Separatistische Propaganda eines Botschafters im Dienst
- ShortId
-
17.1035
- Id
-
20171035
- Updated
-
24.06.2025 22:25
- Language
-
de
- Title
-
Separatistische Propaganda eines Botschafters im Dienst
- AdditionalIndexing
-
08;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Meinungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit sind verfassungsmässige Rechte und grundlegende Freiheiten, für die sich die Schweiz aktiv einsetzt, auch auf internationaler Ebene. Sie bilden zentrale Pfeiler jedes demokratischen Systems. Diese Freiheiten gelten selbstredend auch für die Bediensteten des Bundes.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Nein. Um eine persönliche Meinung auszudrücken, ist keine vorgängige Erlaubnis des Departements notwendig.</p><p>2. Nein. Die Angestellten der Bundesverwaltung verfügen über die gleichen Rechte wie jede andere Bürgerin und jeder andere Bürger und können daher ihre Meinung frei zum Ausdruck bringen und ihre politischen Rechte ausüben. Ihre Äusserungen müssen allerdings das Amtsgeheimnis beachten und dürfen den legitimen Interessen des Bundes nicht zuwiderlaufen. Die Bediensteten des Bundes müssen überdies darauf bedacht sein, sich im eigenen Namen zu äussern und nicht im Rahmen oder im Zusammenhang mit ihrer Funktion.</p><p>3. Die persönlichen Aussagen von Herrn Ruch auf seinem privaten Facebook-Konto stellen keine Verletzung seiner beruflichen Pflichten dar, und es können keine Parallelen zur politischen und/oder religiösen Lage in seinem Residenzland gezogen werden. Der Bund ist indessen Unterzeichner der Vereinbarung vom 25. März 1994 betreffend die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs. Der Bundesrat übt zwischen der bernischen und der jurassischen Regierung eine Mediationstätigkeit aus. Beobachter des Bundes begleiten den Abstimmungsprozess in Moutier. Dieser spezielle Kontext unterstreicht noch zusätzlich, wie wichtig es ist, dass ein Bediensteter des Bundes darauf achtet, sich in eigenem Namen und ausserhalb des beruflichen Rahmens auszudrücken.</p><p>4. Sollten Verfehlungen in Bezug auf die unter Ziffer 2 erwähnten Verpflichtungen festgestellt werden, könnte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten personalrechtliche Massnahmen ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Kampagne zur Abstimmung vom 24. November 2013 über die institutionelle Zukunft des Berner Juras sprach sich Jean-Daniel Ruch öffentlich für ein Ja zur Schaffung eines neuen Kantons, der sowohl den Kanton Jura als auch den Berner Jura umfasst, aus. Er war zu dieser Zeit Schweizer Botschafter in Serbien und in Montenegro.</p><p>Trotz seiner Pflicht zur Zurückhaltung äusserte sich Ruch wiederholt an Podiumsgesprächen und in Interviews zu diesem Thema, insbesondere in der jurassischen Presse und der sogenannten Referenzzeitung "Le Temps" (21. November 2013). Er erklärte, vorgängig beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Bewilligung beantragt zu haben. Ruch vertrat die Meinung, dass er als Bürger der Gemeinde Eschert im Berner Jura das Recht habe, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, auch wenn er nicht mehr in der Gegend wohnhaft war.</p><p>Im Rahmen der Kampagne zur kommenden Abstimmung vom 18. Juni 2017 in der Gemeinde Moutier hat sich besagter Jean-Daniel Ruch erneut öffentlich geäussert, dieses Mal auf Facebook. Um den 20. April 2017 hat er einen Kommentar zu einem Abstimmungsplakat mit folgendem Wortlaut gepostet: "Bis heute habe ich mich in der Diskussion um die Zukunft Moutiers neutral verhalten. Jetzt sage ich, Moutier muss Ja stimmen, weil es schockierend wäre, den Sieg jenen zu überlassen, die Hass säen." Ruch ist zurzeit noch immer Schweizer Botschafter, seit 2016 auf seinem neuen Posten in Israel.</p><p>1. Hat Jean-Daniel Ruch beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Bewilligung beantragt, die es ihm erlaubt, auf diese Weise öffentlich Stellung zu nehmen?</p><p>2. Muss sich ein Botschafter nicht von seiner Funktion beurlauben lassen, wenn er in der politischen Arena aktiv sein will?</p><p>3. Hält der Bundesrat eine solch pointierte Stellungnahme seitens eines Botschafters, der in einem durch einen politischen und/oder religiösen Konflikt zerrissenen Land Dienst tut, für angebracht?</p><p>4. Welche Konsequenzen kann eine solche Stellungnahme für den Urheber haben, sollte sein Verhalten als unangebracht oder unerlaubt eingestuft werden?</p><p>Begründung der Dringlichkeit: Die Abstimmung in Moutier über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde ist auf den 18. Juni 2017 angesetzt. Die lokale Bevölkerung muss noch vor diesem Datum erfahren, ob es zulässig ist oder nicht, sich auf solche Weise politisch einzumischen.</p>
- Separatistische Propaganda eines Botschafters im Dienst
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Meinungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit sind verfassungsmässige Rechte und grundlegende Freiheiten, für die sich die Schweiz aktiv einsetzt, auch auf internationaler Ebene. Sie bilden zentrale Pfeiler jedes demokratischen Systems. Diese Freiheiten gelten selbstredend auch für die Bediensteten des Bundes.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Nein. Um eine persönliche Meinung auszudrücken, ist keine vorgängige Erlaubnis des Departements notwendig.</p><p>2. Nein. Die Angestellten der Bundesverwaltung verfügen über die gleichen Rechte wie jede andere Bürgerin und jeder andere Bürger und können daher ihre Meinung frei zum Ausdruck bringen und ihre politischen Rechte ausüben. Ihre Äusserungen müssen allerdings das Amtsgeheimnis beachten und dürfen den legitimen Interessen des Bundes nicht zuwiderlaufen. Die Bediensteten des Bundes müssen überdies darauf bedacht sein, sich im eigenen Namen zu äussern und nicht im Rahmen oder im Zusammenhang mit ihrer Funktion.</p><p>3. Die persönlichen Aussagen von Herrn Ruch auf seinem privaten Facebook-Konto stellen keine Verletzung seiner beruflichen Pflichten dar, und es können keine Parallelen zur politischen und/oder religiösen Lage in seinem Residenzland gezogen werden. Der Bund ist indessen Unterzeichner der Vereinbarung vom 25. März 1994 betreffend die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs. Der Bundesrat übt zwischen der bernischen und der jurassischen Regierung eine Mediationstätigkeit aus. Beobachter des Bundes begleiten den Abstimmungsprozess in Moutier. Dieser spezielle Kontext unterstreicht noch zusätzlich, wie wichtig es ist, dass ein Bediensteter des Bundes darauf achtet, sich in eigenem Namen und ausserhalb des beruflichen Rahmens auszudrücken.</p><p>4. Sollten Verfehlungen in Bezug auf die unter Ziffer 2 erwähnten Verpflichtungen festgestellt werden, könnte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten personalrechtliche Massnahmen ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Kampagne zur Abstimmung vom 24. November 2013 über die institutionelle Zukunft des Berner Juras sprach sich Jean-Daniel Ruch öffentlich für ein Ja zur Schaffung eines neuen Kantons, der sowohl den Kanton Jura als auch den Berner Jura umfasst, aus. Er war zu dieser Zeit Schweizer Botschafter in Serbien und in Montenegro.</p><p>Trotz seiner Pflicht zur Zurückhaltung äusserte sich Ruch wiederholt an Podiumsgesprächen und in Interviews zu diesem Thema, insbesondere in der jurassischen Presse und der sogenannten Referenzzeitung "Le Temps" (21. November 2013). Er erklärte, vorgängig beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Bewilligung beantragt zu haben. Ruch vertrat die Meinung, dass er als Bürger der Gemeinde Eschert im Berner Jura das Recht habe, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, auch wenn er nicht mehr in der Gegend wohnhaft war.</p><p>Im Rahmen der Kampagne zur kommenden Abstimmung vom 18. Juni 2017 in der Gemeinde Moutier hat sich besagter Jean-Daniel Ruch erneut öffentlich geäussert, dieses Mal auf Facebook. Um den 20. April 2017 hat er einen Kommentar zu einem Abstimmungsplakat mit folgendem Wortlaut gepostet: "Bis heute habe ich mich in der Diskussion um die Zukunft Moutiers neutral verhalten. Jetzt sage ich, Moutier muss Ja stimmen, weil es schockierend wäre, den Sieg jenen zu überlassen, die Hass säen." Ruch ist zurzeit noch immer Schweizer Botschafter, seit 2016 auf seinem neuen Posten in Israel.</p><p>1. Hat Jean-Daniel Ruch beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Bewilligung beantragt, die es ihm erlaubt, auf diese Weise öffentlich Stellung zu nehmen?</p><p>2. Muss sich ein Botschafter nicht von seiner Funktion beurlauben lassen, wenn er in der politischen Arena aktiv sein will?</p><p>3. Hält der Bundesrat eine solch pointierte Stellungnahme seitens eines Botschafters, der in einem durch einen politischen und/oder religiösen Konflikt zerrissenen Land Dienst tut, für angebracht?</p><p>4. Welche Konsequenzen kann eine solche Stellungnahme für den Urheber haben, sollte sein Verhalten als unangebracht oder unerlaubt eingestuft werden?</p><p>Begründung der Dringlichkeit: Die Abstimmung in Moutier über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde ist auf den 18. Juni 2017 angesetzt. Die lokale Bevölkerung muss noch vor diesem Datum erfahren, ob es zulässig ist oder nicht, sich auf solche Weise politisch einzumischen.</p>
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