Kontrolle des Bezuges von Tabakprodukten
- ShortId
-
17.1073
- Id
-
20171073
- Updated
-
24.06.2025 22:11
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle des Bezuges von Tabakprodukten
- AdditionalIndexing
-
15;2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Auf Bundesebene ist das Verkaufsalter bis dato nicht geregelt. 23 Kantone kennen jedoch ein Gesetz, welches das Mindestalter für den Verkauf von Tabakprodukten auf 16 oder 18 Jahre festlegt (Ausnahmen sind die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf und Schwyz). Zur Kontrolle führen gewisse Kantone Testkäufe durch.</p><p>Auf Bundesebene existiert keine entsprechende systematische Übersicht über die durchgeführten Testkäufe oder die angewendeten Kontrollen. Einzig in der Regulierungsfolgenabschätzung zum Tabakproduktegesetz (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Mensch & Gesundheit > Sucht > Tabak > Tabakpolitik der Schweiz > Zweiter Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz) ist dokumentiert, dass im Jahr 2014 in sechs Kantonen 417 Testkäufe durchgeführt wurden.</p><p>In Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde vom Bundesamt für Gesundheit ein Leitfaden zur einheitlichen Umsetzung der Testkäufe herausgegeben (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Mensch & Gesundheit > Sucht > Tabak > Tabakpolitik der Schweiz > Abgabeverbote für Tabakprodukte). Der Leitfaden beschreibt auch das Vorgehen, um Verkaufsstellen mit Automaten zu überprüfen, die mit einem halbautomatischen Altersprüfungssystem ausgerüstet sind. Hier muss der Käufer beim Verkaufspersonal nachweisen, dass er das entsprechende Alter erreicht hat, um Tabakprodukte kaufen zu dürfen. Er erhält dann vom Verkaufspersonal einen Jeton, um den Automaten freizuschalten. Dieses System wird auch mit Testkäufen überprüft. Bei einem vollautomatischen Altersüberprüfungssystem muss dagegen die Käuferin eine Identitätskarte mit Geburtsdatum durch einen Kartenprüfer ziehen, um den Automaten freizuschalten. Das Verkaufspersonal ist nicht involviert.</p><p>3./4. Aufgrund der fehlenden Daten und der heterogenen Gesetzeslage ist die Beurteilung der Wirksamkeit derzeit schwierig. Der Vergleich mit dem Alkoholbereich zeigt, dass die Durchführung einer höheren Zahl von Testkäufen dazu beiträgt, die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu verbessern.</p><p>Aktuell existiert auf Bundesebene kein Abgabeverbot für den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche. Dies soll mit dem neuen Tabakproduktegesetz, welches derzeit erarbeitet wird, eingeführt werden. Das einheitliche Abgabealter soll 18 Jahre betragen, und Testkäufe zur Überprüfung sollen gesetzlich vorgesehen sein. Bei seiner Rückweisung des Gesetzes im Jahr 2016 hat das Parlament das Abgabeverbot an Minderjährige und Testkäufe zu dessen Kontrolle begrüsst. Die Vernehmlassung soll im kommenden Winter eröffnet werden.</p><p>Die Zahlen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zeigen, dass strikte Kontrollen mit Testkäufen von Alkohol wirken, wenn auch noch ein gewisses Verbesserungspotenzial besteht. So verkauften im Jahr 2016 rund zwei Drittel der überprüften 8500 Verkaufsstellen keinen Alkohol an Jugendliche. Gemäss Angaben des Blauen Kreuzes, einer Fachorganisation für Alkohol- und Suchtfragen, die viele Testkäufe für Kantone und Gemeinden durchführt, lagen diese Zahlen Ende der Neunzigerjahre viel höher. 80 bis 90 Prozent aller geprüften Verkaufsstellen hatten damals alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft.</p><p>Dies belegen auch Zahlen aus den Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Tabakbereich, wo dank einer konsequenten Prüfung der Verkaufsstellen seit den Jahren 2008 bis 2013 durchschnittlich fortlaufend über 90 Prozent der Verkaufsstellen keine Tabakprodukte mehr an Jugendliche verkaufen. 1997 waren es hingegen erst 60 Prozent der Verkaufsstellen, die sich an das Gesetz hielten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juli/August hat der Kanton Solothurn die aktuellen Zahlen für die Alkohol- und Tabaktestkäufe veröffentlicht. Sie zeigen, dass 2016 in 20 Prozent der Fälle an unter 16-jährige Knaben und Mädchen Tabakwaren verkauft wurden.</p><p>Testkäufe zeigen, wie wichtig Kontrollen sind. Darum ist auch der Verkauf von Tabakwaren via Zigarettenautomaten zu hinterfragen, da dort keine soziale Kontrollen durch Menschen bestehen. In der Schweiz gibt es rund 15 000 Automaten für Tabakwaren. Zigaretten sind damit einfacher erhältlich als Grundnahrungsmittel.</p><p>Automaten ermöglichen einen Zugang zu Zigaretten rund um die Uhr. Auch moderne Systeme verhindern leider nicht, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren über Automaten beziehen können. Die Zugangssysteme versagen, wenn z. B. die Jeton-Schale der Einfachheit halber im Restaurant oder in der Bar direkt auf dem Gerät platziert wird. Wo Anonymität herrscht und keine Person die ID kontrolliert, sondern ein Automat, wird schnell einmal mit einer "ausgeliehenen" ID ein Päckchen Zigaretten gekauft. Zudem sind diese Automaten für die Tabakindustrie zu einer wichtigen Werbefläche geworden, um insbesondere gezielt Jugendliche anzusprechen.</p><p>Bei allen Schwächen der Kontrolle durch Personal: Die Kontrollsysteme von Automaten scheinen noch anfälliger zu sein.</p><p>1. Existiert in der Schweiz irgendeine Form der Kontrolle der Jugendschutzsysteme der Tabakwarenautomaten?</p><p>2. Falls ja, wie sieht diese aus? Wie ist deren Wirksamkeit?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der geltenden Zugangshürden?</p><p>4. Bestreitet er, dass diese umgangen werden? Gibt es Zahlen oder zumindest Schätzungen, wie oft dies der Fall ist?</p>
- Kontrolle des Bezuges von Tabakprodukten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Auf Bundesebene ist das Verkaufsalter bis dato nicht geregelt. 23 Kantone kennen jedoch ein Gesetz, welches das Mindestalter für den Verkauf von Tabakprodukten auf 16 oder 18 Jahre festlegt (Ausnahmen sind die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf und Schwyz). Zur Kontrolle führen gewisse Kantone Testkäufe durch.</p><p>Auf Bundesebene existiert keine entsprechende systematische Übersicht über die durchgeführten Testkäufe oder die angewendeten Kontrollen. Einzig in der Regulierungsfolgenabschätzung zum Tabakproduktegesetz (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Mensch & Gesundheit > Sucht > Tabak > Tabakpolitik der Schweiz > Zweiter Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz) ist dokumentiert, dass im Jahr 2014 in sechs Kantonen 417 Testkäufe durchgeführt wurden.</p><p>In Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde vom Bundesamt für Gesundheit ein Leitfaden zur einheitlichen Umsetzung der Testkäufe herausgegeben (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Mensch & Gesundheit > Sucht > Tabak > Tabakpolitik der Schweiz > Abgabeverbote für Tabakprodukte). Der Leitfaden beschreibt auch das Vorgehen, um Verkaufsstellen mit Automaten zu überprüfen, die mit einem halbautomatischen Altersprüfungssystem ausgerüstet sind. Hier muss der Käufer beim Verkaufspersonal nachweisen, dass er das entsprechende Alter erreicht hat, um Tabakprodukte kaufen zu dürfen. Er erhält dann vom Verkaufspersonal einen Jeton, um den Automaten freizuschalten. Dieses System wird auch mit Testkäufen überprüft. Bei einem vollautomatischen Altersüberprüfungssystem muss dagegen die Käuferin eine Identitätskarte mit Geburtsdatum durch einen Kartenprüfer ziehen, um den Automaten freizuschalten. Das Verkaufspersonal ist nicht involviert.</p><p>3./4. Aufgrund der fehlenden Daten und der heterogenen Gesetzeslage ist die Beurteilung der Wirksamkeit derzeit schwierig. Der Vergleich mit dem Alkoholbereich zeigt, dass die Durchführung einer höheren Zahl von Testkäufen dazu beiträgt, die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu verbessern.</p><p>Aktuell existiert auf Bundesebene kein Abgabeverbot für den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche. Dies soll mit dem neuen Tabakproduktegesetz, welches derzeit erarbeitet wird, eingeführt werden. Das einheitliche Abgabealter soll 18 Jahre betragen, und Testkäufe zur Überprüfung sollen gesetzlich vorgesehen sein. Bei seiner Rückweisung des Gesetzes im Jahr 2016 hat das Parlament das Abgabeverbot an Minderjährige und Testkäufe zu dessen Kontrolle begrüsst. Die Vernehmlassung soll im kommenden Winter eröffnet werden.</p><p>Die Zahlen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zeigen, dass strikte Kontrollen mit Testkäufen von Alkohol wirken, wenn auch noch ein gewisses Verbesserungspotenzial besteht. So verkauften im Jahr 2016 rund zwei Drittel der überprüften 8500 Verkaufsstellen keinen Alkohol an Jugendliche. Gemäss Angaben des Blauen Kreuzes, einer Fachorganisation für Alkohol- und Suchtfragen, die viele Testkäufe für Kantone und Gemeinden durchführt, lagen diese Zahlen Ende der Neunzigerjahre viel höher. 80 bis 90 Prozent aller geprüften Verkaufsstellen hatten damals alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft.</p><p>Dies belegen auch Zahlen aus den Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Tabakbereich, wo dank einer konsequenten Prüfung der Verkaufsstellen seit den Jahren 2008 bis 2013 durchschnittlich fortlaufend über 90 Prozent der Verkaufsstellen keine Tabakprodukte mehr an Jugendliche verkaufen. 1997 waren es hingegen erst 60 Prozent der Verkaufsstellen, die sich an das Gesetz hielten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juli/August hat der Kanton Solothurn die aktuellen Zahlen für die Alkohol- und Tabaktestkäufe veröffentlicht. Sie zeigen, dass 2016 in 20 Prozent der Fälle an unter 16-jährige Knaben und Mädchen Tabakwaren verkauft wurden.</p><p>Testkäufe zeigen, wie wichtig Kontrollen sind. Darum ist auch der Verkauf von Tabakwaren via Zigarettenautomaten zu hinterfragen, da dort keine soziale Kontrollen durch Menschen bestehen. In der Schweiz gibt es rund 15 000 Automaten für Tabakwaren. Zigaretten sind damit einfacher erhältlich als Grundnahrungsmittel.</p><p>Automaten ermöglichen einen Zugang zu Zigaretten rund um die Uhr. Auch moderne Systeme verhindern leider nicht, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren über Automaten beziehen können. Die Zugangssysteme versagen, wenn z. B. die Jeton-Schale der Einfachheit halber im Restaurant oder in der Bar direkt auf dem Gerät platziert wird. Wo Anonymität herrscht und keine Person die ID kontrolliert, sondern ein Automat, wird schnell einmal mit einer "ausgeliehenen" ID ein Päckchen Zigaretten gekauft. Zudem sind diese Automaten für die Tabakindustrie zu einer wichtigen Werbefläche geworden, um insbesondere gezielt Jugendliche anzusprechen.</p><p>Bei allen Schwächen der Kontrolle durch Personal: Die Kontrollsysteme von Automaten scheinen noch anfälliger zu sein.</p><p>1. Existiert in der Schweiz irgendeine Form der Kontrolle der Jugendschutzsysteme der Tabakwarenautomaten?</p><p>2. Falls ja, wie sieht diese aus? Wie ist deren Wirksamkeit?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der geltenden Zugangshürden?</p><p>4. Bestreitet er, dass diese umgangen werden? Gibt es Zahlen oder zumindest Schätzungen, wie oft dies der Fall ist?</p>
- Kontrolle des Bezuges von Tabakprodukten
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