Finanzierung des Schutzes und der Verteidigung des Schweizer Luftraums
- ShortId
-
17.1039
- Id
-
20171039
- Updated
-
24.06.2025 22:11
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung des Schutzes und der Verteidigung des Schweizer Luftraums
- AdditionalIndexing
-
09;48;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat sieht aus mehreren Gründen keine Möglichkeit, mit dem Rüstungsprogramm 2018 die Beschaffung eines bodengestützten Luftverteidigungssystems kurzer Reichweite zu beantragen. Zum einen könnte aus Zeitgründen keine Evaluation stattfinden, was kein anstrebenswertes Vorgehen wäre, zum andern ist die Beschaffung eines Systems grösserer Reichweite dringlicher.</p><p>2. Die Aufteilung einer Kampfflugzeugbeschaffung in Tranchen, die jeweils separat per Rüstungsprogramm beantragt würden, hätte aus Sicht des VBS nur Nachteile, darunter insbesondere das Risiko, dass nach der ersten Tranche die späteren nicht genehmigt würden, wodurch man mit einer unzureichenden Flotte dastünde. Wenn es darum geht, die Zahlungskadenz den verfügbaren Ressourcen anzupassen, wird dies besser in Verhandlungen mit dem Hersteller (Staat oder Firma) angegangen.</p><p>3. Der Bundesrat hält daran fest, dass als Erstes ein bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite beschafft werden soll. Die Frage, wann es mit einem System kurzer Reichweite (insbesondere für Objektschutz) ergänzt werden soll, ist noch offen. Für ein System grösserer Reichweite mit einer angemessenen Abdeckung ist mit 1 bis 2,5 Milliarden Franken zu rechnen. Zur Reduktion der Kosten wird die Ausserdienststellung des Rapier-Systems in dem Bericht der Armee 2019 beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom VBS soeben erstellte Expertenbericht zu den Beschaffungsnotwendigkeiten für den Schutz und die Verteidigung des Schweizer Luftraumes zeigt klar auf, dass der diesbezüglich zugrunde liegende Verfassungsauftrag mit den heutigen Mitteln nicht mehr erfüllt wird und dass Neubeschaffungen sowohl bei den Kampfjets als auch bei der Bodluv rasch vollzogen werden müssen.</p><p>Diese Rüstungsbeschaffung muss innerhalb des regulären Militärbudgets möglich sein. Jene Kreise, die hier den Automatismus einer Volksabstimmung anstreben, müssen sich die Frage gefallen lassen, weshalb denn bei ihren "Lieblingsausgabeposten", wie zum Beispiel bei der Entwicklungshilfe (Rahmenkredit von 14 Milliarden Franken), der Kulturförderung oder der Familienergänzungsbetreuung, das Volk nicht jeweils abstimmen kann. Eine zeitgerechte und reguläre Beschaffung der Luftraumschutzmittel ist innerhalb der kommenden drei Militärrahmenkredite à je 5 Milliarden Franken, also aufgeteilt auf zwölf Jahre hinaus (2021 bis 2032), möglich.</p><p>Die im Expertenbericht aufgezeigten vier Beschaffungsoptionen machen Sinn. Bei der Bodluv ist allerdings zu hinterfragen, weshalb zuerst ein System der grossen Reichweite beschafft werden soll. Die heutige Bedrohungslage fordert in erster Linie den Objektschutz, was nur mit einem System der kurzen Reichweite erfüllt wird. Ebenfalls könnte die Beschaffung eines solchen Systems aufgrund der Verfügbarkeit und des bereits vorhandenen Know-hows bei der Truppe so vorgezogen werden, damit die Mittel für die Kampfjets auf der Zeitachse nicht tangiert werden. Auch würde die Ausserbetriebsstellung der alten Systeme Kosten einsparen.</p><p>In Anbetracht des einzig logischen Beschaffungsablaufes stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, im Rüstungsprogramm 2018 für den Objektschutz ein Bodluv-System kurzer Reichweite einzustellen, mit einem jeweiligen Auszahlungsrahmen von je gegen 250 Millionen Franken in den Jahren 2021/22?</p><p>2. Wie müsste eine Budgetplanung angegangen werden, wenn der neue Kampfjet in zwei Teilbeschaffungen aufgeteilt würde und diese wiederum aufgeteilt in vier Tranchen mit den Auszahlungsrahmen 2023/24, 2025/26 sowie 2029/30, 2031/32 in den Rüstungsprogrammen aufgeführt würden?</p><p>3. Wäre im Hinblick auf die anderen Rüstungsbegehren der Armee die Beschaffung der Bodluv-Mittel für die grosse Reichweite von gegen 500 Millionen Franken in den Jahren 2027/28 denkbar?</p>
- Finanzierung des Schutzes und der Verteidigung des Schweizer Luftraums
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat sieht aus mehreren Gründen keine Möglichkeit, mit dem Rüstungsprogramm 2018 die Beschaffung eines bodengestützten Luftverteidigungssystems kurzer Reichweite zu beantragen. Zum einen könnte aus Zeitgründen keine Evaluation stattfinden, was kein anstrebenswertes Vorgehen wäre, zum andern ist die Beschaffung eines Systems grösserer Reichweite dringlicher.</p><p>2. Die Aufteilung einer Kampfflugzeugbeschaffung in Tranchen, die jeweils separat per Rüstungsprogramm beantragt würden, hätte aus Sicht des VBS nur Nachteile, darunter insbesondere das Risiko, dass nach der ersten Tranche die späteren nicht genehmigt würden, wodurch man mit einer unzureichenden Flotte dastünde. Wenn es darum geht, die Zahlungskadenz den verfügbaren Ressourcen anzupassen, wird dies besser in Verhandlungen mit dem Hersteller (Staat oder Firma) angegangen.</p><p>3. Der Bundesrat hält daran fest, dass als Erstes ein bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite beschafft werden soll. Die Frage, wann es mit einem System kurzer Reichweite (insbesondere für Objektschutz) ergänzt werden soll, ist noch offen. Für ein System grösserer Reichweite mit einer angemessenen Abdeckung ist mit 1 bis 2,5 Milliarden Franken zu rechnen. Zur Reduktion der Kosten wird die Ausserdienststellung des Rapier-Systems in dem Bericht der Armee 2019 beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom VBS soeben erstellte Expertenbericht zu den Beschaffungsnotwendigkeiten für den Schutz und die Verteidigung des Schweizer Luftraumes zeigt klar auf, dass der diesbezüglich zugrunde liegende Verfassungsauftrag mit den heutigen Mitteln nicht mehr erfüllt wird und dass Neubeschaffungen sowohl bei den Kampfjets als auch bei der Bodluv rasch vollzogen werden müssen.</p><p>Diese Rüstungsbeschaffung muss innerhalb des regulären Militärbudgets möglich sein. Jene Kreise, die hier den Automatismus einer Volksabstimmung anstreben, müssen sich die Frage gefallen lassen, weshalb denn bei ihren "Lieblingsausgabeposten", wie zum Beispiel bei der Entwicklungshilfe (Rahmenkredit von 14 Milliarden Franken), der Kulturförderung oder der Familienergänzungsbetreuung, das Volk nicht jeweils abstimmen kann. Eine zeitgerechte und reguläre Beschaffung der Luftraumschutzmittel ist innerhalb der kommenden drei Militärrahmenkredite à je 5 Milliarden Franken, also aufgeteilt auf zwölf Jahre hinaus (2021 bis 2032), möglich.</p><p>Die im Expertenbericht aufgezeigten vier Beschaffungsoptionen machen Sinn. Bei der Bodluv ist allerdings zu hinterfragen, weshalb zuerst ein System der grossen Reichweite beschafft werden soll. Die heutige Bedrohungslage fordert in erster Linie den Objektschutz, was nur mit einem System der kurzen Reichweite erfüllt wird. Ebenfalls könnte die Beschaffung eines solchen Systems aufgrund der Verfügbarkeit und des bereits vorhandenen Know-hows bei der Truppe so vorgezogen werden, damit die Mittel für die Kampfjets auf der Zeitachse nicht tangiert werden. Auch würde die Ausserbetriebsstellung der alten Systeme Kosten einsparen.</p><p>In Anbetracht des einzig logischen Beschaffungsablaufes stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, im Rüstungsprogramm 2018 für den Objektschutz ein Bodluv-System kurzer Reichweite einzustellen, mit einem jeweiligen Auszahlungsrahmen von je gegen 250 Millionen Franken in den Jahren 2021/22?</p><p>2. Wie müsste eine Budgetplanung angegangen werden, wenn der neue Kampfjet in zwei Teilbeschaffungen aufgeteilt würde und diese wiederum aufgeteilt in vier Tranchen mit den Auszahlungsrahmen 2023/24, 2025/26 sowie 2029/30, 2031/32 in den Rüstungsprogrammen aufgeführt würden?</p><p>3. Wäre im Hinblick auf die anderen Rüstungsbegehren der Armee die Beschaffung der Bodluv-Mittel für die grosse Reichweite von gegen 500 Millionen Franken in den Jahren 2027/28 denkbar?</p>
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