Radiometrische Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien. Ungerechtfertigte einseitige Entscheide Italiens

ShortId
17.1072
Id
20171072
Updated
14.11.2025 07:40
Language
de
Title
Radiometrische Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien. Ungerechtfertigte einseitige Entscheide Italiens
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die radiometrischen Kontrollen von metallischen Abfällen und Halbfabrikaten sind seit dem Inkrafttreten eines italienischen Gesetzes 2011, das die der Euratom-Gesetzgebung für metallischen Schrott (2006/117/Euratom of 20.11.2006 on the supervision &amp; control of shipments of radioactive waste &amp; spent fuel; 96/29/Euratom: Council Directive of 13.05.1996 laying down basic safety standards for the protection of the health of workers and the general public against the dangers arising from ionizing radiation; 2003/122/Euratom of 22.12.2003 on the control of high-activity sealed radioactive sources &amp; orphan sources) vorgesehenen radiometrischen Kontrollen auf den Import von metallischen Halbfabrikaten aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten ausweitete, ein auf allen Ebenen wiederkehrendes Thema in den bilateralen Diskussionen mit Italien. Eine Kontrolle muss durch einen nach italienischen Kriterien qualifizierten Experten durchgeführt werden, der eine Prüfbescheinigung für den Zoll ausstellt und welche von den italienischen Gesundheitsbehörden verlangt werden kann. Die Schweiz hat seitdem wiederholt ihr Anliegen nach Gleichbehandlung mit den EU-Mitgliedstaaten deponiert mit dem Argument, dass diese Kontrollen parallel verlaufen, die Sicherheit nicht verbessern und die IRME-90-Methode schwerfällig und für Halbfabrikate ungeeignet ist. Italien hatte am Ende in der Praxis Bescheinigungen der Suva akzeptiert. 2013 hat es die Absicht bekundet, die Kontrollen aufheben zu wollen. Gemäss unseren Informationen haben entsprechende Rechtsetzungsarbeiten im Herbst 2015 begonnen.</p><p>1./2. Vor Ort sind die ersten Schwierigkeiten mit den Bescheinigungen der Suva im September 2016 aufgetreten und waren bis im August 2017 auf einen Grenzübergang beschränkt. Zu diesem Zeitpunkt kommunizierte Italien, dass nach Abklärungen der Zentraldirektion für Betrugsbekämpfung und Kontrollen die bisherige Praxis mit den Bescheinigungen der Suva nicht mit der seit 2011 geltenden italienischen Gesetzgebung kompatibel sei.</p><p>3./4. Die Schweiz hat auf verschiedenen Ebenen bis auf Ministerebene bei den italienischen Behörden interveniert. Diese haben die Absicht bestätigt, die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Schweiz und Italien eine gegenseitige Anerkennung vornehmen und die Kontrollen an der Grenze abschaffen können. Italien teilte mit, dass ein Gesetzestext bestehe und die Genehmigung durch die verschiedenen betroffenen Ministerien bis Ende Jahr erwartet werde. Bis dahin müssen die radiometrischen Kontrollen durch italienische Experten durchgeführt werden.</p><p>5. Im Fall der Messung einer radioaktiven Kontamination über den Grenzwerten auf Schweizer Boden würde der Alarm über die Nationale Alarmzentrale ausgelöst und der Einsatz durch die kantonale Zentrale für Strahlenschutz von Bellinzona durchgeführt. Falls sich die Messung einer radioaktiven Kontamination über den Grenzwerten auf italienischem Boden ereignet, sei es bei nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen oder anderswo, erfolgt der Einsatz durch die italienischen Behörden. Die Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und italienischen Behörden ist durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseitigen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen (SR 0.131.345.4) geregelt. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Anforderungen an den Strahlenschutz sich nicht nur auf den Export beschränken und die Lieferanten diesbezügliche Verpflichtungen haben, bevor die Waren an der Grenze ankommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Italien hat in den vergangenen Monaten einseitig und unverständlicherweise beschlossen, dass die radiometrischen Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien nur noch von Fachleuten mit den italienischen Qualifikationen II und III durchgeführt werden dürfen. In der Vergangenheit war in einem Geist der Zusammenarbeit und der Gegenseitigkeit und der administrativen Effizienz bei der Abwicklung der Zollformalitäten die Suva zuständig für die Erstellung der IRME-90-Dokumente. Diese Praxis war effizient und erlaubte es, die radiometrischen Kontrollen direkt auf Schweizer Staatsgebiet durchzuführen. Bis heute lässt sich zudem eine Verschärfung der italienischen Praxis feststellen. So unterliegt der Handel mit metallhaltigen Materialien am Grenzübergang in Ponte Chiasso der radiometrischen Kontrolle. Jegliche Arten von Waren müssen durch italienische Fachleute selber geprüft werden. Damit wird die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ausgehebelt, wonach auch von den Fachleuten entsprechend ausgebildete Personen diese Kontrollen durchführen dürfen. Dadurch verlangsamt sich die Zollabfertigung stark, und dies macht den betroffenen Personen aus der Schweiz oder aus Italien zu schaffen. Diese Situation ist unangenehm und unter dem Blickwinkel der Gegenseitigkeit völlig unverständlich.</p><p>1. Seit wann haben der Bundesrat und die Suva Kenntnis von diesem einseitigen Beschluss Italiens?</p><p>2. Wie rechtfertigt und begründet Italien diesen einseitigen Beschluss, der die effiziente und rasche Abwicklung der Zollformalitäten zwischen den beiden Ländern behindert, wo doch die beiden Länder einen regen Handelsaustausch pflegen?</p><p>3. Was wurde bereits unternommen, um die negativen Folgen zu mildern und eine Lösung zu erwirken?</p><p>4. Hat der Bundesrat administrative oder politische Schritte evaluiert, die Italien wieder zu einer Haltung der Gegenseitigkeit bringen könnten?</p><p>5. Die heute in Ponte Chiasso ausgeübte Praxis sieht vor, dass die radiometrische Kontrolle auf italienischem Staatsgebiet von italienischen Fachleuten II und III durchgeführt wird. Dieses Vorgehen ist für die Schweiz und auch für Italien nicht ungefährlich, denn es ist nicht klar, wer zuständig ist, wenn kontaminierte Teile gefunden werden. Was die Eisenbahnwagen anbelangt: Führen die von den italienischen Fachleuten delegierten Personen die Kontrollen auf schweizerischem Boden aus? Falls Radioaktivität festgestellt wird, wer handelt dann?</p>
  • Radiometrische Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien. Ungerechtfertigte einseitige Entscheide Italiens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die radiometrischen Kontrollen von metallischen Abfällen und Halbfabrikaten sind seit dem Inkrafttreten eines italienischen Gesetzes 2011, das die der Euratom-Gesetzgebung für metallischen Schrott (2006/117/Euratom of 20.11.2006 on the supervision &amp; control of shipments of radioactive waste &amp; spent fuel; 96/29/Euratom: Council Directive of 13.05.1996 laying down basic safety standards for the protection of the health of workers and the general public against the dangers arising from ionizing radiation; 2003/122/Euratom of 22.12.2003 on the control of high-activity sealed radioactive sources &amp; orphan sources) vorgesehenen radiometrischen Kontrollen auf den Import von metallischen Halbfabrikaten aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten ausweitete, ein auf allen Ebenen wiederkehrendes Thema in den bilateralen Diskussionen mit Italien. Eine Kontrolle muss durch einen nach italienischen Kriterien qualifizierten Experten durchgeführt werden, der eine Prüfbescheinigung für den Zoll ausstellt und welche von den italienischen Gesundheitsbehörden verlangt werden kann. Die Schweiz hat seitdem wiederholt ihr Anliegen nach Gleichbehandlung mit den EU-Mitgliedstaaten deponiert mit dem Argument, dass diese Kontrollen parallel verlaufen, die Sicherheit nicht verbessern und die IRME-90-Methode schwerfällig und für Halbfabrikate ungeeignet ist. Italien hatte am Ende in der Praxis Bescheinigungen der Suva akzeptiert. 2013 hat es die Absicht bekundet, die Kontrollen aufheben zu wollen. Gemäss unseren Informationen haben entsprechende Rechtsetzungsarbeiten im Herbst 2015 begonnen.</p><p>1./2. Vor Ort sind die ersten Schwierigkeiten mit den Bescheinigungen der Suva im September 2016 aufgetreten und waren bis im August 2017 auf einen Grenzübergang beschränkt. Zu diesem Zeitpunkt kommunizierte Italien, dass nach Abklärungen der Zentraldirektion für Betrugsbekämpfung und Kontrollen die bisherige Praxis mit den Bescheinigungen der Suva nicht mit der seit 2011 geltenden italienischen Gesetzgebung kompatibel sei.</p><p>3./4. Die Schweiz hat auf verschiedenen Ebenen bis auf Ministerebene bei den italienischen Behörden interveniert. Diese haben die Absicht bestätigt, die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Schweiz und Italien eine gegenseitige Anerkennung vornehmen und die Kontrollen an der Grenze abschaffen können. Italien teilte mit, dass ein Gesetzestext bestehe und die Genehmigung durch die verschiedenen betroffenen Ministerien bis Ende Jahr erwartet werde. Bis dahin müssen die radiometrischen Kontrollen durch italienische Experten durchgeführt werden.</p><p>5. Im Fall der Messung einer radioaktiven Kontamination über den Grenzwerten auf Schweizer Boden würde der Alarm über die Nationale Alarmzentrale ausgelöst und der Einsatz durch die kantonale Zentrale für Strahlenschutz von Bellinzona durchgeführt. Falls sich die Messung einer radioaktiven Kontamination über den Grenzwerten auf italienischem Boden ereignet, sei es bei nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen oder anderswo, erfolgt der Einsatz durch die italienischen Behörden. Die Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und italienischen Behörden ist durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseitigen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen (SR 0.131.345.4) geregelt. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Anforderungen an den Strahlenschutz sich nicht nur auf den Export beschränken und die Lieferanten diesbezügliche Verpflichtungen haben, bevor die Waren an der Grenze ankommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Italien hat in den vergangenen Monaten einseitig und unverständlicherweise beschlossen, dass die radiometrischen Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien nur noch von Fachleuten mit den italienischen Qualifikationen II und III durchgeführt werden dürfen. In der Vergangenheit war in einem Geist der Zusammenarbeit und der Gegenseitigkeit und der administrativen Effizienz bei der Abwicklung der Zollformalitäten die Suva zuständig für die Erstellung der IRME-90-Dokumente. Diese Praxis war effizient und erlaubte es, die radiometrischen Kontrollen direkt auf Schweizer Staatsgebiet durchzuführen. Bis heute lässt sich zudem eine Verschärfung der italienischen Praxis feststellen. So unterliegt der Handel mit metallhaltigen Materialien am Grenzübergang in Ponte Chiasso der radiometrischen Kontrolle. Jegliche Arten von Waren müssen durch italienische Fachleute selber geprüft werden. Damit wird die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ausgehebelt, wonach auch von den Fachleuten entsprechend ausgebildete Personen diese Kontrollen durchführen dürfen. Dadurch verlangsamt sich die Zollabfertigung stark, und dies macht den betroffenen Personen aus der Schweiz oder aus Italien zu schaffen. Diese Situation ist unangenehm und unter dem Blickwinkel der Gegenseitigkeit völlig unverständlich.</p><p>1. Seit wann haben der Bundesrat und die Suva Kenntnis von diesem einseitigen Beschluss Italiens?</p><p>2. Wie rechtfertigt und begründet Italien diesen einseitigen Beschluss, der die effiziente und rasche Abwicklung der Zollformalitäten zwischen den beiden Ländern behindert, wo doch die beiden Länder einen regen Handelsaustausch pflegen?</p><p>3. Was wurde bereits unternommen, um die negativen Folgen zu mildern und eine Lösung zu erwirken?</p><p>4. Hat der Bundesrat administrative oder politische Schritte evaluiert, die Italien wieder zu einer Haltung der Gegenseitigkeit bringen könnten?</p><p>5. Die heute in Ponte Chiasso ausgeübte Praxis sieht vor, dass die radiometrische Kontrolle auf italienischem Staatsgebiet von italienischen Fachleuten II und III durchgeführt wird. Dieses Vorgehen ist für die Schweiz und auch für Italien nicht ungefährlich, denn es ist nicht klar, wer zuständig ist, wenn kontaminierte Teile gefunden werden. Was die Eisenbahnwagen anbelangt: Führen die von den italienischen Fachleuten delegierten Personen die Kontrollen auf schweizerischem Boden aus? Falls Radioaktivität festgestellt wird, wer handelt dann?</p>
    • Radiometrische Kontrollen von Altmetallen, metallischen Abfällen und metallischen Halbfabrikaten im Handel zwischen der Schweiz und Italien. Ungerechtfertigte einseitige Entscheide Italiens

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