Recht und Sicherheit für ältere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?

ShortId
17.1037
Id
20171037
Updated
24.06.2025 22:19
Language
de
Title
Recht und Sicherheit für ältere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hält fest, dass die Situation der älteren Arbeitnehmenden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gemessen an einer Vielzahl von Arbeitsmarktindikatoren grundsätzlich gut ist. Insbesondere weisen Ältere eine hohe und über die letzten Jahre sogar gestiegene Erwerbsbeteiligung auf und sind unterdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Im OECD-Vergleich sind die älteren Arbeitnehmenden zudem deutlich besser ausgebildet, sie weisen eine deutlich höhere Verbleibsquote und entsprechend deutlich tiefere Separationsrate auf. Die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmenden entwickelte sich in den letzten Jahren positiv. Infolge einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation der älteren Personen (55 Jahre und älter) wuchs das Arbeitsangebot zwischen 2010 und 2016 um 41 000 Vollzeitarbeitskräfte. Hinzu kommt das erhöhte Arbeitsangebot dieser Altersgruppe von 69 600 Vollzeitarbeitskräften infolge der demografischen Entwicklung. Jedoch bekunden Ältere grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als Jüngere. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und redet diese keineswegs klein.</p><p>1. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) trägt dem höheren Risiko einer längerdauernden Stellensuche von älteren Personen mittels fokussierter Massnahmen und einem spezifischen Entschädigungssystem Rechnung. Die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus ist ein zentrales Handlungsfeld der Fachkräfte-Initiative (FKI). Bund, Kantone und Sozialpartner zielen dabei u. a. auf die Förderung der Wiedereingliederung und der beruflichen Qualifikation (vgl. Antworten zu den Fragen 4 und 5) ab. Auch die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossene Stellenmeldepflicht wird auch älteren Arbeitnehmenden zugutekommen, indem sie deren Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Falle von Arbeitslosigkeit zu verbessern hilft. Ein anderer Fokus liegt bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Gestaltung der beruflichen Phase vor der Pensionierung (Altersvorsorge 2020). Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 sollen eine Regelungen in Kraft treten, die insbesondere älteren Arbeitnehmenden, die ihre Stelle verlieren, entgegen kommen: Zum Beispiel sollen alle Versicherten, die nach Vollendung des 58. Altersjahres entlassen werden, die Versicherung bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung freiwillig weiterführen können. Die Verbundpartner (Bund, Kantone, Sozialpartner) der FKI haben ihre Bemühungen zur Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit bezüglich der Thematik verstärkt. Mit dem Abbau von Vorurteilen und Hemmschwellen kann die Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden am effektivsten gefördert werden. Die Verbundpartner lancierten daher im Mai 2016 die Website Fachkräfte Schweiz, auf der zahlreiche Projekte und gute Praktiken auch im Zusammenhang mit älteren Arbeitnehmenden ersichtlich sind. Die Broschüre "Ältere Arbeitnehmende" mit Praxisbeispielen und den wichtigsten Fakten zum Thema wurde im April 2017 publiziert. Angesicht der tatsächlichen Gegebenheiten erachtet der Bundesrat die genannten Massnahmen als angemessen.</p><p>2. Der Arbeitgeber hat bereits heute eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmenden in fortgeschrittenem Alter, die kurz vor der Pensionierung stehen und lange für denselben Arbeitgeber tätig waren. Gemäss Bundesgericht kann die Kündigung eines älteren Arbeitnehmenden unter gewissen Umständen (siehe insbesondere BGE 132 III 115) als missbräuchlich gelten. Ein weitgehender, allgemeiner Kündigungsschutz ab einem gewissen Alter erachtet der Bundesrat als kontraproduktiv, weil er die Wiedereingliederung von älteren Personen - die eigentliche Problematik - erschweren würde.</p><p>Hingegen schlug der Bundesrat 2010 vor, die Maximalsanktion für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Darüber hinaus hat sich das liberale System mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und einer gut ausgebauten ALV bewährt und zu einer, auch im internationalen Vergleich, hohen Erwerbsquote und tiefen Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmenden geführt. In Gesamtarbeitsverträgen (GAV) können die Sozialpartner bereits heute weitergehende Bestimmungen für ältere Arbeitnehmende - zum Beispiel betreffend Kündigungsschutz oder Aus- und Weiterbildung - vereinbaren. Die inhaltliche Ausgestaltung solcher Bestimmungen ist Sache der Sozialpartner. Die einzelnen Bestimmungen von gewissen GAV können nicht generell als Massstab für andere sozialpartnerschaftlich ausgehandelte GAV dienen, da diese jeweils Branchenspezifika abbilden.</p><p>3. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Obligationenrechts zum Persönlichkeits- und Kündigungsschutz beziehen sich auf Diskriminierungen von Arbeitnehmenden aufgrund ihres Alters. Diskriminierte Stellensuchende oder Arbeitnehmende können aus diesem Grund ein Zivilgericht anrufen. Um Vorbehalte gegenüber älteren Arbeitnehmenden abzubauen, fokussieren Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der FKI seit geraumer Zeit auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. An der dritten Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende im April 2017 sprachen sich die Verbundpartner der FKI klar gegen benachteiligende Praktiken gegenüber älteren Arbeitnehmenden aus. Eine vom Bund (Seco) in Auftrag gegebene Studie belegt, dass Altersgrenzen relativ selten (durchschnittlich 11,1 Prozent in den Jahren 2006-2015) und mit rückläufiger Tendenz (2006 lag der Anteil von Stellenausschreibungen mit Altersobergrenze bei rund 16 Prozent, 2016 bei knapp 6 Prozent) eingesetzt werden. Diese Entwicklung liefert Anzeichen dafür, dass die Unternehmen heute stärker auf die Thematik sensibilisiert sind. Gesetzliche Massnahmen wie zum Beispiel ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten erachtet der Bundesrat angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten als nicht zielführend.</p><p>4. Der ALV stehen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren Stellensuchenden gezielte und fokussierte Instrumente zur Verfügung. Neben einem speziellen Entschädigungssystem, wonach ältere Versicherte bei erfüllter Beitragszeit länger Anspruch auf Taggelder haben als jüngere, können ältere Versicherte vier Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zusätzliche Taggelder beanspruchen. Neben den Leistungen zur Existenzsicherung beim Erwerbsausfall unterstützt die ALV Stellensuchende mittels arbeitsmarktlicher Massnahmen (AMM) bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Ein Beispiel einer solchen Massnahme sind Einarbeitungszuschüsse, welche Versicherten mit Taggeldanspruch die Möglichkeit bieten, ihre Fachkompetenzen zu erneuern bzw. zu erweitern, indem sie bei einem Arbeitgeber eine Einarbeitungszeit absolvieren. Die Laufzeit dieser AMM kann für Versicherte über 50 Jahre auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden. Ältere Arbeitnehmende sind bei dieser Massnahme prozentual am stärksten vertreten. Die Vollzugsstellen verfügen zusätzlich über weitere AMM (wie professionelles Coaching) und spezielle Beratungsstrategien für ältere Arbeitslose. Im Vollzug sind die Kantone betreffend des spezifischen Massnahmenmix frei, womit sie auf die jeweils spezifische Situation in den Regionen reagieren können. Die ALV trägt damit bereits heute dem Umstand Rechnung, dass ältere Personen oft mehr Zeit benötigen, um wieder eine Stelle zu finden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen der Digitalisierung und der zentralen Rolle der Bildung bezüglich dieser Thematik bewusst. Diesen Frühling hat er entschieden, dass bis im November 2017 auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ein Programm für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich Grundkompetenzen, namentlich mit Blick auf die Digitalisierung der Wirtschaft, entwickelt wird. Die Massnahmen sollen die Arbeitsmarktintegration von geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden fördern. Bis im Frühjahr 2018 wird das WBF (Seco) zudem abklären, welcher Spielraum im Rahmen der AMM besteht, um auf die neuen Anforderungen des digitalisierten Arbeitsumfelds reagieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ältere Arbeitnehmende haben auf dem Arbeitsmarkt klar schlechtere Karten als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Das zeigen die Statistiken. Die Zahl der über 50-jährigen Stellensuchenden ist seit 2012 von 45 000 auf 59 000 geklettert. Das ist ein Plus von 32 Prozent. Fakt ist zudem: Wer in diesem Alter seine Stelle verliert, ist länger arbeitslos und häufiger ausgesteuert als jüngere Personen. Über 44 Prozent aller Langzeitarbeitslosen sind älter als 50 Jahre. Auch die Sozialhilfequote und die Zahl der über 50-Jährigen in prekären Temporärjobs steigen.</p><p>Auch wenn der Bundesrat das Ausmass der Probleme kleinredet, wird die schwierige Situation von älteren Arbeitnehmenden nicht grundsätzlich abgestritten. Das zuständige Departement hat bereits drei Nationale Konferenzen über das Thema "ältere Arbeitnehmende" durchgeführt. Diese haben ausser Appellen aber keine Folgen gezeitigt. Das ist kurzsichtig. Denn erstens kommen mit der Digitalisierung neue Herausforderungen auf den Arbeitsmarkt und auch auf die Qualifizierung von älteren Arbeitnehmenden zu. Zweitens sind die Kompetenzen und Fähigkeiten von älteren Arbeitnehmenden beim aktuellen Fachkräftemangel von grösster Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Mit welchen konkreten und verbindlichen Massnahmen will er die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessern?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre stärker gegen Kündigungen geschützt werden müssen, so wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist? Ein verbesserter Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern mehr Anreiz, langjährige Mitarbeitende laufend zu fördern (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen gegen Altersdiskriminierung z. B. bei Stellenausschreibungen zu ergreifen?</p><p>4. Welche spezifischen arbeitsmarktlichen Massnahmen sieht er vor, um Erwerbslose über 50 Jahre wieder in die Arbeit zu bringen?</p><p>5. Ist er bereit, analog zu den früheren Lehrstellenbeschlüssen eine Weiterbildungsoffensive für Arbeitnehmende über 45 Jahre zu starten und dabei insbesondere in die Qualifizierung und Weiterbildung für den Prozess der Digitalisierung zu investieren?</p>
  • Recht und Sicherheit für ältere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20173368
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hält fest, dass die Situation der älteren Arbeitnehmenden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gemessen an einer Vielzahl von Arbeitsmarktindikatoren grundsätzlich gut ist. Insbesondere weisen Ältere eine hohe und über die letzten Jahre sogar gestiegene Erwerbsbeteiligung auf und sind unterdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Im OECD-Vergleich sind die älteren Arbeitnehmenden zudem deutlich besser ausgebildet, sie weisen eine deutlich höhere Verbleibsquote und entsprechend deutlich tiefere Separationsrate auf. Die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmenden entwickelte sich in den letzten Jahren positiv. Infolge einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation der älteren Personen (55 Jahre und älter) wuchs das Arbeitsangebot zwischen 2010 und 2016 um 41 000 Vollzeitarbeitskräfte. Hinzu kommt das erhöhte Arbeitsangebot dieser Altersgruppe von 69 600 Vollzeitarbeitskräften infolge der demografischen Entwicklung. Jedoch bekunden Ältere grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als Jüngere. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und redet diese keineswegs klein.</p><p>1. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) trägt dem höheren Risiko einer längerdauernden Stellensuche von älteren Personen mittels fokussierter Massnahmen und einem spezifischen Entschädigungssystem Rechnung. Die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus ist ein zentrales Handlungsfeld der Fachkräfte-Initiative (FKI). Bund, Kantone und Sozialpartner zielen dabei u. a. auf die Förderung der Wiedereingliederung und der beruflichen Qualifikation (vgl. Antworten zu den Fragen 4 und 5) ab. Auch die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossene Stellenmeldepflicht wird auch älteren Arbeitnehmenden zugutekommen, indem sie deren Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Falle von Arbeitslosigkeit zu verbessern hilft. Ein anderer Fokus liegt bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs und der Gestaltung der beruflichen Phase vor der Pensionierung (Altersvorsorge 2020). Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 sollen eine Regelungen in Kraft treten, die insbesondere älteren Arbeitnehmenden, die ihre Stelle verlieren, entgegen kommen: Zum Beispiel sollen alle Versicherten, die nach Vollendung des 58. Altersjahres entlassen werden, die Versicherung bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung freiwillig weiterführen können. Die Verbundpartner (Bund, Kantone, Sozialpartner) der FKI haben ihre Bemühungen zur Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit bezüglich der Thematik verstärkt. Mit dem Abbau von Vorurteilen und Hemmschwellen kann die Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden am effektivsten gefördert werden. Die Verbundpartner lancierten daher im Mai 2016 die Website Fachkräfte Schweiz, auf der zahlreiche Projekte und gute Praktiken auch im Zusammenhang mit älteren Arbeitnehmenden ersichtlich sind. Die Broschüre "Ältere Arbeitnehmende" mit Praxisbeispielen und den wichtigsten Fakten zum Thema wurde im April 2017 publiziert. Angesicht der tatsächlichen Gegebenheiten erachtet der Bundesrat die genannten Massnahmen als angemessen.</p><p>2. Der Arbeitgeber hat bereits heute eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmenden in fortgeschrittenem Alter, die kurz vor der Pensionierung stehen und lange für denselben Arbeitgeber tätig waren. Gemäss Bundesgericht kann die Kündigung eines älteren Arbeitnehmenden unter gewissen Umständen (siehe insbesondere BGE 132 III 115) als missbräuchlich gelten. Ein weitgehender, allgemeiner Kündigungsschutz ab einem gewissen Alter erachtet der Bundesrat als kontraproduktiv, weil er die Wiedereingliederung von älteren Personen - die eigentliche Problematik - erschweren würde.</p><p>Hingegen schlug der Bundesrat 2010 vor, die Maximalsanktion für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Darüber hinaus hat sich das liberale System mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und einer gut ausgebauten ALV bewährt und zu einer, auch im internationalen Vergleich, hohen Erwerbsquote und tiefen Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmenden geführt. In Gesamtarbeitsverträgen (GAV) können die Sozialpartner bereits heute weitergehende Bestimmungen für ältere Arbeitnehmende - zum Beispiel betreffend Kündigungsschutz oder Aus- und Weiterbildung - vereinbaren. Die inhaltliche Ausgestaltung solcher Bestimmungen ist Sache der Sozialpartner. Die einzelnen Bestimmungen von gewissen GAV können nicht generell als Massstab für andere sozialpartnerschaftlich ausgehandelte GAV dienen, da diese jeweils Branchenspezifika abbilden.</p><p>3. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Obligationenrechts zum Persönlichkeits- und Kündigungsschutz beziehen sich auf Diskriminierungen von Arbeitnehmenden aufgrund ihres Alters. Diskriminierte Stellensuchende oder Arbeitnehmende können aus diesem Grund ein Zivilgericht anrufen. Um Vorbehalte gegenüber älteren Arbeitnehmenden abzubauen, fokussieren Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der FKI seit geraumer Zeit auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. An der dritten Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende im April 2017 sprachen sich die Verbundpartner der FKI klar gegen benachteiligende Praktiken gegenüber älteren Arbeitnehmenden aus. Eine vom Bund (Seco) in Auftrag gegebene Studie belegt, dass Altersgrenzen relativ selten (durchschnittlich 11,1 Prozent in den Jahren 2006-2015) und mit rückläufiger Tendenz (2006 lag der Anteil von Stellenausschreibungen mit Altersobergrenze bei rund 16 Prozent, 2016 bei knapp 6 Prozent) eingesetzt werden. Diese Entwicklung liefert Anzeichen dafür, dass die Unternehmen heute stärker auf die Thematik sensibilisiert sind. Gesetzliche Massnahmen wie zum Beispiel ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten erachtet der Bundesrat angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten als nicht zielführend.</p><p>4. Der ALV stehen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren Stellensuchenden gezielte und fokussierte Instrumente zur Verfügung. Neben einem speziellen Entschädigungssystem, wonach ältere Versicherte bei erfüllter Beitragszeit länger Anspruch auf Taggelder haben als jüngere, können ältere Versicherte vier Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zusätzliche Taggelder beanspruchen. Neben den Leistungen zur Existenzsicherung beim Erwerbsausfall unterstützt die ALV Stellensuchende mittels arbeitsmarktlicher Massnahmen (AMM) bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Ein Beispiel einer solchen Massnahme sind Einarbeitungszuschüsse, welche Versicherten mit Taggeldanspruch die Möglichkeit bieten, ihre Fachkompetenzen zu erneuern bzw. zu erweitern, indem sie bei einem Arbeitgeber eine Einarbeitungszeit absolvieren. Die Laufzeit dieser AMM kann für Versicherte über 50 Jahre auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden. Ältere Arbeitnehmende sind bei dieser Massnahme prozentual am stärksten vertreten. Die Vollzugsstellen verfügen zusätzlich über weitere AMM (wie professionelles Coaching) und spezielle Beratungsstrategien für ältere Arbeitslose. Im Vollzug sind die Kantone betreffend des spezifischen Massnahmenmix frei, womit sie auf die jeweils spezifische Situation in den Regionen reagieren können. Die ALV trägt damit bereits heute dem Umstand Rechnung, dass ältere Personen oft mehr Zeit benötigen, um wieder eine Stelle zu finden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen der Digitalisierung und der zentralen Rolle der Bildung bezüglich dieser Thematik bewusst. Diesen Frühling hat er entschieden, dass bis im November 2017 auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ein Programm für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich Grundkompetenzen, namentlich mit Blick auf die Digitalisierung der Wirtschaft, entwickelt wird. Die Massnahmen sollen die Arbeitsmarktintegration von geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden fördern. Bis im Frühjahr 2018 wird das WBF (Seco) zudem abklären, welcher Spielraum im Rahmen der AMM besteht, um auf die neuen Anforderungen des digitalisierten Arbeitsumfelds reagieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ältere Arbeitnehmende haben auf dem Arbeitsmarkt klar schlechtere Karten als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Das zeigen die Statistiken. Die Zahl der über 50-jährigen Stellensuchenden ist seit 2012 von 45 000 auf 59 000 geklettert. Das ist ein Plus von 32 Prozent. Fakt ist zudem: Wer in diesem Alter seine Stelle verliert, ist länger arbeitslos und häufiger ausgesteuert als jüngere Personen. Über 44 Prozent aller Langzeitarbeitslosen sind älter als 50 Jahre. Auch die Sozialhilfequote und die Zahl der über 50-Jährigen in prekären Temporärjobs steigen.</p><p>Auch wenn der Bundesrat das Ausmass der Probleme kleinredet, wird die schwierige Situation von älteren Arbeitnehmenden nicht grundsätzlich abgestritten. Das zuständige Departement hat bereits drei Nationale Konferenzen über das Thema "ältere Arbeitnehmende" durchgeführt. Diese haben ausser Appellen aber keine Folgen gezeitigt. Das ist kurzsichtig. Denn erstens kommen mit der Digitalisierung neue Herausforderungen auf den Arbeitsmarkt und auch auf die Qualifizierung von älteren Arbeitnehmenden zu. Zweitens sind die Kompetenzen und Fähigkeiten von älteren Arbeitnehmenden beim aktuellen Fachkräftemangel von grösster Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Mit welchen konkreten und verbindlichen Massnahmen will er die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessern?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre stärker gegen Kündigungen geschützt werden müssen, so wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist? Ein verbesserter Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern mehr Anreiz, langjährige Mitarbeitende laufend zu fördern (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen gegen Altersdiskriminierung z. B. bei Stellenausschreibungen zu ergreifen?</p><p>4. Welche spezifischen arbeitsmarktlichen Massnahmen sieht er vor, um Erwerbslose über 50 Jahre wieder in die Arbeit zu bringen?</p><p>5. Ist er bereit, analog zu den früheren Lehrstellenbeschlüssen eine Weiterbildungsoffensive für Arbeitnehmende über 45 Jahre zu starten und dabei insbesondere in die Qualifizierung und Weiterbildung für den Prozess der Digitalisierung zu investieren?</p>
    • Recht und Sicherheit für ältere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?

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