um diese Fragen mit der italienischen Verbindungsstelle für Familienleistungen und mit der zuständigen italienischen Behörde zu erörtern.</p><p>4. Grundsätzlich funktioniert die Zusammenarbeit mit den EU-Staaten in diesem Bereich. Vereinzelt kommt es zu administrativen Problemen bei der Abklärung der Ansprüche. Mit einer Verschlechterung der Situation ist jedoch nicht zu rechnen. Mit der Einführung des elektronischen Datenaustauschs auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit sollte sich die Zusammenarbeit in Zukunft vielmehr verbessern. Der Bundesrat sieht deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>5. Das zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten geltende Koordinationsrecht auf dem Gebiet der Familienzulagen sieht die Erstattung von zu viel oder zu Unrecht bezahlten Leistungen vor.</p><p>Es gilt auch, darauf hinzuweisen, dass die Schweiz bei Grenzgängern aus Italien in den meisten Fällen für die Gewährung von Familienleistungen zuständig ist. Die Schweiz ist für Familienleistungen dann vorrangig zuständig, wenn nur hier eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit in Italien besteht in der Regel kein zusätzlicher Anspruch, da die italienische Grundfamilienleistung einkommensabhängig ist und die Einkommensgrenze überschritten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den massiven Problemen beim Prozessablauf mit den italienischen Behörden zur Klärung des Anspruchs auf Familienzulagen von italienischen Mitarbeitenden in Schweizer Betrieben?</p><p>2. Hat er bereits erste Schritte unternommen, um mit Italien über den Verhandlungsweg das Problem zu entschärfen? Wenn ja, welche?</p><p>3. Plant er solche Schritte? Wenn ja, welche?</p><p>4. Welche Massnahmen plant er für den Fall, dass weitere EU-Staaten die Praxis Italiens übernehmen?</p><p>5. Wie können Betriebe für die Vorfinanzierung entschädigt werden, wenn sich nach den Abklärungen herausstellt, dass gar kein Anspruch auf Familienzulagen in der Schweiz bestanden hat?</p>
    • Familienzulagen. Prozessablauf mit den italienischen Behörden verbessern

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