Sind die Wahrzeichen in der Schweiz genügend geschützt?

ShortId
17.1074
Id
20171074
Updated
24.06.2025 22:11
Language
de
Title
Sind die Wahrzeichen in der Schweiz genügend geschützt?
AdditionalIndexing
2831;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Ziel der Terroranschläge in Europa seit 2015 ist das Verbreiten von Angst, Schrecken und Unsicherheit in der Bevölkerung. Angriffe auf Gebäude erachtet der Bundesrat als weniger wahrscheinlich. Falls trotzdem Gebäude anvisiert würden, dürften solche mit hohem Symbolgehalt (z. B. Sakralbauten, bekannte Sehenswürdigkeiten, Parlamentsgebäude), stark frequentierte Einrichtungen (z. B. Bahnhöfe, Sport- und Kulturveranstaltungszentren) oder Bauten, deren Angriff einschneidende Auswirkungen für die Bevölkerung haben könnte (z. B. Atomkraftwerke), im Vordergrund stehen.</p><p>2. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beurteilt die allgemeine Bedrohungslage als erhöht (Lagebericht 2017 des NDB, S. 8). Es liegen Hinweise auf terroristische Akteure in der Schweiz und terroristische Absichten gegen die Schweiz vor, jedoch nicht auf konkrete Anschlagspläne. Sollte der NDB Kenntnis darüber erhalten, dass ein bestimmtes Gebäude im Fokus von Gewaltextremisten steht, informiert er die für deren Schutz zuständigen Behörden. Somit besteht aus Sicht des Bundesrates kein dringender Handlungsbedarf. Sinnvoll und nötig ist, dass die örtlich zuständigen Polizeibehörden potenziell gefährdete Objekte systematisch in ihre Überwachungskonzepte einbeziehen und bei der Planung polizeilicher Dispositive im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen stets auch die Möglichkeit eines Anschlags berücksichtigen. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bestätigt, dass dies bereits so stattfindet. Deshalb sieht auch die KKPKS zurzeit keinen Grund für zusätzliche Massnahmen.</p><p>3. Um Gebäude oder grosse Menschenansammlungen vor Anschlägen zu schützen, können sowohl organisatorische als auch baulich-technische Massnahmen ergriffen werden. Organisatorische Massnahmen sind z. B. die verstärkte Überwachung oder Bewachung durch Sicherheitskräfte oder eine Verkehrsumleitung beziehungsweise die Einstellung des gesamten Verkehrs vor Ort. Als baulich-technische Massnahmen kommen insbesondere Gitterabsperrungen, permanenter oder mobiler Rammschutz (Mauern, Polleranlagen, mobile Betonelemente oder schwere Fahrzeuge) oder Videoüberwachung infrage. Für massgeschneiderte Massnahmen braucht es immer eine zielgerichtete Beurteilung jedes einzelnen Objektes oder Anlasses. Zum rechtzeitigen Erkennen von möglichen Angriffen können zudem eine aufmerksame Bevölkerung, die verdächtige Feststellungen der Polizei meldet, und die generell erhöhte Wachsamkeit der Polizeiorgane beitragen.</p><p>4. Der Bundesrat beurteilt sowohl die heutigen und die geplanten gesetzlichen Grundlagen als auch die aktuelle Polizeiorganisation der Schweiz (namentlich den seit 2015 bestehenden nationalen Führungsstab Polizei der KKPKS) als ausreichend, um der Gefahr terroristischer Angriffe auf Gebäude und Menschenansammlungen vorbeugen zu können. Wesentlich ist der Informationsfluss zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen. Mit der Zusammenarbeit in Tetra wird dies sichergestellt, und es werden wo nötig Massnahmen getroffen, um die Zusammenarbeit weiter zu optimieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach den Terroranschlägen in Spanien wurde bekannt, dass die Terroristen in Barcelona die Sagrada Familia sprengen wollten.</p><p>In der Schweiz ist der Terror bisher glücklicherweise noch nicht angekommen. Mit guter Integration und Bildung konnten Parallelgesellschaften und gefährliche Ghettos bislang verhindert werden. Es wäre jedoch blauäugig zu glauben, wir wären sicher und bei uns könnte nicht auch etwas geschehen. Da offensichtlich Wahrzeichen im Visier der Terroristen sind, stellt sich die Frage, wie es in der Schweiz um den Schutz von Wahrzeichen, historischen Gebäuden oder Gebäuden mit Menschenansammlungen aussieht, zum Beispiel das Bundeshaus, die Kapellbrücke,die grossen Bahnhöfe, das Kloster Einsiedeln, das Rathaus Basel.</p><p>Die Zufahrt zu schützenswerten Gebäuden könnte mit Pollern oder anderen baulichen Massnahmen zumindest etwas erschwert werden. Zuständig sind je nach Gebäude Bund oder andere Eigentümer wie Kantone.</p><p>Gemäss Antwort auf das Postulat 15.4226 besteht seit Anfang 2015 unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz ein nationaler Führungsstab Polizei, der im Falle eines Terroranschlags die kantonale Einsatzführung unterstützt und die nationale Zusammenarbeit koordiniert. Ebenso wurde erwähnt, dass die in der Terrorbekämpfung engagierten Sicherheitsbehörden personell verstärkt wurden.</p><p>Hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahrenlage in der Schweiz bezüglich potenzieller Angriffe auf Gebäude?</p><p>2. Welchen dringenden Handlungsbedarf sieht er aufgrund der aktuellen Bedrohungslage?</p><p>3. Wie könnte die Prävention, also die Verhinderung von Terroranschlägen auf Gebäude oder grosse Menschenansammlungen, verstärkt werden?</p><p>4. Welche allfälligen gesetzlichen oder organisatorischen Anpassungen sind dringlich, und welche Hindernisse verhindern einen optimalen Schutz?</p>
  • Sind die Wahrzeichen in der Schweiz genügend geschützt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Ziel der Terroranschläge in Europa seit 2015 ist das Verbreiten von Angst, Schrecken und Unsicherheit in der Bevölkerung. Angriffe auf Gebäude erachtet der Bundesrat als weniger wahrscheinlich. Falls trotzdem Gebäude anvisiert würden, dürften solche mit hohem Symbolgehalt (z. B. Sakralbauten, bekannte Sehenswürdigkeiten, Parlamentsgebäude), stark frequentierte Einrichtungen (z. B. Bahnhöfe, Sport- und Kulturveranstaltungszentren) oder Bauten, deren Angriff einschneidende Auswirkungen für die Bevölkerung haben könnte (z. B. Atomkraftwerke), im Vordergrund stehen.</p><p>2. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beurteilt die allgemeine Bedrohungslage als erhöht (Lagebericht 2017 des NDB, S. 8). Es liegen Hinweise auf terroristische Akteure in der Schweiz und terroristische Absichten gegen die Schweiz vor, jedoch nicht auf konkrete Anschlagspläne. Sollte der NDB Kenntnis darüber erhalten, dass ein bestimmtes Gebäude im Fokus von Gewaltextremisten steht, informiert er die für deren Schutz zuständigen Behörden. Somit besteht aus Sicht des Bundesrates kein dringender Handlungsbedarf. Sinnvoll und nötig ist, dass die örtlich zuständigen Polizeibehörden potenziell gefährdete Objekte systematisch in ihre Überwachungskonzepte einbeziehen und bei der Planung polizeilicher Dispositive im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen stets auch die Möglichkeit eines Anschlags berücksichtigen. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bestätigt, dass dies bereits so stattfindet. Deshalb sieht auch die KKPKS zurzeit keinen Grund für zusätzliche Massnahmen.</p><p>3. Um Gebäude oder grosse Menschenansammlungen vor Anschlägen zu schützen, können sowohl organisatorische als auch baulich-technische Massnahmen ergriffen werden. Organisatorische Massnahmen sind z. B. die verstärkte Überwachung oder Bewachung durch Sicherheitskräfte oder eine Verkehrsumleitung beziehungsweise die Einstellung des gesamten Verkehrs vor Ort. Als baulich-technische Massnahmen kommen insbesondere Gitterabsperrungen, permanenter oder mobiler Rammschutz (Mauern, Polleranlagen, mobile Betonelemente oder schwere Fahrzeuge) oder Videoüberwachung infrage. Für massgeschneiderte Massnahmen braucht es immer eine zielgerichtete Beurteilung jedes einzelnen Objektes oder Anlasses. Zum rechtzeitigen Erkennen von möglichen Angriffen können zudem eine aufmerksame Bevölkerung, die verdächtige Feststellungen der Polizei meldet, und die generell erhöhte Wachsamkeit der Polizeiorgane beitragen.</p><p>4. Der Bundesrat beurteilt sowohl die heutigen und die geplanten gesetzlichen Grundlagen als auch die aktuelle Polizeiorganisation der Schweiz (namentlich den seit 2015 bestehenden nationalen Führungsstab Polizei der KKPKS) als ausreichend, um der Gefahr terroristischer Angriffe auf Gebäude und Menschenansammlungen vorbeugen zu können. Wesentlich ist der Informationsfluss zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen. Mit der Zusammenarbeit in Tetra wird dies sichergestellt, und es werden wo nötig Massnahmen getroffen, um die Zusammenarbeit weiter zu optimieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach den Terroranschlägen in Spanien wurde bekannt, dass die Terroristen in Barcelona die Sagrada Familia sprengen wollten.</p><p>In der Schweiz ist der Terror bisher glücklicherweise noch nicht angekommen. Mit guter Integration und Bildung konnten Parallelgesellschaften und gefährliche Ghettos bislang verhindert werden. Es wäre jedoch blauäugig zu glauben, wir wären sicher und bei uns könnte nicht auch etwas geschehen. Da offensichtlich Wahrzeichen im Visier der Terroristen sind, stellt sich die Frage, wie es in der Schweiz um den Schutz von Wahrzeichen, historischen Gebäuden oder Gebäuden mit Menschenansammlungen aussieht, zum Beispiel das Bundeshaus, die Kapellbrücke,die grossen Bahnhöfe, das Kloster Einsiedeln, das Rathaus Basel.</p><p>Die Zufahrt zu schützenswerten Gebäuden könnte mit Pollern oder anderen baulichen Massnahmen zumindest etwas erschwert werden. Zuständig sind je nach Gebäude Bund oder andere Eigentümer wie Kantone.</p><p>Gemäss Antwort auf das Postulat 15.4226 besteht seit Anfang 2015 unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz ein nationaler Führungsstab Polizei, der im Falle eines Terroranschlags die kantonale Einsatzführung unterstützt und die nationale Zusammenarbeit koordiniert. Ebenso wurde erwähnt, dass die in der Terrorbekämpfung engagierten Sicherheitsbehörden personell verstärkt wurden.</p><p>Hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahrenlage in der Schweiz bezüglich potenzieller Angriffe auf Gebäude?</p><p>2. Welchen dringenden Handlungsbedarf sieht er aufgrund der aktuellen Bedrohungslage?</p><p>3. Wie könnte die Prävention, also die Verhinderung von Terroranschlägen auf Gebäude oder grosse Menschenansammlungen, verstärkt werden?</p><p>4. Welche allfälligen gesetzlichen oder organisatorischen Anpassungen sind dringlich, und welche Hindernisse verhindern einen optimalen Schutz?</p>
    • Sind die Wahrzeichen in der Schweiz genügend geschützt?

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