Tarifstruktur Tarmed. Eingriff des Bundesrates
- ShortId
-
17.1062
- Id
-
20171062
- Updated
-
24.06.2025 22:08
- Language
-
de
- Title
-
Tarifstruktur Tarmed. Eingriff des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit Entscheid vom 16. August 2017 äusserte sich der Bundesrat in materieller Hinsicht zu den Anpassungen der Tarifstruktur Tarmed, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten, damit es weiterhin eine gültige Tarifstruktur gibt. Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen sollten zu einer sachgerechteren, transparenteren Tarifstruktur führen und unerwünschte Anreize eindämmen. Damit sollten ab 2018 jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken erzielt werden. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) koordinierte Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenversicherer und der Leistungserbringer wurde zwecks Behandlung von Fragen zur Umsetzung der angepassten Tarifstruktur und zum Monitoring eingesetzt. Das Eidgenössische Departement des Innern verfolgt die Situation aufmerksam; es wird dem Bundesrat spätestens Ende 2019 einen Bericht zu den Ergebnissen dieses Monitorings vorlegen und, falls sich die Tarifpartner immer noch nicht auf eine Revision einigen konnten, bei Bedarf Vorschläge zu neuen Anpassungen der Tarifstruktur Tarmed unterbreiten. Es ist vorgesehen, dass dieser Prozess alle zwei Jahre wiederholt wird (Anfang 2023), falls sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision der Tarifstruktur einigen können.</p><p>2. Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) ermächtigt den Bundesrat, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Erst nach dem Inkrafttreten der geänderten Tarifstruktur lässt sich deren Wirkung prüfen, damit ermittelt werden kann, ob zusätzliche Anpassungen erforderlich sind und, wenn ja, in welcher Form.</p><p>3./4. Bei der Festsetzung ihrer Prämien stützen sich die Versicherer auf die Zahlen des Vorjahres, Hochrechnungen der Kosten des laufenden Jahres und Prognosen für das folgende Jahr. Die letzten beiden Komponenten beruhen von Natur aus auf Schätzungen. In ihre Berechnungen müssen die Versicherer alle Elemente einbeziehen, über die sie verfügen. Dazu gehört die Tarifstruktur, die dann in Kraft ist, wenn die zu genehmigenden Prämien gültig werden.</p><p>Die neue Tarifstruktur Tarmed tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Aus diesem Grund muss sie in der Berechnung der Prämien für 2018 von den Versicherern mittels einer bestmöglichen Schätzung berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die vom BAG an die Versicherer gestellte Forderung, bei den Prämien 2018 die Einsparungen in Zusammenhang mit der Änderung der Tarifstruktur Tarmed zu berücksichtigen. Er begrüsst, dass die Versicherer dieser Aufforderung gefolgt sind und die neue Tarifstruktur bei den Prämien bestmöglich berücksichtigt haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In verschiedenen Rundschreiben zur Berechnung der Prämien und der für die Höhe der Prämien relevanten Faktoren (Prämienermässigung für besondere Versicherungsformen, geschätzte Einnahmen aus Investitionen) verlangt das Bundesamt für Gesundheit die Erfahrungswerte eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren. Alternativ dazu verlangt es konkrete und reale Daten für einen kürzeren Zeitraum. Für die Schätzung der Einsparungen aufgrund des kürzlich erfolgten Eingriffs des Bundesrates in die Tarifstruktur für ärztliche Leistungen Tarmed kann man sich allerdings nicht auf eine mehrjährige Erfahrung stützen; im Übrigen sind Einsparungen bei einem Einzelleistungstarif alles andere als garantiert. Die Erfahrungen des vorangehenden Eingriffs des Bundesrates haben vielmehr gezeigt, dass die Leistungserbringer das Problem umgehen, indem sie anderswo kompensieren. So begrüssenswert der subsidiäre Eingriff des Bundesrates auch ist, es ist ziemlich überstürzt, vorzusehen, dass das Potenzial der Einsparungen aufgrund der neuen Tarifstruktur bereits für die Berechnung der Prämien 2017 und 2018 berücksichtigt werden muss.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat konkret zu unternehmen, um die Wirksamkeit seines Eingriffs in die Tarifstruktur Tarmed zuverlässig zu kontrollieren und allfällige Kompensationen angemessen zu verhindern?</p><p>2. Ist er bereit, eine allfällige Mengenausweitung durch die Leistungserbringer aufgrund des Eingriffs in den Tarif mit weiteren Reduktionen im Folgejahr zu sanktionieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die Berechnung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf verlässliche Daten und bestätigte Erfahrungswerte stützen muss?</p><p>4. Wenn ja, wie beurteilt er die Forderung des Eidgenössischen Departementes des Innern, dass die geschätzten künftigen Einsparungen bereits für die Berechnung der Prämien 2018 (vollumfänglich) berücksichtigt werden sollen?</p>
- Tarifstruktur Tarmed. Eingriff des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit Entscheid vom 16. August 2017 äusserte sich der Bundesrat in materieller Hinsicht zu den Anpassungen der Tarifstruktur Tarmed, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten, damit es weiterhin eine gültige Tarifstruktur gibt. Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen sollten zu einer sachgerechteren, transparenteren Tarifstruktur führen und unerwünschte Anreize eindämmen. Damit sollten ab 2018 jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken erzielt werden. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) koordinierte Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenversicherer und der Leistungserbringer wurde zwecks Behandlung von Fragen zur Umsetzung der angepassten Tarifstruktur und zum Monitoring eingesetzt. Das Eidgenössische Departement des Innern verfolgt die Situation aufmerksam; es wird dem Bundesrat spätestens Ende 2019 einen Bericht zu den Ergebnissen dieses Monitorings vorlegen und, falls sich die Tarifpartner immer noch nicht auf eine Revision einigen konnten, bei Bedarf Vorschläge zu neuen Anpassungen der Tarifstruktur Tarmed unterbreiten. Es ist vorgesehen, dass dieser Prozess alle zwei Jahre wiederholt wird (Anfang 2023), falls sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision der Tarifstruktur einigen können.</p><p>2. Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) ermächtigt den Bundesrat, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Erst nach dem Inkrafttreten der geänderten Tarifstruktur lässt sich deren Wirkung prüfen, damit ermittelt werden kann, ob zusätzliche Anpassungen erforderlich sind und, wenn ja, in welcher Form.</p><p>3./4. Bei der Festsetzung ihrer Prämien stützen sich die Versicherer auf die Zahlen des Vorjahres, Hochrechnungen der Kosten des laufenden Jahres und Prognosen für das folgende Jahr. Die letzten beiden Komponenten beruhen von Natur aus auf Schätzungen. In ihre Berechnungen müssen die Versicherer alle Elemente einbeziehen, über die sie verfügen. Dazu gehört die Tarifstruktur, die dann in Kraft ist, wenn die zu genehmigenden Prämien gültig werden.</p><p>Die neue Tarifstruktur Tarmed tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Aus diesem Grund muss sie in der Berechnung der Prämien für 2018 von den Versicherern mittels einer bestmöglichen Schätzung berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die vom BAG an die Versicherer gestellte Forderung, bei den Prämien 2018 die Einsparungen in Zusammenhang mit der Änderung der Tarifstruktur Tarmed zu berücksichtigen. Er begrüsst, dass die Versicherer dieser Aufforderung gefolgt sind und die neue Tarifstruktur bei den Prämien bestmöglich berücksichtigt haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In verschiedenen Rundschreiben zur Berechnung der Prämien und der für die Höhe der Prämien relevanten Faktoren (Prämienermässigung für besondere Versicherungsformen, geschätzte Einnahmen aus Investitionen) verlangt das Bundesamt für Gesundheit die Erfahrungswerte eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren. Alternativ dazu verlangt es konkrete und reale Daten für einen kürzeren Zeitraum. Für die Schätzung der Einsparungen aufgrund des kürzlich erfolgten Eingriffs des Bundesrates in die Tarifstruktur für ärztliche Leistungen Tarmed kann man sich allerdings nicht auf eine mehrjährige Erfahrung stützen; im Übrigen sind Einsparungen bei einem Einzelleistungstarif alles andere als garantiert. Die Erfahrungen des vorangehenden Eingriffs des Bundesrates haben vielmehr gezeigt, dass die Leistungserbringer das Problem umgehen, indem sie anderswo kompensieren. So begrüssenswert der subsidiäre Eingriff des Bundesrates auch ist, es ist ziemlich überstürzt, vorzusehen, dass das Potenzial der Einsparungen aufgrund der neuen Tarifstruktur bereits für die Berechnung der Prämien 2017 und 2018 berücksichtigt werden muss.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat konkret zu unternehmen, um die Wirksamkeit seines Eingriffs in die Tarifstruktur Tarmed zuverlässig zu kontrollieren und allfällige Kompensationen angemessen zu verhindern?</p><p>2. Ist er bereit, eine allfällige Mengenausweitung durch die Leistungserbringer aufgrund des Eingriffs in den Tarif mit weiteren Reduktionen im Folgejahr zu sanktionieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die Berechnung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf verlässliche Daten und bestätigte Erfahrungswerte stützen muss?</p><p>4. Wenn ja, wie beurteilt er die Forderung des Eidgenössischen Departementes des Innern, dass die geschätzten künftigen Einsparungen bereits für die Berechnung der Prämien 2018 (vollumfänglich) berücksichtigt werden sollen?</p>
- Tarifstruktur Tarmed. Eingriff des Bundesrates
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