Swisscom. Roaming-Gate

ShortId
17.1075
Id
20171075
Updated
24.06.2025 22:10
Language
de
Title
Swisscom. Roaming-Gate
AdditionalIndexing
34;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der ausgeführte Sachverhalt ist Teil der operativen Geschäftspraxis von Swisscom und liegt in der Verantwortung des Unternehmens.</p><p>Gestützt auf Artikel 6 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes steuert der Bund als Hauptaktionär Swisscom mittels strategischer Ziele, die keine operativen Vorgaben enthalten. Der Bundesrat nimmt in seiner Eigentümerrolle weder Stellung zur operativen Geschäftspraxis von Swisscom noch Einfluss darauf.</p><p>Der Bundesrat hatte vor der diesbezüglichen Berichterstattung in der Presse keine Kenntnisse über das sogenannte Anti-Tromboning-System.</p><p>3. Im Rahmen seiner Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes vom 6. September 2017 hat der Bundesrat bezüglich Roaming bereits Regelungen zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs vorgeschlagen. Diese Massnahmen gelten nach Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes für alle Mobilfunkanbieterinnen in der Schweiz.</p><p>4. Fernmelderechtlich ist der Sachverhalt nicht geregelt. Der Bund plant zurzeit keine rechtlichen Schritte gegen Swisscom.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Swisscom verwendet seit "einigen Jahren" bei ihren Kunden mit Mobilfunk-Abonnement ein sogenanntes Anti-Tromboning-System: Dieses System erkennt, ob sich der oder die Angerufene im Ausland befindet. Spricht nun ein Anrufer (der sich meistens in der Schweiz befindet) auf den Anrufbeantworter (Combox) eines Swisscom-Kunden, läuft der Anruf nicht mehr über ausländische Netze, sondern direkt vom Anrufer über das Schweizer Netz zu Swisscom. Damit sparte Swisscom die Roaming-Gebühren für solche Anrufe (mutmasslich in Millionenhöhe), verrechnete diese jedoch seit mehreren Jahren ohne Ausnahme weiterhin ihren Kunden und Kundinnen, wobei jeder noch so kurze Anruf auf eine Minute "aufgerundet" wurde und dafür der Roaming-Tarif sowohl für eingehende als auch für zusätzlich abgehende Anrufe verrechnet wurde. Swisscom verschwieg den Einsatz eines solchen Systems während Jahren ihrer Kundschaft und der Öffentlichkeit.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Geschäftspraxis von Swisscom?</p><p>2. Der Bund ist Mehrheitsaktionär von Swisscom. Waren die Departementsvorsteherin des UVEK, der Bundesvertreter im Verwaltungsrat von Swisscom und/oder Mitarbeitende des Bundes über den Einsatz des Anti-Tromboning-Systems informiert? Wenn ja, seit wann?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht er aus den Vorkommnissen?</p><p>4. Bundesangestellte nutzen bei ihrer Arbeit Handy-Abonnements von Swisscom. Auch ihnen wurden somit Verbindungsgebühren für Auslandanrufe belastet, obwohl einige dieser Anrufe über Schweizer Netze abgewickelt wurden. Damit wurde letztendlich der Steuerzahler übervorteilt. Wird der Bund diese Roaming-Gebühren von Swisscom zurückfordern?</p>
  • Swisscom. Roaming-Gate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der ausgeführte Sachverhalt ist Teil der operativen Geschäftspraxis von Swisscom und liegt in der Verantwortung des Unternehmens.</p><p>Gestützt auf Artikel 6 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes steuert der Bund als Hauptaktionär Swisscom mittels strategischer Ziele, die keine operativen Vorgaben enthalten. Der Bundesrat nimmt in seiner Eigentümerrolle weder Stellung zur operativen Geschäftspraxis von Swisscom noch Einfluss darauf.</p><p>Der Bundesrat hatte vor der diesbezüglichen Berichterstattung in der Presse keine Kenntnisse über das sogenannte Anti-Tromboning-System.</p><p>3. Im Rahmen seiner Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes vom 6. September 2017 hat der Bundesrat bezüglich Roaming bereits Regelungen zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs vorgeschlagen. Diese Massnahmen gelten nach Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes für alle Mobilfunkanbieterinnen in der Schweiz.</p><p>4. Fernmelderechtlich ist der Sachverhalt nicht geregelt. Der Bund plant zurzeit keine rechtlichen Schritte gegen Swisscom.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Swisscom verwendet seit "einigen Jahren" bei ihren Kunden mit Mobilfunk-Abonnement ein sogenanntes Anti-Tromboning-System: Dieses System erkennt, ob sich der oder die Angerufene im Ausland befindet. Spricht nun ein Anrufer (der sich meistens in der Schweiz befindet) auf den Anrufbeantworter (Combox) eines Swisscom-Kunden, läuft der Anruf nicht mehr über ausländische Netze, sondern direkt vom Anrufer über das Schweizer Netz zu Swisscom. Damit sparte Swisscom die Roaming-Gebühren für solche Anrufe (mutmasslich in Millionenhöhe), verrechnete diese jedoch seit mehreren Jahren ohne Ausnahme weiterhin ihren Kunden und Kundinnen, wobei jeder noch so kurze Anruf auf eine Minute "aufgerundet" wurde und dafür der Roaming-Tarif sowohl für eingehende als auch für zusätzlich abgehende Anrufe verrechnet wurde. Swisscom verschwieg den Einsatz eines solchen Systems während Jahren ihrer Kundschaft und der Öffentlichkeit.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Geschäftspraxis von Swisscom?</p><p>2. Der Bund ist Mehrheitsaktionär von Swisscom. Waren die Departementsvorsteherin des UVEK, der Bundesvertreter im Verwaltungsrat von Swisscom und/oder Mitarbeitende des Bundes über den Einsatz des Anti-Tromboning-Systems informiert? Wenn ja, seit wann?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht er aus den Vorkommnissen?</p><p>4. Bundesangestellte nutzen bei ihrer Arbeit Handy-Abonnements von Swisscom. Auch ihnen wurden somit Verbindungsgebühren für Auslandanrufe belastet, obwohl einige dieser Anrufe über Schweizer Netze abgewickelt wurden. Damit wurde letztendlich der Steuerzahler übervorteilt. Wird der Bund diese Roaming-Gebühren von Swisscom zurückfordern?</p>
    • Swisscom. Roaming-Gate

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