Unterstützung von Schweizer Unternehmen, die im Ausland mit Korruption zu kämpfen haben, durch die diplomatischen Vertretungen der Schweiz

ShortId
17.1025
Id
20171025
Updated
24.06.2025 22:19
Language
de
Title
Unterstützung von Schweizer Unternehmen, die im Ausland mit Korruption zu kämpfen haben, durch die diplomatischen Vertretungen der Schweiz
AdditionalIndexing
15;1216;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ja. Seit über 15 Jahren ist ein Memorandum zur Rolle des Aussennetzes in der Korruptionsbekämpfung (das "Memorandum") Bestandteil der Standard-Dokumentation, die alle Postenchefs und Postenchefinnen im Rahmen ihres Entsendegesprächs vor ihrer Versetzung erhalten. Das Memorandum wird regelmässig aktualisiert und seit 2012 auch den Leitern der Koordinationsbüros der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) sowie den Leitern der Swiss Business Hubs verteilt. Im Memorandum werden die Aufgaben der Vertretungen der Schweiz im Bereich der Antikorruption ausführlich geschildert, worunter neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsaktivitäten insbesondere auch die Beratung von Schweizer Unternehmen fällt, die mit Schmiergeldforderungen von lokalen Staatsstellen oder wettbewerbsverzerrenden Bestechungszahlungen durch Mitbewerber konfrontiert sind. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich zurzeit mit der Aktualisierung des Memorandums, weil das Schweizer Antikorruptionsrecht letztes Jahr angepasst wurde.</p><p>Das Seco hat ferner eine Broschüre "Korruption vermeiden - Hinweise für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen" herausgegeben (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> &gt; Aussenwirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit &gt; Korruptionsbekämpfung &gt; Informationen für Unternehmen - die dritte, revidierte Auflage wird demnächst veröffentlicht), die allen Vertretungen der Schweiz im Ausland zur Verfügung gestellt wird. Diese Publikation dient dazu, neben den Auslandvertretungen auch die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU, bestmöglich auf Korruptionsrisiken und den Umgang damit vorzubereiten; dies vor dem Hintergrund, dass die hauptsächliche Verantwortung zur Vermeidung von Korruption bei den Unternehmen selbst liegt.</p><p>2. Das EDA bzw. die Bundesverwaltung erhebt keine Daten zu Hilfegesuchen von Schweizer Unternehmen bei den diplomatischen Vertretungen im Zusammenhang mit Korruption, weshalb statistische Angaben nicht verfügbar sind.</p><p>3. Mögliche Hilfeleistungen umfassen das Aufzeigen von Handlungsoptionen, die Vermittlung von Auskünften zu lokalen Anwälten, die Herstellung informeller Kontakte sowie die diplomatische Demarche bei den zuständigen Behörden. Die involvierte Auslandvertretung hat jeweils klarzustellen, dass sie weder konkrete Fälle beurteilt noch in irgendeiner Weise strafentlastend wirken kann.</p><p>4. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der internationalen Antikorruptionskonventionen der Uno, der OECD und des Europarates aktiv für die Erhöhung der Transparenz in staatlichen Behörden weltweit ein. Darüber hinaus unterstützen die Deza und das Seco mit Projekten zum Kapazitätsaufbau im Bereich Good Governance die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz in diversen Zielländern (<a href="http://www.eda.admin.ch">www.eda.admin.ch</a> &gt; Aussenpolitik &gt; Finanzplatz und Wirtschaft &gt; Korruption &gt; Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung &gt; Umsetzung der ersten Empfehlung). Die Auslandvertretungen leisten dazu - wo es Sinn macht und möglich ist - ihren Beitrag vor Ort. Bei konkreten Korruptionsverdachtsfällen mit Bezug zur Schweiz können die Auslandvertretungen im Rahmen ihrer unter Ziffer 3 beschriebenen Hilfeleistungsaufgaben zu deren Aufklärung und damit zur Förderung der Transparenz im lokalen Staatswesen beitragen. Die Angestellten des Bundes sind weiter verpflichtet, Korruptionsfälle, von denen sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit erfahren, anzuzeigen (Art. 22a des Bundespersonalgesetzes; SR 172.220.1). Sie können dabei an die Strafverfolgungsbehörden, ihre Vorgesetzten oder die Eidgenössische Finanzkontrolle gelangen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen des OECD Global Anti-Corruption und Integrity Forum vom 30./31. März 2017 in Paris wurde u. a. über die Bedeutung der Unterstützung im Ausland tätiger Unternehmen, die dort mit Korruption zu kämpfen haben, durch ihre jeweiligen diplomatischen Vertretungen gesprochen.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gewährt die Schweiz über ihre diplomatischen Vertretungen Schweizer Unternehmen Unterstützung, wenn diese im Umgang mit ausländischen Staatsstellen mit Korruption zu kämpfen haben?</p><p>2. Wie häufig kommt es vor, dass Schweizer Unternehmen die diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Kampf gegen Korruption in Staatsstellen anderer Länder um Hilfe ersuchen?</p><p>3. Wie sieht diese Hilfe konkret aus?</p><p>4. Als eines der wichtigsten Mittel im Kampf gegen Korruption gilt die Schaffung von Transparenz. Welchen Beitrag leisten unsere Vertretungen in dieser Hinsicht, oder gehen allfällige diplomatische Interessen vor?</p>
  • Unterstützung von Schweizer Unternehmen, die im Ausland mit Korruption zu kämpfen haben, durch die diplomatischen Vertretungen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ja. Seit über 15 Jahren ist ein Memorandum zur Rolle des Aussennetzes in der Korruptionsbekämpfung (das "Memorandum") Bestandteil der Standard-Dokumentation, die alle Postenchefs und Postenchefinnen im Rahmen ihres Entsendegesprächs vor ihrer Versetzung erhalten. Das Memorandum wird regelmässig aktualisiert und seit 2012 auch den Leitern der Koordinationsbüros der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) sowie den Leitern der Swiss Business Hubs verteilt. Im Memorandum werden die Aufgaben der Vertretungen der Schweiz im Bereich der Antikorruption ausführlich geschildert, worunter neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsaktivitäten insbesondere auch die Beratung von Schweizer Unternehmen fällt, die mit Schmiergeldforderungen von lokalen Staatsstellen oder wettbewerbsverzerrenden Bestechungszahlungen durch Mitbewerber konfrontiert sind. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich zurzeit mit der Aktualisierung des Memorandums, weil das Schweizer Antikorruptionsrecht letztes Jahr angepasst wurde.</p><p>Das Seco hat ferner eine Broschüre "Korruption vermeiden - Hinweise für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen" herausgegeben (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> &gt; Aussenwirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit &gt; Korruptionsbekämpfung &gt; Informationen für Unternehmen - die dritte, revidierte Auflage wird demnächst veröffentlicht), die allen Vertretungen der Schweiz im Ausland zur Verfügung gestellt wird. Diese Publikation dient dazu, neben den Auslandvertretungen auch die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU, bestmöglich auf Korruptionsrisiken und den Umgang damit vorzubereiten; dies vor dem Hintergrund, dass die hauptsächliche Verantwortung zur Vermeidung von Korruption bei den Unternehmen selbst liegt.</p><p>2. Das EDA bzw. die Bundesverwaltung erhebt keine Daten zu Hilfegesuchen von Schweizer Unternehmen bei den diplomatischen Vertretungen im Zusammenhang mit Korruption, weshalb statistische Angaben nicht verfügbar sind.</p><p>3. Mögliche Hilfeleistungen umfassen das Aufzeigen von Handlungsoptionen, die Vermittlung von Auskünften zu lokalen Anwälten, die Herstellung informeller Kontakte sowie die diplomatische Demarche bei den zuständigen Behörden. Die involvierte Auslandvertretung hat jeweils klarzustellen, dass sie weder konkrete Fälle beurteilt noch in irgendeiner Weise strafentlastend wirken kann.</p><p>4. Die Schweiz setzt sich im Rahmen der internationalen Antikorruptionskonventionen der Uno, der OECD und des Europarates aktiv für die Erhöhung der Transparenz in staatlichen Behörden weltweit ein. Darüber hinaus unterstützen die Deza und das Seco mit Projekten zum Kapazitätsaufbau im Bereich Good Governance die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz in diversen Zielländern (<a href="http://www.eda.admin.ch">www.eda.admin.ch</a> &gt; Aussenpolitik &gt; Finanzplatz und Wirtschaft &gt; Korruption &gt; Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung &gt; Umsetzung der ersten Empfehlung). Die Auslandvertretungen leisten dazu - wo es Sinn macht und möglich ist - ihren Beitrag vor Ort. Bei konkreten Korruptionsverdachtsfällen mit Bezug zur Schweiz können die Auslandvertretungen im Rahmen ihrer unter Ziffer 3 beschriebenen Hilfeleistungsaufgaben zu deren Aufklärung und damit zur Förderung der Transparenz im lokalen Staatswesen beitragen. Die Angestellten des Bundes sind weiter verpflichtet, Korruptionsfälle, von denen sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit erfahren, anzuzeigen (Art. 22a des Bundespersonalgesetzes; SR 172.220.1). Sie können dabei an die Strafverfolgungsbehörden, ihre Vorgesetzten oder die Eidgenössische Finanzkontrolle gelangen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen des OECD Global Anti-Corruption und Integrity Forum vom 30./31. März 2017 in Paris wurde u. a. über die Bedeutung der Unterstützung im Ausland tätiger Unternehmen, die dort mit Korruption zu kämpfen haben, durch ihre jeweiligen diplomatischen Vertretungen gesprochen.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gewährt die Schweiz über ihre diplomatischen Vertretungen Schweizer Unternehmen Unterstützung, wenn diese im Umgang mit ausländischen Staatsstellen mit Korruption zu kämpfen haben?</p><p>2. Wie häufig kommt es vor, dass Schweizer Unternehmen die diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Kampf gegen Korruption in Staatsstellen anderer Länder um Hilfe ersuchen?</p><p>3. Wie sieht diese Hilfe konkret aus?</p><p>4. Als eines der wichtigsten Mittel im Kampf gegen Korruption gilt die Schaffung von Transparenz. Welchen Beitrag leisten unsere Vertretungen in dieser Hinsicht, oder gehen allfällige diplomatische Interessen vor?</p>
    • Unterstützung von Schweizer Unternehmen, die im Ausland mit Korruption zu kämpfen haben, durch die diplomatischen Vertretungen der Schweiz

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