Klimapolitik. Rasch und entschieden handeln, bevor es zu spät ist!

ShortId
17.1056
Id
20171056
Updated
24.06.2025 22:14
Language
de
Title
Klimapolitik. Rasch und entschieden handeln, bevor es zu spät ist!
AdditionalIndexing
52;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bericht "Brennpunkt Klima Schweiz" von Proclim hat aufgezeigt, dass die Schweiz sehr empfindlich auf den Klimawandel reagiert. Im Vergleich zum globalen Mittel hat sich der Alpenraum seit Beginn der Industrialisierung doppelt so stark erwärmt. Als Alpenland ist die Schweiz beispielsweise besonders betroffen von der Gletscherschmelze und vom Schneerückgang mit den damit einhergehenden Konsequenzen für den Wasserhaushalt und das Landschaftsbild und somit für den Wintertourismus und die Landwirtschaft. Die Hitzesommer 2003 und 2015 hatten eine erhöhte Mortalität zur Folge. Zudem ist die Arbeitsproduktivität bei höheren Temperaturen geringer. Die Anpassung an den Klimawandel verursacht Kosten und bindet somit Mittel, die für andere Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt dürften die klimabedingten Risiken die sich ergebenden Chancen - wie zum Beispiel einen verringerten Heizbedarf im Winter - deutlich übersteigen. Bei einer ungebremsten globalen Erwärmung über die kritische Schwelle von 2 Grad Celsius ist eine Gefährdung der Sicherheit der Menschen und des Wohlstands in der Schweiz nicht mehr auszuschliessen.</p><p>2. Das Parlament hat in der Sommersession 2017 die Ratifikation des Übereinkommens von Paris genehmigt und gleichzeitig einem Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zugestimmt. Dieses Ziel ist im internationalen Vergleich als ambitioniert einzustufen: Beispielsweise liegt das Reduktionsziel der EU von minus 40 Prozent bis 2030 numerisch unter demjenigen der Schweiz. Allerdings wird die EU keine ausländischen Emissionsverminderungen verwenden.</p><p>3. Als Vertragspartei des Übereinkommens von Paris ist auch die Schweiz dem Ziel, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, verpflichtet und muss zukünftig darüber Bericht erstatten. Der Bundesrat will bei der Umsetzung auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz setzen. Weil international vergleichbare Messmethoden heute noch fehlen, will er weiter im Austausch mit internationalen Partnern und betroffenen Akteuren auf eine Verbesserung und internationale Standardisierung der Beurteilung der Klimaverträglichkeit von Investitionen und Finanzierungen hinwirken und dadurch auch die Transaktionskosten für Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren senken. Die von Bafu und SIF initiierten freiwilligen Klimaverträglichkeits-Pilottests für Pensionskassen und Versicherungen decken rund zwei Drittel der verwalteten Vermögen aus den untersuchten Anlageklassen ab. Deren Kompatibilität mit dem 2-Grad-Celsius-Szenario soll in Form einer Meta-Analyse Ende Oktober 2017 publiziert werden. Die Erfahrungen aus den Pilottests finden Eingang in den ISO-Standard 14097 zur Messung der Klimaverträglichkeit von Finanzportfolien, der gegenwärtig entwickelt wird.</p><p>4. Ein ungebremster Klimawandel über die nächsten beiden Jahrhunderte wäre gemäss dem Stern-Report aus dem Jahr 2006 mit einer Reduktion des globalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von durchschnittlich 5 bis 20 Prozent pro Jahr verbunden (Kosten des Nichthandelns). Die Kosten einer Stabilisierung der Emissionen auf einem Niveau, das die globale Erwärmung unter 2 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt, liegen hingegen nur bei etwa 2 Prozent des globalen BIP. Ein engagiertes Handeln der Schweiz kann die Kosten also erheblich reduzieren, vorausgesetzt, dass die internationale Staatengemeinschaft bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris Fortschritte erzielt.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der durch eine stringente Klimapolitik weiter vorangetriebene Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft Wachstumschancen und Anreize für Innovationen in gewissen Branchen in der Schweiz bietet. Ausserdem sinkt die Auslandabhängigkeit durch den Rückgang des fossilen Energieverbrauchs, was die Stellung der einheimischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb stärken wird. Allein das Gebäudeprogramm hatte gemäss einer Evaluation für die ersten fünf Jahre eine Wirkung auf die inländische Wertschöpfung von 3,45 Milliarden Franken und auf die Beschäftigung von 14 000 Personenjahren.</p><p>6. Eine soziale und ökologische Wirtschaftsweise kann teilweise durch Erlasse wie beispielsweise die CO2-Gesetzgebung begünstigt werden. Ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten können institutionelle Investoren, wenn sie ihre Anlegestrategie langfristig auf solche Merkmale ausrichten. Wichtig für den Wandel sind aber auch die Konsum- und Investitionsentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger.</p><p>7. Risiken durch Naturgefahren lassen sich durch planerische, organisatorische, technische und biologische Massnahmen mindern. Zu den planerischen Massnahmen gehören die Nichtbebauung stark gefährdeter Gebiete, die Freihaltung von Räumen für Extremereignisse, die Umsetzung von Objektschutzmassnahmen oder die Umsiedlung, wenn sich inakzeptable Risiken nicht durch verhältnismässige Massnahmen anderer Art auf ein vertretbares Niveau reduzieren lassen. Durch das Einrichten einer Notfallplanung können mit organisatorischen Massnahmen die Betroffenen rechtzeitig alarmiert, evakuiert und deren Güter durch mobile Schutzmassnahmen geschützt werden. Zu den biologischen Massnahmen gehört die Pflege des Schutzwaldes, der wirksam vor Massenbewegungsgefahren und Lawinen schützt. Durch technische Massnahmen kann die Gefahr reduziert werden. Dazu zählen Schutzdämme, Steinschlagnetze, Lawinenverbauungen oder Geschiebesammler.</p><p>8. Bundesrat und Parlament haben nach den Unwetterereignissen im Jahr 2005 die Mittel für die Prävention von Naturgefahren erhöht, um zu verhindern, dass der Bund limitierender Faktor bei der Finanzierung von Schutzbauten wird. Fehlende finanzielle Mittel seitens der Kantone haben in den letzten Jahren jedoch dazu geführt, dass einzelne Projekte Verzögerungen erfahren. Die aktuelle Budgetplanung einschliesslich Stabilisierungsprogramm ist auf die kantonalen Planungen abgestimmt. Aus heutiger Sicht könnte der künftige finanzielle Bedarf auf Bundesebene zum Erhalt der Schutzinfrastruktur mit zunehmender Verfügbarkeit kantonaler Finanzmittel wieder zunehmen. Hingegen werden die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen im Naturgefahrenrecht die Kosten für die Schutzinfrastruktur künftig reduzieren, da vermehrt Massnahmen zur vorausschauenden Planung gefördert und damit nicht mehr gleich viele teure bauliche Massnahmen umgesetzt werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die lebensbedrohlichen Folgen des Klimawandels sind Realität. Trocken- und Hitzeperioden werden häufiger, Extremwetterereignisse stärker, wie es aktuell wieder in Houston, Indien, Bangladesch und Nepal deutlich wurde. Auch beim Bergsturz von Bondo spielte die Klimaerwärmung, die zum Auftauen des Permafrosts führt, eine Rolle. Das Pariser Klimaabkommen hat zum Ziel, den durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die von den Staaten eingereichten Ziele genügen aber nicht, um dieses Ziel zu erreichen. Ohne rasches und weit entschiedeneres Handeln als bisher riskieren wir die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Klimaerwärmung zunehmend die Sicherheit der Menschen und den Wohlstand bedroht - auch in der Schweiz?</p><p>2. Der Bundesrat sieht ein Emissionsreduktionsziel bis 2030 gegenüber 1990 von 50 Prozent vor und will dabei ausländische Emissionsreduktionen anrechnen. Braucht es angesichts der offensichtlichen Risiken nicht ein entschiedeneres Handeln? Wieso verfolgt die Schweiz als reiches und auch besonders betroffenes Land nicht ambitioniertere Ziele und setzt damit gegenüber der Staatengemeinschaft ein Zeichen?</p><p>3. Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung". Welche Massnahmen trifft er, damit Banken, Versicherungen und Pensionskassen diese Vorgaben umsetzen?</p><p>4. Welche direkten und welche indirekten Kosten lassen sich durch engagiertes Handeln im Inland vermeiden?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass griffige Inlandmassnahmen der Schweizer Wirtschaft Chancen bieten? Als wie hoch beziffert er das Investitionspotenzial, beispielsweise für Bauwirtschaft oder Gewerbe?</p><p>6. Wie lässt sich eine ökologische und soziale Wirtschaftsweise realisieren?</p><p>7. Wie lassen sich Risiken für die lokale Bevölkerung und das lokale Gewerbe vermindern in Gebieten, wo es zu Extremereignissen kommt oder kommen könnte?</p><p>8. Schutzmassnahmen gegen die Folgen der Klimaerwärmung sind teuer. Kommt es aufgrund von Sparprogrammen bei Bund und Kantonen zu Verzögerungen bei der Umsetzung?</p>
  • Klimapolitik. Rasch und entschieden handeln, bevor es zu spät ist!
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20173642
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bericht "Brennpunkt Klima Schweiz" von Proclim hat aufgezeigt, dass die Schweiz sehr empfindlich auf den Klimawandel reagiert. Im Vergleich zum globalen Mittel hat sich der Alpenraum seit Beginn der Industrialisierung doppelt so stark erwärmt. Als Alpenland ist die Schweiz beispielsweise besonders betroffen von der Gletscherschmelze und vom Schneerückgang mit den damit einhergehenden Konsequenzen für den Wasserhaushalt und das Landschaftsbild und somit für den Wintertourismus und die Landwirtschaft. Die Hitzesommer 2003 und 2015 hatten eine erhöhte Mortalität zur Folge. Zudem ist die Arbeitsproduktivität bei höheren Temperaturen geringer. Die Anpassung an den Klimawandel verursacht Kosten und bindet somit Mittel, die für andere Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt dürften die klimabedingten Risiken die sich ergebenden Chancen - wie zum Beispiel einen verringerten Heizbedarf im Winter - deutlich übersteigen. Bei einer ungebremsten globalen Erwärmung über die kritische Schwelle von 2 Grad Celsius ist eine Gefährdung der Sicherheit der Menschen und des Wohlstands in der Schweiz nicht mehr auszuschliessen.</p><p>2. Das Parlament hat in der Sommersession 2017 die Ratifikation des Übereinkommens von Paris genehmigt und gleichzeitig einem Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zugestimmt. Dieses Ziel ist im internationalen Vergleich als ambitioniert einzustufen: Beispielsweise liegt das Reduktionsziel der EU von minus 40 Prozent bis 2030 numerisch unter demjenigen der Schweiz. Allerdings wird die EU keine ausländischen Emissionsverminderungen verwenden.</p><p>3. Als Vertragspartei des Übereinkommens von Paris ist auch die Schweiz dem Ziel, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, verpflichtet und muss zukünftig darüber Bericht erstatten. Der Bundesrat will bei der Umsetzung auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz setzen. Weil international vergleichbare Messmethoden heute noch fehlen, will er weiter im Austausch mit internationalen Partnern und betroffenen Akteuren auf eine Verbesserung und internationale Standardisierung der Beurteilung der Klimaverträglichkeit von Investitionen und Finanzierungen hinwirken und dadurch auch die Transaktionskosten für Finanzinstitute, institutionelle und private Investoren senken. Die von Bafu und SIF initiierten freiwilligen Klimaverträglichkeits-Pilottests für Pensionskassen und Versicherungen decken rund zwei Drittel der verwalteten Vermögen aus den untersuchten Anlageklassen ab. Deren Kompatibilität mit dem 2-Grad-Celsius-Szenario soll in Form einer Meta-Analyse Ende Oktober 2017 publiziert werden. Die Erfahrungen aus den Pilottests finden Eingang in den ISO-Standard 14097 zur Messung der Klimaverträglichkeit von Finanzportfolien, der gegenwärtig entwickelt wird.</p><p>4. Ein ungebremster Klimawandel über die nächsten beiden Jahrhunderte wäre gemäss dem Stern-Report aus dem Jahr 2006 mit einer Reduktion des globalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von durchschnittlich 5 bis 20 Prozent pro Jahr verbunden (Kosten des Nichthandelns). Die Kosten einer Stabilisierung der Emissionen auf einem Niveau, das die globale Erwärmung unter 2 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt, liegen hingegen nur bei etwa 2 Prozent des globalen BIP. Ein engagiertes Handeln der Schweiz kann die Kosten also erheblich reduzieren, vorausgesetzt, dass die internationale Staatengemeinschaft bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris Fortschritte erzielt.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der durch eine stringente Klimapolitik weiter vorangetriebene Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft Wachstumschancen und Anreize für Innovationen in gewissen Branchen in der Schweiz bietet. Ausserdem sinkt die Auslandabhängigkeit durch den Rückgang des fossilen Energieverbrauchs, was die Stellung der einheimischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb stärken wird. Allein das Gebäudeprogramm hatte gemäss einer Evaluation für die ersten fünf Jahre eine Wirkung auf die inländische Wertschöpfung von 3,45 Milliarden Franken und auf die Beschäftigung von 14 000 Personenjahren.</p><p>6. Eine soziale und ökologische Wirtschaftsweise kann teilweise durch Erlasse wie beispielsweise die CO2-Gesetzgebung begünstigt werden. Ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten können institutionelle Investoren, wenn sie ihre Anlegestrategie langfristig auf solche Merkmale ausrichten. Wichtig für den Wandel sind aber auch die Konsum- und Investitionsentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger.</p><p>7. Risiken durch Naturgefahren lassen sich durch planerische, organisatorische, technische und biologische Massnahmen mindern. Zu den planerischen Massnahmen gehören die Nichtbebauung stark gefährdeter Gebiete, die Freihaltung von Räumen für Extremereignisse, die Umsetzung von Objektschutzmassnahmen oder die Umsiedlung, wenn sich inakzeptable Risiken nicht durch verhältnismässige Massnahmen anderer Art auf ein vertretbares Niveau reduzieren lassen. Durch das Einrichten einer Notfallplanung können mit organisatorischen Massnahmen die Betroffenen rechtzeitig alarmiert, evakuiert und deren Güter durch mobile Schutzmassnahmen geschützt werden. Zu den biologischen Massnahmen gehört die Pflege des Schutzwaldes, der wirksam vor Massenbewegungsgefahren und Lawinen schützt. Durch technische Massnahmen kann die Gefahr reduziert werden. Dazu zählen Schutzdämme, Steinschlagnetze, Lawinenverbauungen oder Geschiebesammler.</p><p>8. Bundesrat und Parlament haben nach den Unwetterereignissen im Jahr 2005 die Mittel für die Prävention von Naturgefahren erhöht, um zu verhindern, dass der Bund limitierender Faktor bei der Finanzierung von Schutzbauten wird. Fehlende finanzielle Mittel seitens der Kantone haben in den letzten Jahren jedoch dazu geführt, dass einzelne Projekte Verzögerungen erfahren. Die aktuelle Budgetplanung einschliesslich Stabilisierungsprogramm ist auf die kantonalen Planungen abgestimmt. Aus heutiger Sicht könnte der künftige finanzielle Bedarf auf Bundesebene zum Erhalt der Schutzinfrastruktur mit zunehmender Verfügbarkeit kantonaler Finanzmittel wieder zunehmen. Hingegen werden die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen im Naturgefahrenrecht die Kosten für die Schutzinfrastruktur künftig reduzieren, da vermehrt Massnahmen zur vorausschauenden Planung gefördert und damit nicht mehr gleich viele teure bauliche Massnahmen umgesetzt werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die lebensbedrohlichen Folgen des Klimawandels sind Realität. Trocken- und Hitzeperioden werden häufiger, Extremwetterereignisse stärker, wie es aktuell wieder in Houston, Indien, Bangladesch und Nepal deutlich wurde. Auch beim Bergsturz von Bondo spielte die Klimaerwärmung, die zum Auftauen des Permafrosts führt, eine Rolle. Das Pariser Klimaabkommen hat zum Ziel, den durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die von den Staaten eingereichten Ziele genügen aber nicht, um dieses Ziel zu erreichen. Ohne rasches und weit entschiedeneres Handeln als bisher riskieren wir die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Klimaerwärmung zunehmend die Sicherheit der Menschen und den Wohlstand bedroht - auch in der Schweiz?</p><p>2. Der Bundesrat sieht ein Emissionsreduktionsziel bis 2030 gegenüber 1990 von 50 Prozent vor und will dabei ausländische Emissionsreduktionen anrechnen. Braucht es angesichts der offensichtlichen Risiken nicht ein entschiedeneres Handeln? Wieso verfolgt die Schweiz als reiches und auch besonders betroffenes Land nicht ambitioniertere Ziele und setzt damit gegenüber der Staatengemeinschaft ein Zeichen?</p><p>3. Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung". Welche Massnahmen trifft er, damit Banken, Versicherungen und Pensionskassen diese Vorgaben umsetzen?</p><p>4. Welche direkten und welche indirekten Kosten lassen sich durch engagiertes Handeln im Inland vermeiden?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass griffige Inlandmassnahmen der Schweizer Wirtschaft Chancen bieten? Als wie hoch beziffert er das Investitionspotenzial, beispielsweise für Bauwirtschaft oder Gewerbe?</p><p>6. Wie lässt sich eine ökologische und soziale Wirtschaftsweise realisieren?</p><p>7. Wie lassen sich Risiken für die lokale Bevölkerung und das lokale Gewerbe vermindern in Gebieten, wo es zu Extremereignissen kommt oder kommen könnte?</p><p>8. Schutzmassnahmen gegen die Folgen der Klimaerwärmung sind teuer. Kommt es aufgrund von Sparprogrammen bei Bund und Kantonen zu Verzögerungen bei der Umsetzung?</p>
    • Klimapolitik. Rasch und entschieden handeln, bevor es zu spät ist!

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