Pflegende Angehörige mit einer Doppelbelastung wegen geleisteter Care-Aufgaben sollen nicht in der Altersarmut enden

ShortId
17.1042
Id
20171042
Updated
24.06.2025 22:16
Language
de
Title
Pflegende Angehörige mit einer Doppelbelastung wegen geleisteter Care-Aufgaben sollen nicht in der Altersarmut enden
AdditionalIndexing
28;2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass pflegende Angehörige, darunter viele Frauen in der mittleren Lebensphase, für den Erhalt einer hochstehenden Versorgung im Gesundheitswesen unverzichtbar sind und wegen der demografischen Entwicklung noch wichtiger werden.</p><p>Nachdem der Bundesrat den Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige verabschiedet hatte, hat er in der Folge am 1. Februar 2017 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, gesetzliche Anpassungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Situation für betreuende und pflegende Angehörige mit verschiedenen Massnahmen zu verbessern. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Vorbereitung.</p><p>2. Um die Rentensituation von Personen zu verbessern, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, wurden in der AHV die Betreuungsgutschriften geschaffen. Es handelt sich dabei um fiktive Einkommen in der Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente (2017: 42 300 Franken). Das Pendant zur Betreuungsgutschrift ist die Erziehungsgutschrift für Personen mit Kindern unter 16 Jahren. Mit den Gutschriften wird eine pauschalisierte Abgeltung für die wegen der Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege verbundene Einschränkung bei der Erwerbsarbeit bezweckt, jedoch keine Entschädigung für die Intensität und den Umfang der Betreuungsaufgaben. Unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zusätzlich einer pflegebedürftigen Person in der gleichen Familie kann immer nur eine Gutschrift pro Jahr angerechnet werden. Verbesserungsvorschläge im Sinne der Ausdehnung des Personenkreises, der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift erheben kann, sollen ebenfalls im Rahmen der angekündigten Gesetzesvorlage (vgl. Antwort auf Frage 1) geprüft werden.</p><p>3. Tieflöhne, Teilzeitarbeit, unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit sind heute Faktoren, die bewirken, dass insbesondere in der zweiten Säule keine oder nur eine kleine Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Gerade diese Situation soll aber mit der Reform der Altersvorsorge 2020 gezielt verbessert werden. Die Erhöhung des versicherten Lohnes in der beruflichen Vorsorge und der 70-Franken-Zuschlag auf neuen AHV-Renten kompensieren nicht nur die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge, sie führen auch zu einer besseren Absicherung von Personen mit Teilzeitarbeit und kleinen Einkommen. Diese Verbesserungen kommen vor allem den Frauen zugute. Damit soll eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen werden. Diese Verbesserungen führen dazu, dass Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfeleistungen bei Eintritt in den Ruhestand nur in wenigen Fällen beansprucht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat will die Gesetzgebung anpassen, um die Rechtssicherheit und die Anerkennung pflegender Angehöriger zu verbessern. Auf der Liste der noch zu füllenden Lücken werden die weiblichen pflegenden Angehörigen der "Sandwich-Generation" allerdings nicht erwähnt. Dabei ist weithin bekannt, dass es sich bei den pflegenden Angehörigen hauptsächlich um Frauen handelt. Einige davon gehören zur "Sandwich-Generation", d. h., sie sind zwischen 40 und 60 Jahre alt und müssen sich nicht nur um die jüngere Generation (Kinder und Enkelkinder), sondern auch um die Älteren (betagte Eltern oder Schwiegereltern) kümmern. Gemäss dem neuesten Statistischen Bericht zu den Familien in der Schweiz des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 55- bis 64-jährige Frauen besonders betroffen, da 3,6 Prozent von ihnen zwei oder drei Care-Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. 2013 haben über 170 000 Menschen einen Teil ihrer Zeit der Pflege von Angehörigen gewidmet. Dieses Engagement hat Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit. Gemäss der Studie von Age-Care-Suisse Latine waren 18 Prozent der weiblichen pflegenden Angehörigen gezwungen, ihr Arbeitspensum zu reduzieren, 16 Prozent haben ihren Job ganz aufgegebenn und 5 Prozent haben sich frühzeitig pensionieren lassen. Bei den männlichen pflegenden Angehörigen hingegen mussten 79 Prozent keine beruflichen Einschränkungen in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass weibliche pflegende Angehörige nicht genug für ihre spätere Rente einzahlen. Somit laufen diejenigen, die ihr Leben lang anderen geholfen haben, grosse Gefahr, nach ihrer Pensionierung in die Altersarmut abzurutschen und Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Zwar sieht das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Erziehungs- und Betreuungsgutschriften vor. Allerdings lassen sich diese nicht kumulieren. Das angerechnete fiktive Einkommen zum Zeitpunkt der Pensionierung (Gutschrift) ist sehr tief. Es ist auf 37 000 Franken pro Jahr festgelegt, das Dreifache der jährlichen AHV-Minimalrente. Dies gilt auch bei Doppelbelastung. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Lage dieser speziellen Gruppe pflegender Angehöriger (Frauen der "Sandwich-Generation") im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision eine Ad-hoc-Überprüfung verdient?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Doppel- und Dreifachbelastung von pflegenden Angehörigen durch Care-Aufgaben im geltenden AHV-System genügend berücksichtigt wird?</p><p>3. Hält es der Bundesrat für normal, dass weibliche pflegende Angehörige Sozialhilfe beantragen müssen?</p>
  • Pflegende Angehörige mit einer Doppelbelastung wegen geleisteter Care-Aufgaben sollen nicht in der Altersarmut enden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass pflegende Angehörige, darunter viele Frauen in der mittleren Lebensphase, für den Erhalt einer hochstehenden Versorgung im Gesundheitswesen unverzichtbar sind und wegen der demografischen Entwicklung noch wichtiger werden.</p><p>Nachdem der Bundesrat den Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige verabschiedet hatte, hat er in der Folge am 1. Februar 2017 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, gesetzliche Anpassungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Situation für betreuende und pflegende Angehörige mit verschiedenen Massnahmen zu verbessern. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Vorbereitung.</p><p>2. Um die Rentensituation von Personen zu verbessern, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, wurden in der AHV die Betreuungsgutschriften geschaffen. Es handelt sich dabei um fiktive Einkommen in der Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente (2017: 42 300 Franken). Das Pendant zur Betreuungsgutschrift ist die Erziehungsgutschrift für Personen mit Kindern unter 16 Jahren. Mit den Gutschriften wird eine pauschalisierte Abgeltung für die wegen der Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege verbundene Einschränkung bei der Erwerbsarbeit bezweckt, jedoch keine Entschädigung für die Intensität und den Umfang der Betreuungsaufgaben. Unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zusätzlich einer pflegebedürftigen Person in der gleichen Familie kann immer nur eine Gutschrift pro Jahr angerechnet werden. Verbesserungsvorschläge im Sinne der Ausdehnung des Personenkreises, der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift erheben kann, sollen ebenfalls im Rahmen der angekündigten Gesetzesvorlage (vgl. Antwort auf Frage 1) geprüft werden.</p><p>3. Tieflöhne, Teilzeitarbeit, unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit sind heute Faktoren, die bewirken, dass insbesondere in der zweiten Säule keine oder nur eine kleine Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Gerade diese Situation soll aber mit der Reform der Altersvorsorge 2020 gezielt verbessert werden. Die Erhöhung des versicherten Lohnes in der beruflichen Vorsorge und der 70-Franken-Zuschlag auf neuen AHV-Renten kompensieren nicht nur die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge, sie führen auch zu einer besseren Absicherung von Personen mit Teilzeitarbeit und kleinen Einkommen. Diese Verbesserungen kommen vor allem den Frauen zugute. Damit soll eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen werden. Diese Verbesserungen führen dazu, dass Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfeleistungen bei Eintritt in den Ruhestand nur in wenigen Fällen beansprucht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat will die Gesetzgebung anpassen, um die Rechtssicherheit und die Anerkennung pflegender Angehöriger zu verbessern. Auf der Liste der noch zu füllenden Lücken werden die weiblichen pflegenden Angehörigen der "Sandwich-Generation" allerdings nicht erwähnt. Dabei ist weithin bekannt, dass es sich bei den pflegenden Angehörigen hauptsächlich um Frauen handelt. Einige davon gehören zur "Sandwich-Generation", d. h., sie sind zwischen 40 und 60 Jahre alt und müssen sich nicht nur um die jüngere Generation (Kinder und Enkelkinder), sondern auch um die Älteren (betagte Eltern oder Schwiegereltern) kümmern. Gemäss dem neuesten Statistischen Bericht zu den Familien in der Schweiz des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 55- bis 64-jährige Frauen besonders betroffen, da 3,6 Prozent von ihnen zwei oder drei Care-Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. 2013 haben über 170 000 Menschen einen Teil ihrer Zeit der Pflege von Angehörigen gewidmet. Dieses Engagement hat Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit. Gemäss der Studie von Age-Care-Suisse Latine waren 18 Prozent der weiblichen pflegenden Angehörigen gezwungen, ihr Arbeitspensum zu reduzieren, 16 Prozent haben ihren Job ganz aufgegebenn und 5 Prozent haben sich frühzeitig pensionieren lassen. Bei den männlichen pflegenden Angehörigen hingegen mussten 79 Prozent keine beruflichen Einschränkungen in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass weibliche pflegende Angehörige nicht genug für ihre spätere Rente einzahlen. Somit laufen diejenigen, die ihr Leben lang anderen geholfen haben, grosse Gefahr, nach ihrer Pensionierung in die Altersarmut abzurutschen und Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Zwar sieht das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Erziehungs- und Betreuungsgutschriften vor. Allerdings lassen sich diese nicht kumulieren. Das angerechnete fiktive Einkommen zum Zeitpunkt der Pensionierung (Gutschrift) ist sehr tief. Es ist auf 37 000 Franken pro Jahr festgelegt, das Dreifache der jährlichen AHV-Minimalrente. Dies gilt auch bei Doppelbelastung. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Lage dieser speziellen Gruppe pflegender Angehöriger (Frauen der "Sandwich-Generation") im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision eine Ad-hoc-Überprüfung verdient?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Doppel- und Dreifachbelastung von pflegenden Angehörigen durch Care-Aufgaben im geltenden AHV-System genügend berücksichtigt wird?</p><p>3. Hält es der Bundesrat für normal, dass weibliche pflegende Angehörige Sozialhilfe beantragen müssen?</p>
    • Pflegende Angehörige mit einer Doppelbelastung wegen geleisteter Care-Aufgaben sollen nicht in der Altersarmut enden

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