EU-Waffenrecht. Zeitplan des Bundesrates

ShortId
17.1024
Id
20171024
Updated
24.06.2025 22:19
Language
de
Title
EU-Waffenrecht. Zeitplan des Bundesrates
AdditionalIndexing
09;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die angepasste EU-Waffenrichtlinie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, zu deren Übernahme sich die Schweiz verpflichtet hat. Gemäss Assoziierungsabkommen steht der Schweiz zu deren Übernahme und Umsetzung eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung. Die Frist beginnt mit der Notifikation der geänderten Richtlinie durch die EU. Die EU hat der Schweiz die Anpassung der EU-Waffenrichtlinie am 31. Mai 2017 notifiziert. Folglich endet die Frist für deren Übernahme und Umsetzung am 31. Mai 2019. Die Schweiz verfügt damit über eine längere Umsetzungsfrist als die EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat beabsichtigt, das Vernehmlassungsverfahren im zweiten Halbjahr 2017 zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der EU-Ministerrat hat am 25. April 2017 nicht überraschend der neuen Richtlinie zum Waffenrecht zugestimmt. Die Schengen-Mitgliedstaaten haben nun fünfzehn Monate Zeit, um die Richtlinie in ihren Staaten umzusetzen.</p><p>Wie sieht der genaue Zeitplan des Bundesrates aus?</p>
  • EU-Waffenrecht. Zeitplan des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die angepasste EU-Waffenrichtlinie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, zu deren Übernahme sich die Schweiz verpflichtet hat. Gemäss Assoziierungsabkommen steht der Schweiz zu deren Übernahme und Umsetzung eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung. Die Frist beginnt mit der Notifikation der geänderten Richtlinie durch die EU. Die EU hat der Schweiz die Anpassung der EU-Waffenrichtlinie am 31. Mai 2017 notifiziert. Folglich endet die Frist für deren Übernahme und Umsetzung am 31. Mai 2019. Die Schweiz verfügt damit über eine längere Umsetzungsfrist als die EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat beabsichtigt, das Vernehmlassungsverfahren im zweiten Halbjahr 2017 zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der EU-Ministerrat hat am 25. April 2017 nicht überraschend der neuen Richtlinie zum Waffenrecht zugestimmt. Die Schengen-Mitgliedstaaten haben nun fünfzehn Monate Zeit, um die Richtlinie in ihren Staaten umzusetzen.</p><p>Wie sieht der genaue Zeitplan des Bundesrates aus?</p>
    • EU-Waffenrecht. Zeitplan des Bundesrates

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