Stellen für Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer am Bundesstrafgericht. Wann und wie werden sie ausgeschrieben?
- ShortId
-
17.1059
- Id
-
20171059
- Updated
-
24.06.2025 22:10
- Language
-
de
- Title
-
Stellen für Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer am Bundesstrafgericht. Wann und wie werden sie ausgeschrieben?
- AdditionalIndexing
-
1221;1216;04;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist bestrebt, vom Parlament beschlossene Gesetzesänderungen so rasch als möglich in Kraft zu setzen. Entsprechend wird er bis spätestens Ende 2017 über das Inkrafttreten der Änderungen des Strafbehördenorganisationsgesetzes beschliessen. Der Inkraftsetzungsbeschluss hat zu berücksichtigen, dass eine Wahl sorgfältig vorbereitet werden muss und die dereinst neuen Mitglieder der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes ihre bisherigen Arbeitsstellen kündigen und dabei gewisse Fristen einhalten müssen.</p><p>Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, der Gerichtskommission Weisungen zu erteilen. Der Bundesrat hat aber keine Zweifel, dass die Gerichtskommission mit der gewohnten Sorgfalt die Wahl der Berufungsrichterinnen und -richter durch die Vereinigte Bundesversammlung vorbereitet. Anzumerken ist, dass bei ihr in den nächsten Monaten insbesondere die Gesamterneuerungswahlen des Bundesverwaltungsgerichtes anstehen.</p><p>2./3. Das Parlament kann im rechtsetzenden Erlass selber den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschliessen oder nachträglich durch separaten Beschluss. In der Praxis enthalten die rechtsetzenden Erlasse des Parlamentes sehr oft eine diesbezügliche Delegation an den Bundesrat. Im Sinne dieser Praxis wurde auch im erwähnten Geschäft verfahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundesversammlung hat am 17. März 2017 eine Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) beschlossen, mit der eine Berufungskammer am Bundesstrafgericht eingeführt wird. Am 6. Juli 2017 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Zwei Monate später hat die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung die Stellen für die Richterinnen und Richter der Berufungskammer immer noch nicht ausgeschrieben. In Ziffer III Absatz 2 der Änderung des StBOG vom 17. März 2017 erhält der Bundesrat die Kompetenz, das Inkrafttreten der Änderung zu bestimmen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass er angesichts der Wichtigkeit einer schnellen Abschaffung der Ungleichbehandlung von kantonaler Strafgerichtsbarkeit (mit zwei gerichtlichen Instanzen) und Bundesstrafgerichtsbarkeit (mit nur einer gerichtlichen Instanz) bei der Gerichtskommission darauf hinwirken sollte, dass die neuen Stellen für die Richterinnen und Richter der Berufungskammer unverzüglich ausgeschrieben werden?</p><p>2. Die vom Parlament am 17. März 2017 verabschiedete Änderung des StBOG folgt dem Entwurf des Bundesrates. Hält es der Bundesrat für richtig, dass die Kompetenz, das Inkrafttreten der Änderung zu bestimmen, an ihn selbst delegiert wurde, auch wenn keine logistischen Probleme gelöst werden müssen und die Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer nicht vom Bundesrat ernannt werden?</p><p>3. Was ist der Grund für diese Delegation, die vom Bundesrat selbst vorgeschlagen wurde und die von der Bundesversammlung übernommen wurde?</p>
- Stellen für Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer am Bundesstrafgericht. Wann und wie werden sie ausgeschrieben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist bestrebt, vom Parlament beschlossene Gesetzesänderungen so rasch als möglich in Kraft zu setzen. Entsprechend wird er bis spätestens Ende 2017 über das Inkrafttreten der Änderungen des Strafbehördenorganisationsgesetzes beschliessen. Der Inkraftsetzungsbeschluss hat zu berücksichtigen, dass eine Wahl sorgfältig vorbereitet werden muss und die dereinst neuen Mitglieder der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes ihre bisherigen Arbeitsstellen kündigen und dabei gewisse Fristen einhalten müssen.</p><p>Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, der Gerichtskommission Weisungen zu erteilen. Der Bundesrat hat aber keine Zweifel, dass die Gerichtskommission mit der gewohnten Sorgfalt die Wahl der Berufungsrichterinnen und -richter durch die Vereinigte Bundesversammlung vorbereitet. Anzumerken ist, dass bei ihr in den nächsten Monaten insbesondere die Gesamterneuerungswahlen des Bundesverwaltungsgerichtes anstehen.</p><p>2./3. Das Parlament kann im rechtsetzenden Erlass selber den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschliessen oder nachträglich durch separaten Beschluss. In der Praxis enthalten die rechtsetzenden Erlasse des Parlamentes sehr oft eine diesbezügliche Delegation an den Bundesrat. Im Sinne dieser Praxis wurde auch im erwähnten Geschäft verfahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundesversammlung hat am 17. März 2017 eine Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) beschlossen, mit der eine Berufungskammer am Bundesstrafgericht eingeführt wird. Am 6. Juli 2017 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Zwei Monate später hat die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung die Stellen für die Richterinnen und Richter der Berufungskammer immer noch nicht ausgeschrieben. In Ziffer III Absatz 2 der Änderung des StBOG vom 17. März 2017 erhält der Bundesrat die Kompetenz, das Inkrafttreten der Änderung zu bestimmen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass er angesichts der Wichtigkeit einer schnellen Abschaffung der Ungleichbehandlung von kantonaler Strafgerichtsbarkeit (mit zwei gerichtlichen Instanzen) und Bundesstrafgerichtsbarkeit (mit nur einer gerichtlichen Instanz) bei der Gerichtskommission darauf hinwirken sollte, dass die neuen Stellen für die Richterinnen und Richter der Berufungskammer unverzüglich ausgeschrieben werden?</p><p>2. Die vom Parlament am 17. März 2017 verabschiedete Änderung des StBOG folgt dem Entwurf des Bundesrates. Hält es der Bundesrat für richtig, dass die Kompetenz, das Inkrafttreten der Änderung zu bestimmen, an ihn selbst delegiert wurde, auch wenn keine logistischen Probleme gelöst werden müssen und die Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer nicht vom Bundesrat ernannt werden?</p><p>3. Was ist der Grund für diese Delegation, die vom Bundesrat selbst vorgeschlagen wurde und die von der Bundesversammlung übernommen wurde?</p>
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