Explosion der Asylkosten und illegale Migration unterbinden

ShortId
17.1038
Id
20171038
Updated
14.11.2025 07:45
Language
de
Title
Explosion der Asylkosten und illegale Migration unterbinden
AdditionalIndexing
24;2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./11. Basierend auf den vorjährigen Berechnungen geht das SEM für 2017 als wahrscheinlichstes Szenario von rund 24 500 (plus/minus 2500) neuen Asylgesuchen aus. Zuverlässige Prognosen bis 2020 sind aktuell nicht möglich.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Situation kontinuierlich und tauscht sich mit den nationalen und internationalen Partnern regelmässig aus. Auf europäischer Ebene nimmt die Schweiz an mehreren Initiativen teil, z. B. in der Kontaktgruppe Mittelmeer, der verschiedene Staaten aus Nordafrika und Europa angehören. Deren vorrangiges Ziel ist es, Leben zu retten und den Menschenhandel zu bekämpfen. Ferner unterstützt die Schweiz die Weiterentwicklung des Dublin-Systems, um Sekundärmigration innerhalb von Europa zu verhindern. Zudem hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren sein Engagement zur Unterstützung von Schutzbedürftigen in den Herkunftsregionen verstärkt.</p><p>Auf nationaler Ebene führen Bund und Kantone ihre bewährte Zusammenarbeit weiter, um irregulären Transitbewegungen entgegenzuwirken. Alleine 2016 hat das Grenzwachtkorps (GWK) auf Grundlage des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Italien rund 25 000 Personen nach Italien überstellt. Da die Situation weiterhin volatil ist, haben die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bereits im April 2016 eine gemeinsame Notfallplanung für den Bereich Asyl erarbeitet, die für verschiedene Szenarien wirksam würde und eine klare Aufgabenzuordnung enthält. Diese Notfallplanung haben Bund und Kantone im Frühling 2017 mit weiteren Szenarien ergänzt.</p><p>2. Die Behörden des Bundes und der Kantone arbeiten eng zusammen bei der Früherkennung von Migranten, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden können. Die intensive Zusammenarbeit findet auch in der Task-Force Tetra statt: In diesem Gremium sind alle mit der Bekämpfung des Terrorismus beauftragten Stellen des Bundes und der Kantone unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) versammelt. Die Zusammenarbeit findet sowohl im präventiven Bereich wie auch in der Strafverfolgung statt und hat sich bewährt. Zudem wird auch die internationale Polizeizusammenarbeit im Rahmen von Interpol, Europol sowie der bestehenden bilateralen Polizeikooperationsabkommen verstärkt.</p><p>Zudem überprüft der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) regelmässig Gesuchsteller aus dem Bereich des Ausländergesetzes (AuG, Schengen-Kodex) oder des Asylgesetzes (AsylG). Das Fedpol unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen der Amtshilfe bei Abklärungen zur Frage, ob eine Person eine Gefahr für die Schweiz darstellt. Gegenüber Personen, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, erlässt der Bund Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen. Im Jahr 2016 verfügte das Fedpol insgesamt 128 Einreiseverbote, davon über 100 Einreiseverbote im Zusammenhang mit Terrorismus.</p><p>3. Eine Unterstützung durch die Militärische Sicherheit ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Grenzwachtregion IV (Tessin) wird während der Sommermonate mit zusätzlichen Grenzwächterinnen und Grenzwächtern verstärkt; diese Verstärkung erfolgt jedoch zulasten der übrigen Regionen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat Ende 2015 48 zusätzliche Stellen zugesprochen erhalten, welche ab Juli 2017 ihre volle Wirkung entfalten. Zudem hat sie einen Phasenplan für verschiedene Eskalationsstufen erstellt, um bei Bedarf zusätzliche Sicherheitskräfte aus Polizei und Militär mobilisieren zu können. Des Weiteren planen die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine interkantonale Polizeioperation, die sogenannte Operation Migranti 17. Diese sieht eine Unterstützung der Grenzregionen durch Polizisten anderer kantonaler Korps vor, falls dies aufgrund eines Anstiegs der irregulären Grenzübertritte notwendig würde.</p><p>4. Wie der Bundesrat in Beantwortung der Frage 17.5216 festgehalten hat, hat die Deza im Herbst 2016 an Migrant Offshore Aid Station (Moas) einen Nothilfebeitrag von 250 000 Franken geleistet. Dieser ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil sich im Mittelmeer wieder vermehrt menschliche Tragödien abspielen. Die in der Anfrage beschriebene Situation in Bezug auf Moas entspricht gemäss heutigem Kenntnisstand nicht der Realität. Moas koordiniert ihre Rettungsaktionen systematisch mit den zuständigen italienischen Behörden und handelt dabei auf Anweisung des Maritime Rescue Coordination Center (MRCC). Zudem fanden praktisch alle Einsätze von Moas in internationalen Gewässern statt. Gegen Moas wurde nie wegen Absprachen mit Schleppernetzen ermittelt. Die Organisation arbeitet vollumfänglich mit den für die Bekämpfung von Menschenhandel zuständigen Behörden zusammen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Situation im Mittelmeer koordinierte Massnahmen erfordert, um einerseits in Seenot geratenen Personen Hilfe zu leisten und andererseits wirksam gegen Menschenhandel vorzugehen, insbesondere über die Agenturen Frontex und Europol.</p><p>5. Die Kosten im Asylbereich hängen in erster Linie mit der Anzahl und der Zusammensetzung der Asylsuchenden zusammen. Die Schweiz verzeichnete 2004 15 061 und 2016 27 027 Asylgesuche. Der Anteil von Personen mit einem rechtlich begründeten Schutzanspruch betrug 2004 22 Prozent und 2016 48 Prozent. Der Anteil der Asylgesuche in der Schweiz an allen im europäischen Raum eingereichten Asylgesuchen betrug 2004 4,8 Prozent und 2016 2,1 Prozent.</p><p>2004 beliefen sich die Abgeltungen für die Sozialhilfe der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge auf rund 749 Millionen und 2016 auf rund 1281 Millionen Franken. Das Finanzierungssystem wurde in dieser Zeitspanne massgeblich geändert und ist deshalb kaum vergleichbar. So erfolgte einerseits die Umstellung auf Pauschalen, andererseits wurde der Sozialhilfestopp bei rechtskräftigen Wegweisungsverfügungen umgesetzt.</p><p>Im Übrigen hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz durch die Teilnahme an der Dublin-Zusammenarbeit im Asylwesen in den Jahren 2012 bis 2016 Einsparungen von durchschnittlich rund 270 Millionen Franken pro Jahr verzeichnet hat.</p><p>6. Vom 1. Januar 2013 bis zum 30. April 2017 wurden 117 818 Asylgesuche eingereicht (2013: 21 465, 2014: 23 765, 2015: 39 523, 2016: 27 027 und 2017 - bis 30. April 2017 -: 6038). Die Schweiz führt Dublin-Verfahren nicht nur mit Italien, sondern grundsätzlich mit allen Dublin-Staaten durch. In der genannten Zeitspanne wurden 30 909 Nichteintretensentscheide nach Dublin-Verfahren gefällt, und 6998 Personen wurden nach Italien überstellt.</p><p>Seit der Assoziierung überstellte die Schweiz insgesamt rund sechsmal mehr Personen an andere Dublin-Staaten als sie selbst übernahm. Der Bundesrat teilt aus den erwähnten Gründen die Ansicht nicht, dass das Dublin-System für die Schweiz höchst mangelhaft funktioniert. Hingegen engagiert sich der Bundesrat auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens mit dem Ziel einer Angleichung der Aufnahmebedingungen sowie einer ausgewogeneren Verteilung von Schutzsuchenden.</p><p>7. Es existiert keine umfassende Statistik. Bei den nachfolgenden Zahlen handelt es sich um die vom GWK aufgegriffenen illegalen Aufenthalter im Binnenraum (in der Schweiz). Nicht enthalten sind hier die Aufgriffe durch die kantonalen Polizeikorps: 2013: 11 992, 2014: 13 117, 2015: 29 934, 2016: 48 162, 2017: 9365 (Januar bis April 2017). Feststellungen illegaler Aufenthalte bei der Ausreise an den Flughäfen: 2013: 2941, 2014: 2533, 2015: 2542, 2016: 2207, 2017: 682 (Januar bis April 2017). Die steigende Zahl von Aufgriffen durch das GWK im Binnenraum ab 2015 ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Schutzsuchende in der Schweiz vermehrt kein Asylgesuch mehr stellen und stattdessen die Schweiz in Richtung Norden durchqueren möchten.</p><p>8. Im Jahr 2016 wurde der Transfer von 11 795 Personen mittels eines sogenannten formlosen Transfers in ein anderes Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in die Wege geleitet.</p><table width="486.2pt"><tr><td width="289.6pt" valign="center"><p>Abgehende formlose Transfers ab den Abgangs-EVZ</p></td><td width="1.8pt" valign="center"><p></p></td><td width="187.6pt" valign="center"><p>Geplante Ankünfte in den Ziel-EVZ</p></td></tr></table><table width="485.5pt"><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p></p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>Personen</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>Anteil</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>Personen</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>Anteil</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Chiasso</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>10 795</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>91,5 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>24</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>0,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Vallorbe</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>434</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>3,7 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1526</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>12,9 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Altstätten</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>285</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>2,4 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p>&gt;</p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2023</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>17,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Kreuzlingen</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>155</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>1,3 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2443</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>20,7 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Basel</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>127</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>1,1 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2387</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>20,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Bern</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>0</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>0,0 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1660</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>14,1 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Testbetrieb Zürich</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>0</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>0,0 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1732</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>14,7 %</p></td></tr></table><p>Seit im Sommer 2016 die Zahl der verschwundenen Gesuchsteller bei diesen formlosen Transfers stark angestiegen war, werden rund drei Viertel der Transfers ab Chiasso kontrolliert mit Bussen durchgeführt. Dadurch verringerte sich die Zahl der während der Transfers verschwundenen Personen massiv von 1100 (Juni bis August 2016) auf 107 (Oktober bis Dezember 2016) pro Monat. Seit Anfang 2017 beläuft sich dieser Wert auf durchschnittlich 27 verschwundene Personen pro Monat.</p><p>9. Seit Beginn der Genfer Operation Papyrus im Herbst 2015 hat das SEM im Zustimmungsverfahren 705 Personen regularisiert. Somit lässt sich bisher keine massenhafte Legalisierung von illegal anwesenden Personen feststellen. Diese Operation, die sich namentlich auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 AuG sowie auf Artikel 31 VZAE stützt, sieht strenge Kriterien für eine Regularisierung vor. Neben einem Aufenthalt von mindestens zehn Jahren (für Unverheiratete) oder von fünf Jahren (für Familien mit schulpflichtigen Kindern) müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein, das heisst, es muss insbesondere eine erfolgreiche Integration gegeben sein (genügende Sprachkenntnisse, keine Vorstrafen, keine Sozialhilfe, keine Betreibungen, geregeltes Einkommen). Zudem haben sich die Genfer Behörden dazu verpflichtet, die Bekämpfung von Schwarzarbeit zu intensivieren. Die Operation Papyrus ist bis Ende 2018 befristet und wird von der Universität Genf umfassend evaluiert werden.</p><p>10. Die Erstellung einer ständigen Bundesinfrastruktur für Bauten im Asylwesen ist ein Auftrag des Volkes. Dieses stimmte der Revision des Asylgesetzes am 5. Juni 2016 mit grosser Mehrheit zu. Das revidierte Asylgesetz schreibt als Kernelement der beschleunigten Asylverfahren die Erstellung von Bundesasylzentren vor. Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 zur Asylgesetzrevision könnten für die Bereitstellung der notwendigen Bundesasylzentren (BAZ) Investitionen von bis zu 583 Millionen Franken erforderlich werden. Der Bund wird keine 700 Millionen Franken ausgeben müssen. Mit den beschleunigten Asylverfahren können künftig namhafte Einsparungen bei Bund und Kantonen - namentlich in der Sozialhilfe - realisiert werden. Der situative Auf- und Abbau einer provisorischen Infrastruktur würde mehr kosten als die nun angestrebte ständige Infrastruktur. Bund und Kantone sind sich zudem einig, dass der Bund über mindestens 5000 dauerhaft nutzbare Plätze braucht, um auch bei einem erhöhten Zustrom von Asylsuchenden eine geordnete Registrierung von Asylsuchenden sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Anfang dieses Jahres sind bereits mehr als 50 000 Migranten in Italien angekommen. Die Flüchtlingsunterkünfte stossen an ihre Kapazitätsgrenzen, und viele Migranten schlagen sich auf eigene Faust Richtung Norden durch. Es wird damit gerechnet, dass bis Ende Jahr 300 000 Personen von Libyen nach Italien überfahren werden. Letztes Jahr sind schon 180 000 Personen aus Libyen in Italien angekommen, was ein neuer Rekord war. Die Lage ist alarmierend, denn aufgrund dieser Migrationsströme werden in den kommenden Monaten Tausende Migranten versuchen, illegal in die Schweiz einzureisen. Dem Bundesrat stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um diese alarmierende Situation unter Kontrolle zu halten und insbesondere die illegale Migration zu unterbinden?</p><p>2. Was unternimmt er, um die Einreise von Migranten mit terroristischen Absichten in die Schweiz zu unterbinden?</p><p>3. Während Deutschland und Österreich ihre Kontrollen an der Südgrenze und Frankreich seine Kontrollen an der Südostgrenze verstärkt haben, hat der Bundesrat noch immer keine Angehörigen der Militärischen Sicherheit zur Grenzsicherung abkommandiert. Was ist der Grund hierfür?</p><p>4. Gemäss dem Frontex-Bericht von 2016 steigen die meisten Migranten aus Libyen nur wenige Kilometer vor der Küste Libyens von Schlepperbooten auf Schiffe von Rettungsorganisationen um. Weshalb unterstützt der Bundesrat über das Deza-Budget solche aktiven Helfer der illegalen Migration wie z. B. die maltesische Organisation Moas (Migrant Offshore Aid Station) und damit indirekt die Tätigkeiten mafiöser Organisationen?</p><p>5. Vor der Schengen/Dublin-Abstimmung vom 5. Juni 2005 sprach der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein von einer "Entlastung im Asylwesen". Wie hoch waren die Ausgaben für das Asylwesen im Jahr 2004, und wie hoch waren diese im Jahr 2016 auf Stufe Bund?</p><p>6. Wie viele Asylgesuche wurden 2013, 2014, 2015, 2016 und in der ersten Hälfte 2017 in der Schweiz gestellt, und wie viele Dublin-Fälle (exklusive Fälle im Rahmen bilateraler Rückübernahmeabkommen) wurden in diesen Jahren nach Italien rücküberstellt? Ist er sich bewusst, dass das Dublin-System höchst mangelhaft funktioniert?</p><p>7. Wie hat sich die Zahl rechtswidriger Aufenthalte in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und in der ersten Hälfte 2017 entwickelt?</p><p>8. Wie viele unbegleitete Transfers von Asylsuchenden (z. B. von Chiasso nach Altstätten oder Kreuzlingen) fanden im Jahr 2016 innerhalb der Schweiz statt?</p><p>9. Teilt er die Auffassung, dass durch die massenhafte Legalisierung von illegalen Migranten im Kanton Genf der Anreiz, illegal in die Schweiz einzureisen, erhöht wird?</p><p>10. In der EFD-Immobilienbotschaft 2017 fordert der Bundesrat 238,3 Millionen Franken für Bundesasylzentren. Gesamthaft soll für 700 Millionen Franken eine ständige Bundesinfrastruktur für Bauten im Asylwesen erstellt werden. Ist er nicht der Meinung, dass 700 Millionen Franken viel zu viel Steuergeld für eine hoffentlich temporäre Migrationswelle sind, und dass statt einer permanenten Infrastruktur mit Kosten von Hunderten Millionen Franken eine provisorische Infrastruktur erstellt werden sollte?</p><p>11. Mit wie vielen ankommenden illegalen Migranten rechnet der Bundesrat für 2017, 2018, 2019 und 2020, wie schätzt er generell das Wanderungspotenzial von Afrika nach Westeuropa ein, und ist er bereit, entsprechend die Schweizer Grenze besser zu befestigen?</p>
  • Explosion der Asylkosten und illegale Migration unterbinden
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20173369
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./11. Basierend auf den vorjährigen Berechnungen geht das SEM für 2017 als wahrscheinlichstes Szenario von rund 24 500 (plus/minus 2500) neuen Asylgesuchen aus. Zuverlässige Prognosen bis 2020 sind aktuell nicht möglich.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Situation kontinuierlich und tauscht sich mit den nationalen und internationalen Partnern regelmässig aus. Auf europäischer Ebene nimmt die Schweiz an mehreren Initiativen teil, z. B. in der Kontaktgruppe Mittelmeer, der verschiedene Staaten aus Nordafrika und Europa angehören. Deren vorrangiges Ziel ist es, Leben zu retten und den Menschenhandel zu bekämpfen. Ferner unterstützt die Schweiz die Weiterentwicklung des Dublin-Systems, um Sekundärmigration innerhalb von Europa zu verhindern. Zudem hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren sein Engagement zur Unterstützung von Schutzbedürftigen in den Herkunftsregionen verstärkt.</p><p>Auf nationaler Ebene führen Bund und Kantone ihre bewährte Zusammenarbeit weiter, um irregulären Transitbewegungen entgegenzuwirken. Alleine 2016 hat das Grenzwachtkorps (GWK) auf Grundlage des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Italien rund 25 000 Personen nach Italien überstellt. Da die Situation weiterhin volatil ist, haben die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bereits im April 2016 eine gemeinsame Notfallplanung für den Bereich Asyl erarbeitet, die für verschiedene Szenarien wirksam würde und eine klare Aufgabenzuordnung enthält. Diese Notfallplanung haben Bund und Kantone im Frühling 2017 mit weiteren Szenarien ergänzt.</p><p>2. Die Behörden des Bundes und der Kantone arbeiten eng zusammen bei der Früherkennung von Migranten, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden können. Die intensive Zusammenarbeit findet auch in der Task-Force Tetra statt: In diesem Gremium sind alle mit der Bekämpfung des Terrorismus beauftragten Stellen des Bundes und der Kantone unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) versammelt. Die Zusammenarbeit findet sowohl im präventiven Bereich wie auch in der Strafverfolgung statt und hat sich bewährt. Zudem wird auch die internationale Polizeizusammenarbeit im Rahmen von Interpol, Europol sowie der bestehenden bilateralen Polizeikooperationsabkommen verstärkt.</p><p>Zudem überprüft der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) regelmässig Gesuchsteller aus dem Bereich des Ausländergesetzes (AuG, Schengen-Kodex) oder des Asylgesetzes (AsylG). Das Fedpol unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen der Amtshilfe bei Abklärungen zur Frage, ob eine Person eine Gefahr für die Schweiz darstellt. Gegenüber Personen, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, erlässt der Bund Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen. Im Jahr 2016 verfügte das Fedpol insgesamt 128 Einreiseverbote, davon über 100 Einreiseverbote im Zusammenhang mit Terrorismus.</p><p>3. Eine Unterstützung durch die Militärische Sicherheit ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Grenzwachtregion IV (Tessin) wird während der Sommermonate mit zusätzlichen Grenzwächterinnen und Grenzwächtern verstärkt; diese Verstärkung erfolgt jedoch zulasten der übrigen Regionen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat Ende 2015 48 zusätzliche Stellen zugesprochen erhalten, welche ab Juli 2017 ihre volle Wirkung entfalten. Zudem hat sie einen Phasenplan für verschiedene Eskalationsstufen erstellt, um bei Bedarf zusätzliche Sicherheitskräfte aus Polizei und Militär mobilisieren zu können. Des Weiteren planen die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine interkantonale Polizeioperation, die sogenannte Operation Migranti 17. Diese sieht eine Unterstützung der Grenzregionen durch Polizisten anderer kantonaler Korps vor, falls dies aufgrund eines Anstiegs der irregulären Grenzübertritte notwendig würde.</p><p>4. Wie der Bundesrat in Beantwortung der Frage 17.5216 festgehalten hat, hat die Deza im Herbst 2016 an Migrant Offshore Aid Station (Moas) einen Nothilfebeitrag von 250 000 Franken geleistet. Dieser ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil sich im Mittelmeer wieder vermehrt menschliche Tragödien abspielen. Die in der Anfrage beschriebene Situation in Bezug auf Moas entspricht gemäss heutigem Kenntnisstand nicht der Realität. Moas koordiniert ihre Rettungsaktionen systematisch mit den zuständigen italienischen Behörden und handelt dabei auf Anweisung des Maritime Rescue Coordination Center (MRCC). Zudem fanden praktisch alle Einsätze von Moas in internationalen Gewässern statt. Gegen Moas wurde nie wegen Absprachen mit Schleppernetzen ermittelt. Die Organisation arbeitet vollumfänglich mit den für die Bekämpfung von Menschenhandel zuständigen Behörden zusammen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Situation im Mittelmeer koordinierte Massnahmen erfordert, um einerseits in Seenot geratenen Personen Hilfe zu leisten und andererseits wirksam gegen Menschenhandel vorzugehen, insbesondere über die Agenturen Frontex und Europol.</p><p>5. Die Kosten im Asylbereich hängen in erster Linie mit der Anzahl und der Zusammensetzung der Asylsuchenden zusammen. Die Schweiz verzeichnete 2004 15 061 und 2016 27 027 Asylgesuche. Der Anteil von Personen mit einem rechtlich begründeten Schutzanspruch betrug 2004 22 Prozent und 2016 48 Prozent. Der Anteil der Asylgesuche in der Schweiz an allen im europäischen Raum eingereichten Asylgesuchen betrug 2004 4,8 Prozent und 2016 2,1 Prozent.</p><p>2004 beliefen sich die Abgeltungen für die Sozialhilfe der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge auf rund 749 Millionen und 2016 auf rund 1281 Millionen Franken. Das Finanzierungssystem wurde in dieser Zeitspanne massgeblich geändert und ist deshalb kaum vergleichbar. So erfolgte einerseits die Umstellung auf Pauschalen, andererseits wurde der Sozialhilfestopp bei rechtskräftigen Wegweisungsverfügungen umgesetzt.</p><p>Im Übrigen hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz durch die Teilnahme an der Dublin-Zusammenarbeit im Asylwesen in den Jahren 2012 bis 2016 Einsparungen von durchschnittlich rund 270 Millionen Franken pro Jahr verzeichnet hat.</p><p>6. Vom 1. Januar 2013 bis zum 30. April 2017 wurden 117 818 Asylgesuche eingereicht (2013: 21 465, 2014: 23 765, 2015: 39 523, 2016: 27 027 und 2017 - bis 30. April 2017 -: 6038). Die Schweiz führt Dublin-Verfahren nicht nur mit Italien, sondern grundsätzlich mit allen Dublin-Staaten durch. In der genannten Zeitspanne wurden 30 909 Nichteintretensentscheide nach Dublin-Verfahren gefällt, und 6998 Personen wurden nach Italien überstellt.</p><p>Seit der Assoziierung überstellte die Schweiz insgesamt rund sechsmal mehr Personen an andere Dublin-Staaten als sie selbst übernahm. Der Bundesrat teilt aus den erwähnten Gründen die Ansicht nicht, dass das Dublin-System für die Schweiz höchst mangelhaft funktioniert. Hingegen engagiert sich der Bundesrat auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens mit dem Ziel einer Angleichung der Aufnahmebedingungen sowie einer ausgewogeneren Verteilung von Schutzsuchenden.</p><p>7. Es existiert keine umfassende Statistik. Bei den nachfolgenden Zahlen handelt es sich um die vom GWK aufgegriffenen illegalen Aufenthalter im Binnenraum (in der Schweiz). Nicht enthalten sind hier die Aufgriffe durch die kantonalen Polizeikorps: 2013: 11 992, 2014: 13 117, 2015: 29 934, 2016: 48 162, 2017: 9365 (Januar bis April 2017). Feststellungen illegaler Aufenthalte bei der Ausreise an den Flughäfen: 2013: 2941, 2014: 2533, 2015: 2542, 2016: 2207, 2017: 682 (Januar bis April 2017). Die steigende Zahl von Aufgriffen durch das GWK im Binnenraum ab 2015 ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Schutzsuchende in der Schweiz vermehrt kein Asylgesuch mehr stellen und stattdessen die Schweiz in Richtung Norden durchqueren möchten.</p><p>8. Im Jahr 2016 wurde der Transfer von 11 795 Personen mittels eines sogenannten formlosen Transfers in ein anderes Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in die Wege geleitet.</p><table width="486.2pt"><tr><td width="289.6pt" valign="center"><p>Abgehende formlose Transfers ab den Abgangs-EVZ</p></td><td width="1.8pt" valign="center"><p></p></td><td width="187.6pt" valign="center"><p>Geplante Ankünfte in den Ziel-EVZ</p></td></tr></table><table width="485.5pt"><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p></p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>Personen</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>Anteil</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>Personen</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>Anteil</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Chiasso</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>10 795</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>91,5 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>24</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>0,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Vallorbe</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>434</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>3,7 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1526</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>12,9 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Altstätten</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>285</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>2,4 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p>&gt;</p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2023</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>17,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Kreuzlingen</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>155</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>1,3 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2443</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>20,7 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Basel</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>127</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>1,1 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>2387</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>20,2 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Bern</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>0</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>0,0 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1660</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>14,1 %</p></td></tr><tr><td width="155.9pt" valign="center"><p>Testbetrieb Zürich</p></td><td width="51.85pt" valign="center"><p>0</p></td><td width="69.25pt" valign="center"><p>0,0 %</p></td><td width="4.75pt" valign="center"><p></p></td><td width="79.65pt" valign="center"><p>1732</p></td><td width="102.5pt" valign="center"><p>14,7 %</p></td></tr></table><p>Seit im Sommer 2016 die Zahl der verschwundenen Gesuchsteller bei diesen formlosen Transfers stark angestiegen war, werden rund drei Viertel der Transfers ab Chiasso kontrolliert mit Bussen durchgeführt. Dadurch verringerte sich die Zahl der während der Transfers verschwundenen Personen massiv von 1100 (Juni bis August 2016) auf 107 (Oktober bis Dezember 2016) pro Monat. Seit Anfang 2017 beläuft sich dieser Wert auf durchschnittlich 27 verschwundene Personen pro Monat.</p><p>9. Seit Beginn der Genfer Operation Papyrus im Herbst 2015 hat das SEM im Zustimmungsverfahren 705 Personen regularisiert. Somit lässt sich bisher keine massenhafte Legalisierung von illegal anwesenden Personen feststellen. Diese Operation, die sich namentlich auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 AuG sowie auf Artikel 31 VZAE stützt, sieht strenge Kriterien für eine Regularisierung vor. Neben einem Aufenthalt von mindestens zehn Jahren (für Unverheiratete) oder von fünf Jahren (für Familien mit schulpflichtigen Kindern) müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein, das heisst, es muss insbesondere eine erfolgreiche Integration gegeben sein (genügende Sprachkenntnisse, keine Vorstrafen, keine Sozialhilfe, keine Betreibungen, geregeltes Einkommen). Zudem haben sich die Genfer Behörden dazu verpflichtet, die Bekämpfung von Schwarzarbeit zu intensivieren. Die Operation Papyrus ist bis Ende 2018 befristet und wird von der Universität Genf umfassend evaluiert werden.</p><p>10. Die Erstellung einer ständigen Bundesinfrastruktur für Bauten im Asylwesen ist ein Auftrag des Volkes. Dieses stimmte der Revision des Asylgesetzes am 5. Juni 2016 mit grosser Mehrheit zu. Das revidierte Asylgesetz schreibt als Kernelement der beschleunigten Asylverfahren die Erstellung von Bundesasylzentren vor. Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 zur Asylgesetzrevision könnten für die Bereitstellung der notwendigen Bundesasylzentren (BAZ) Investitionen von bis zu 583 Millionen Franken erforderlich werden. Der Bund wird keine 700 Millionen Franken ausgeben müssen. Mit den beschleunigten Asylverfahren können künftig namhafte Einsparungen bei Bund und Kantonen - namentlich in der Sozialhilfe - realisiert werden. Der situative Auf- und Abbau einer provisorischen Infrastruktur würde mehr kosten als die nun angestrebte ständige Infrastruktur. Bund und Kantone sind sich zudem einig, dass der Bund über mindestens 5000 dauerhaft nutzbare Plätze braucht, um auch bei einem erhöhten Zustrom von Asylsuchenden eine geordnete Registrierung von Asylsuchenden sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Anfang dieses Jahres sind bereits mehr als 50 000 Migranten in Italien angekommen. Die Flüchtlingsunterkünfte stossen an ihre Kapazitätsgrenzen, und viele Migranten schlagen sich auf eigene Faust Richtung Norden durch. Es wird damit gerechnet, dass bis Ende Jahr 300 000 Personen von Libyen nach Italien überfahren werden. Letztes Jahr sind schon 180 000 Personen aus Libyen in Italien angekommen, was ein neuer Rekord war. Die Lage ist alarmierend, denn aufgrund dieser Migrationsströme werden in den kommenden Monaten Tausende Migranten versuchen, illegal in die Schweiz einzureisen. Dem Bundesrat stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um diese alarmierende Situation unter Kontrolle zu halten und insbesondere die illegale Migration zu unterbinden?</p><p>2. Was unternimmt er, um die Einreise von Migranten mit terroristischen Absichten in die Schweiz zu unterbinden?</p><p>3. Während Deutschland und Österreich ihre Kontrollen an der Südgrenze und Frankreich seine Kontrollen an der Südostgrenze verstärkt haben, hat der Bundesrat noch immer keine Angehörigen der Militärischen Sicherheit zur Grenzsicherung abkommandiert. Was ist der Grund hierfür?</p><p>4. Gemäss dem Frontex-Bericht von 2016 steigen die meisten Migranten aus Libyen nur wenige Kilometer vor der Küste Libyens von Schlepperbooten auf Schiffe von Rettungsorganisationen um. Weshalb unterstützt der Bundesrat über das Deza-Budget solche aktiven Helfer der illegalen Migration wie z. B. die maltesische Organisation Moas (Migrant Offshore Aid Station) und damit indirekt die Tätigkeiten mafiöser Organisationen?</p><p>5. Vor der Schengen/Dublin-Abstimmung vom 5. Juni 2005 sprach der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein von einer "Entlastung im Asylwesen". Wie hoch waren die Ausgaben für das Asylwesen im Jahr 2004, und wie hoch waren diese im Jahr 2016 auf Stufe Bund?</p><p>6. Wie viele Asylgesuche wurden 2013, 2014, 2015, 2016 und in der ersten Hälfte 2017 in der Schweiz gestellt, und wie viele Dublin-Fälle (exklusive Fälle im Rahmen bilateraler Rückübernahmeabkommen) wurden in diesen Jahren nach Italien rücküberstellt? Ist er sich bewusst, dass das Dublin-System höchst mangelhaft funktioniert?</p><p>7. Wie hat sich die Zahl rechtswidriger Aufenthalte in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und in der ersten Hälfte 2017 entwickelt?</p><p>8. Wie viele unbegleitete Transfers von Asylsuchenden (z. B. von Chiasso nach Altstätten oder Kreuzlingen) fanden im Jahr 2016 innerhalb der Schweiz statt?</p><p>9. Teilt er die Auffassung, dass durch die massenhafte Legalisierung von illegalen Migranten im Kanton Genf der Anreiz, illegal in die Schweiz einzureisen, erhöht wird?</p><p>10. In der EFD-Immobilienbotschaft 2017 fordert der Bundesrat 238,3 Millionen Franken für Bundesasylzentren. Gesamthaft soll für 700 Millionen Franken eine ständige Bundesinfrastruktur für Bauten im Asylwesen erstellt werden. Ist er nicht der Meinung, dass 700 Millionen Franken viel zu viel Steuergeld für eine hoffentlich temporäre Migrationswelle sind, und dass statt einer permanenten Infrastruktur mit Kosten von Hunderten Millionen Franken eine provisorische Infrastruktur erstellt werden sollte?</p><p>11. Mit wie vielen ankommenden illegalen Migranten rechnet der Bundesrat für 2017, 2018, 2019 und 2020, wie schätzt er generell das Wanderungspotenzial von Afrika nach Westeuropa ein, und ist er bereit, entsprechend die Schweizer Grenze besser zu befestigen?</p>
    • Explosion der Asylkosten und illegale Migration unterbinden

Back to List