Eintragung von Fehlgeburten. Weiteres Vorgehen

ShortId
17.1027
Id
20171027
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Eintragung von Fehlgeburten. Weiteres Vorgehen
AdditionalIndexing
04;1211;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Personenstandsregister erfolgen gegenwärtig gewisse technische Anpassungen bezüglich der neuen Vorgaben zur Stiefkindadoption (14.094) und zur Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen (11.449). In diesem Rahmen soll auch die geplante Möglichkeit der Eintragung von Fehlgeborenen realisiert werden.</p><p>2. Nach heutiger Planung ist mit einer Umsetzung im Personenstandsregister und auf Stufe der Zivilstandsverordnung per 1. Januar 2019 zu rechnen. Änderungen der Zivilstandsverordnung unterliegen dem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren. Eine raschere Umsetzung ist deshalb nicht möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss einer Medienmitteilung vom 3. März 2017 will der Bundesrat bei Fehlgeburten einen Eintrag in das Personenstandsregister ermöglichen. Diese Möglichkeit soll im Rahmen bereits laufender Projekte geschaffen werden.</p><p>1. Um welche laufenden Projekte handelt es sich hierbei?</p><p>2. Im Bericht des Bundesrates steht, die Umsetzung könne relativ rasch erfolgen. Wie sieht der Zeitplan für die entsprechenden Änderungen der Zivilstandsverordnung und des Personenstandsregisters aus?</p>
  • Eintragung von Fehlgeburten. Weiteres Vorgehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Personenstandsregister erfolgen gegenwärtig gewisse technische Anpassungen bezüglich der neuen Vorgaben zur Stiefkindadoption (14.094) und zur Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen (11.449). In diesem Rahmen soll auch die geplante Möglichkeit der Eintragung von Fehlgeborenen realisiert werden.</p><p>2. Nach heutiger Planung ist mit einer Umsetzung im Personenstandsregister und auf Stufe der Zivilstandsverordnung per 1. Januar 2019 zu rechnen. Änderungen der Zivilstandsverordnung unterliegen dem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren. Eine raschere Umsetzung ist deshalb nicht möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss einer Medienmitteilung vom 3. März 2017 will der Bundesrat bei Fehlgeburten einen Eintrag in das Personenstandsregister ermöglichen. Diese Möglichkeit soll im Rahmen bereits laufender Projekte geschaffen werden.</p><p>1. Um welche laufenden Projekte handelt es sich hierbei?</p><p>2. Im Bericht des Bundesrates steht, die Umsetzung könne relativ rasch erfolgen. Wie sieht der Zeitplan für die entsprechenden Änderungen der Zivilstandsverordnung und des Personenstandsregisters aus?</p>
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