Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine obligatorische Versicherung ohne Vertragszwang?
- ShortId
-
17.1070
- Id
-
20171070
- Updated
-
14.11.2025 07:41
- Language
-
de
- Title
-
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine obligatorische Versicherung ohne Vertragszwang?
- AdditionalIndexing
-
15;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Im Bereich der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsnotstand. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer bei keinem Anbieter in der Schweiz eine solche Versicherung hätten abschliessen können. Es besteht daher kein Anlass, in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung einen Kontrahierungszwang einzuführen.</p><p>Die vom Fragesteller angesprochenen Marderschäden werden nicht von der Haftpflicht-, sondern von der Kaskoversicherung getragen. Diese ist freiwillig, also nicht Voraussetzung, um Fahrzeughalter zu sein. Ein Halter, dem die Kaskoversicherung bei einem stark negativen Schadenverlauf gekündigt oder nicht erneuert wird, könnte höchstens Probleme bekommen, ein Fahrzeug zu leasen, da die meisten Leasingverträge eine Vollkaskoversicherung voraussetzen.</p><p>3./4. Nach dem Gesagten besteht weder in der Motorfahrzeug-Haftpflicht- noch in der Kaskoversicherung Anlass zur Einführung eines Kontrahierungszwangs oder zur Einführung eines Schadenfonds.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Motorfahrzeug in Verkehr setzen kann nur, wer eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung ist also obligatorisch. Logischerweise müsste deshalb jeder Privatversicherer, der dieses Versicherungsprodukt anbietet, dazu verpflichtet sein, jedes Fahrzeug zu versichern (zu einem Tarif, der abgestimmt ist auf das damit verbundene Risiko). Dies ist aber nicht der Fall. Es kommt nämlich vor, dass Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen, die mehrfach von Nagetieren beschädigt wurden, in die Kategorie der "schlechten Risiken" fallen, die kein Versicherer versichern will, obwohl die betreffenden Personen keinerlei Fehler begangen haben. Ohne Versicherung können sie kein Fahrzeug halten. Dies führt zu grossen Problemen der Mobilität, insbesondere in Gegenden, die mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen sind.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich dieses Sachverhalts bewusst?</p><p>2. Warum gibt es bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung keinen Vertragszwang, insbesondere nicht bei der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung?</p><p>3. Will er einen solchen Vertragszwang einführen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Könnte man sich nicht an bereits bestehenden Systemen wie demjenigen des Nationalen Garantiefonds inspirieren, der über die Zürich-Versicherung Schäden deckt, die von unbekannten oder nichtversicherten Fahrzeugen verursacht werden?</p>
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine obligatorische Versicherung ohne Vertragszwang?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Im Bereich der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsnotstand. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer bei keinem Anbieter in der Schweiz eine solche Versicherung hätten abschliessen können. Es besteht daher kein Anlass, in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung einen Kontrahierungszwang einzuführen.</p><p>Die vom Fragesteller angesprochenen Marderschäden werden nicht von der Haftpflicht-, sondern von der Kaskoversicherung getragen. Diese ist freiwillig, also nicht Voraussetzung, um Fahrzeughalter zu sein. Ein Halter, dem die Kaskoversicherung bei einem stark negativen Schadenverlauf gekündigt oder nicht erneuert wird, könnte höchstens Probleme bekommen, ein Fahrzeug zu leasen, da die meisten Leasingverträge eine Vollkaskoversicherung voraussetzen.</p><p>3./4. Nach dem Gesagten besteht weder in der Motorfahrzeug-Haftpflicht- noch in der Kaskoversicherung Anlass zur Einführung eines Kontrahierungszwangs oder zur Einführung eines Schadenfonds.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Motorfahrzeug in Verkehr setzen kann nur, wer eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung ist also obligatorisch. Logischerweise müsste deshalb jeder Privatversicherer, der dieses Versicherungsprodukt anbietet, dazu verpflichtet sein, jedes Fahrzeug zu versichern (zu einem Tarif, der abgestimmt ist auf das damit verbundene Risiko). Dies ist aber nicht der Fall. Es kommt nämlich vor, dass Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen, die mehrfach von Nagetieren beschädigt wurden, in die Kategorie der "schlechten Risiken" fallen, die kein Versicherer versichern will, obwohl die betreffenden Personen keinerlei Fehler begangen haben. Ohne Versicherung können sie kein Fahrzeug halten. Dies führt zu grossen Problemen der Mobilität, insbesondere in Gegenden, die mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen sind.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich dieses Sachverhalts bewusst?</p><p>2. Warum gibt es bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung keinen Vertragszwang, insbesondere nicht bei der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung?</p><p>3. Will er einen solchen Vertragszwang einführen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Könnte man sich nicht an bereits bestehenden Systemen wie demjenigen des Nationalen Garantiefonds inspirieren, der über die Zürich-Versicherung Schäden deckt, die von unbekannten oder nichtversicherten Fahrzeugen verursacht werden?</p>
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