Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen

ShortId
17.1051
Id
20171051
Updated
24.06.2025 22:19
Language
de
Title
Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen
AdditionalIndexing
08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert. Sie anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Diese Position stimmt mit der Resolution Nr. 2334 (2016) des Uno-Sicherheitsrates überein und wird regelmässig in den bilateralen Kontakten mit den israelischen Behörden sowie öffentlich vertreten. Nach Auffassung der Schweiz gelten alle von Israel kontrollierten oder annektierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, als besetzte Gebiete gemäss humanitärem Völkerrecht. Die Schweiz ist weiter der Ansicht, dass die israelischen Siedlungen gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung, insbesondere ihre bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und ihr Recht auf Selbstbestimmung, in schwerwiegender Weise verletzen. Die Siedlungen stellen zudem ein grosses Hindernis für den Frieden und für die Umsetzung einer Zweistaatenlösung dar.</p><p>Daraus folgt, dass die Schweiz Israels Autorität jenseits der Grenzen von 1967 nicht anerkennt. Sie ist daher bestrebt, jegliche Handlung zu vermeiden, die zu einer Anerkennung der Autorität Israels im besetzten palästinensischen Gebiet führen würde. Sie hat dies erneut anlässlich der diesjährigen März-Session des Uno-Menschenrechtsrates durch Mitunterzeichnung einer Resolution, welche sich mit den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet befasst, zum Ausdruck gebracht. In ihrer offiziellen Haltung zum Konflikt im Nahen Osten rät sie natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich in irgendeiner Form an Siedlungsaktivitäten zu beteiligen. Wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet werden von der Schweiz in keiner Weise unterstützt.</p><p>Die Schweiz wendet zudem bestehende bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und Israel nicht ausserhalb der Grenzen von 1967 an. Das seit 1992 bestehende Freihandelsabkommen zwischen Israel und den Efta-Staaten findet ausschliesslich auf Erzeugnisse Anwendung, die innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels hergestellt worden sind. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 09.3932, "Überprüfung der Beziehungen des Bundes zu Israel", und in den Antworten auf die Interpellationen 09.4216, "Israel, Siedlungen und Sodaclub", und 10.3312, "Wie soll mit Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina umgegangen werden?", erwähnt, werden die im Freihandelsabkommen Efta-Israel oder im bilateralen Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Israel vorgesehenen Zollpräferenzen bei der Einfuhr nur auf Antrag und bei Vorliegen eines gültigen Präferenznachweises gewährt. Die Präferenznachweise aus Israel müssen (gemäss einer Verwaltungsvereinbarung von 2005 zwischen den Efta-Staaten und Israel) zusätzlich mit einer Ortsangabe versehen sein, welche ausweist, wo die Waren ihren Ursprung haben bzw. die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Dies erlaubt es den Zollstellen, die Präferenzveranlagung zu verweigern, falls die Ortsangabe einen Ursprung im besetzten palästinensischen Gebiet nachweist.</p><p>Was die in der Anfrage erwähnte Prüfung eines Importverbots betrifft, kann das Folgende festgehalten werden: Der Bund kann basierend auf dem Embargogesetz (SR 946.231) Sanktionen umsetzen, die von der Uno, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Im vorliegenden Fall sind jedoch keine solchen internationalen Sanktionen gegenüber Israel in Kraft. Paragraf 5 von der Resolution Nr. 2334 (2016) des Uno-Sicherheitsrates ist kein völkerrechtlich bindender Beschluss.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Grundlage für die Prüfung eines allfälligen Importverbots für Güter aus israelischen Siedlungen nicht für gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit eines Einfuhrverbots für alle in israelischen Siedlungen hergestellten Güter zu prüfen, im Wissen, dass diese Siedlungen illegal sind und jedes Jahr Millionen Dollar an Profit erzielen, der zu massiven Verletzungen der Grundrechte der Palästinenser beiträgt?</p><p>Zahlreiche Uno-Resolutionen haben bestätigt, dass die israelischen Siedlungen gegen Völkerrecht verstossen. Der Sicherheitsrat hat im Dezember 2016 eine Resolution verabschiedet, die von Israel verlangt, alle Siedlungstätigkeiten in den besetzten palästinensischen Gebieten vollständig einzustellen. Dieselbe Resolution fordert alle Staaten auf, in ihren relevanten Beziehungen zu unterscheiden zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten.</p><p>Die israelische Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten hat zu unzähligen Menschenrechtsverletzungen geführt. Zehntausende Häuser und andere Besitztümer von Palästinensern wurden durch Israel zerstört, und Hunderttausende Palästinenser wurden zwangsumgesiedelt.</p><p>Israel hat auch widerrechtlich die Kontrolle über natürliche Ressourcen der Palästinenser übernommen, wie zum Beispiel Wasser, fruchtbares Ackerland, Steinbrüche und Mineralien. Diese Ressourcen kommen nun Unternehmen aus den israelischen Siedlungen zu und werden zur Herstellung von Lebensmitteln, Baumaterialien und Fertigerzeugnissen verwendet, die oft für den Export bestimmt sind. Ausserdem blockiert Israel seit beinahe zehn Jahren auf illegale Weise alle Luft-, See- und Landwege in den Gazastreifen. Dadurch sind 2 Millionen Menschen auf einer Fläche, die knapp der Hälfte des Stadtgebiets von New York entspricht, eingesperrt.</p><p>Unter diesen Voraussetzungen werden jedes Jahr in auf besetztem palästinensischem Land errichteten israelischen Siedlungen hergestellte Güter exportiert, die Einnahmen in der Höhe von Hunderten Millionen von Dollar generieren. Im Laufe der Jahre haben auch israelische und internationale Unternehmen zur Gründung und Ausdehnung von Siedlungen beigetragen und diese befördert.</p><p>Die Schweiz darf die illegale und völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik, die zudem grausam und diskriminierend ist, nicht durch gemeinsame Handelsbeziehungen gutheissen.</p>
  • Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert. Sie anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Diese Position stimmt mit der Resolution Nr. 2334 (2016) des Uno-Sicherheitsrates überein und wird regelmässig in den bilateralen Kontakten mit den israelischen Behörden sowie öffentlich vertreten. Nach Auffassung der Schweiz gelten alle von Israel kontrollierten oder annektierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, als besetzte Gebiete gemäss humanitärem Völkerrecht. Die Schweiz ist weiter der Ansicht, dass die israelischen Siedlungen gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung, insbesondere ihre bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und ihr Recht auf Selbstbestimmung, in schwerwiegender Weise verletzen. Die Siedlungen stellen zudem ein grosses Hindernis für den Frieden und für die Umsetzung einer Zweistaatenlösung dar.</p><p>Daraus folgt, dass die Schweiz Israels Autorität jenseits der Grenzen von 1967 nicht anerkennt. Sie ist daher bestrebt, jegliche Handlung zu vermeiden, die zu einer Anerkennung der Autorität Israels im besetzten palästinensischen Gebiet führen würde. Sie hat dies erneut anlässlich der diesjährigen März-Session des Uno-Menschenrechtsrates durch Mitunterzeichnung einer Resolution, welche sich mit den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet befasst, zum Ausdruck gebracht. In ihrer offiziellen Haltung zum Konflikt im Nahen Osten rät sie natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich in irgendeiner Form an Siedlungsaktivitäten zu beteiligen. Wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet werden von der Schweiz in keiner Weise unterstützt.</p><p>Die Schweiz wendet zudem bestehende bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und Israel nicht ausserhalb der Grenzen von 1967 an. Das seit 1992 bestehende Freihandelsabkommen zwischen Israel und den Efta-Staaten findet ausschliesslich auf Erzeugnisse Anwendung, die innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels hergestellt worden sind. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 09.3932, "Überprüfung der Beziehungen des Bundes zu Israel", und in den Antworten auf die Interpellationen 09.4216, "Israel, Siedlungen und Sodaclub", und 10.3312, "Wie soll mit Waren aus den israelischen Siedlungen in Palästina umgegangen werden?", erwähnt, werden die im Freihandelsabkommen Efta-Israel oder im bilateralen Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Israel vorgesehenen Zollpräferenzen bei der Einfuhr nur auf Antrag und bei Vorliegen eines gültigen Präferenznachweises gewährt. Die Präferenznachweise aus Israel müssen (gemäss einer Verwaltungsvereinbarung von 2005 zwischen den Efta-Staaten und Israel) zusätzlich mit einer Ortsangabe versehen sein, welche ausweist, wo die Waren ihren Ursprung haben bzw. die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Dies erlaubt es den Zollstellen, die Präferenzveranlagung zu verweigern, falls die Ortsangabe einen Ursprung im besetzten palästinensischen Gebiet nachweist.</p><p>Was die in der Anfrage erwähnte Prüfung eines Importverbots betrifft, kann das Folgende festgehalten werden: Der Bund kann basierend auf dem Embargogesetz (SR 946.231) Sanktionen umsetzen, die von der Uno, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Im vorliegenden Fall sind jedoch keine solchen internationalen Sanktionen gegenüber Israel in Kraft. Paragraf 5 von der Resolution Nr. 2334 (2016) des Uno-Sicherheitsrates ist kein völkerrechtlich bindender Beschluss.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Grundlage für die Prüfung eines allfälligen Importverbots für Güter aus israelischen Siedlungen nicht für gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit eines Einfuhrverbots für alle in israelischen Siedlungen hergestellten Güter zu prüfen, im Wissen, dass diese Siedlungen illegal sind und jedes Jahr Millionen Dollar an Profit erzielen, der zu massiven Verletzungen der Grundrechte der Palästinenser beiträgt?</p><p>Zahlreiche Uno-Resolutionen haben bestätigt, dass die israelischen Siedlungen gegen Völkerrecht verstossen. Der Sicherheitsrat hat im Dezember 2016 eine Resolution verabschiedet, die von Israel verlangt, alle Siedlungstätigkeiten in den besetzten palästinensischen Gebieten vollständig einzustellen. Dieselbe Resolution fordert alle Staaten auf, in ihren relevanten Beziehungen zu unterscheiden zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten.</p><p>Die israelische Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten hat zu unzähligen Menschenrechtsverletzungen geführt. Zehntausende Häuser und andere Besitztümer von Palästinensern wurden durch Israel zerstört, und Hunderttausende Palästinenser wurden zwangsumgesiedelt.</p><p>Israel hat auch widerrechtlich die Kontrolle über natürliche Ressourcen der Palästinenser übernommen, wie zum Beispiel Wasser, fruchtbares Ackerland, Steinbrüche und Mineralien. Diese Ressourcen kommen nun Unternehmen aus den israelischen Siedlungen zu und werden zur Herstellung von Lebensmitteln, Baumaterialien und Fertigerzeugnissen verwendet, die oft für den Export bestimmt sind. Ausserdem blockiert Israel seit beinahe zehn Jahren auf illegale Weise alle Luft-, See- und Landwege in den Gazastreifen. Dadurch sind 2 Millionen Menschen auf einer Fläche, die knapp der Hälfte des Stadtgebiets von New York entspricht, eingesperrt.</p><p>Unter diesen Voraussetzungen werden jedes Jahr in auf besetztem palästinensischem Land errichteten israelischen Siedlungen hergestellte Güter exportiert, die Einnahmen in der Höhe von Hunderten Millionen von Dollar generieren. Im Laufe der Jahre haben auch israelische und internationale Unternehmen zur Gründung und Ausdehnung von Siedlungen beigetragen und diese befördert.</p><p>Die Schweiz darf die illegale und völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik, die zudem grausam und diskriminierend ist, nicht durch gemeinsame Handelsbeziehungen gutheissen.</p>
    • Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen

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