Caracas. Stärkere Unterstützung durch die Schweizer Botschaft?
- ShortId
-
17.1077
- Id
-
20171077
- Updated
-
24.06.2025 22:20
- Language
-
de
- Title
-
Caracas. Stärkere Unterstützung durch die Schweizer Botschaft?
- AdditionalIndexing
-
08;34;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ja, die Helpline des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar. Im vorliegenden Fall ging ein erster Anruf in der Nacht vom Freitag, 6. Oktober 2017, auf Samstag, 7. Oktober 2017, ein. Sofort nachdem der Anrufer die Personalien des Verhafteten mitgeteilt hatte, informierte die Helpline die Schweizerische Botschaft in Caracas. Diese übernahm dann die Fallführung. Sie gewährte Herrn Rossi umgehend konsularischen Schutz und stand mit ihm bis zu seiner Entlassung zwei Tage später in wiederholtem telefonischem Kontakt.</p><p>2. Werden Schweizer Staatsangehörige im Ausland verhaftet, kann das EDA einen lokalen Rechtsbeistand empfehlen, jedoch gemäss der Auslandschweizerverordnung keine Anwaltskosten übernehmen. Schweizer Vertretungen verfügen in der Regel über Vertrauensanwälte, die durch die Betroffenen direkt mandatiert werden oder allenfalls weitere Kanzleien empfehlen können. Der Vertrauensanwalt war an diesem Wochenende nicht erreichbar. Deshalb hat die Botschaft für eine Soforthilfe auf den Anwalt, der den italienischen Mithäftling vertrat, verwiesen.</p><p>3. Gefängnisbesuche durch die Schweizer Vertretungen erfolgen in der Regel nicht umgehend, sondern wenn feststeht, dass es sich nicht nur um eine temporäre Festhaltung handelt. Gemäss Einschätzung des EDA bestand aufgrund der Rückmeldungen von Herrn Rossi keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, welche ein Abweichen von der obenerwähnten Praxis erfordert hätte. Eine nächtliche Überlandfahrt in Venezuela ist aufgrund der Sicherheitslage zudem mit grossen Gefahren verbunden. Die italienische Botschaft wurde durch ihr Aussenministerium gebeten, die Reise von Caracas nach Maracay sofort zu unternehmen. Die italienische Konsulin informierte die Schweizer Botschaft davon erst nach erfolgtem Besuch, d. h. am 7. Oktober 2017 um 23 Uhr 30. Sie teilte mit, beiden Häftlingen gehe es gut.</p><p>4. Herr Rossi wurde in weniger als 48 Stunden wieder frei gelassen. Er war stets mit der Botschaft in intensivem telefonischem Kontakt, ebenso mit verschiedenen venezolanischen Behörden und der italienischen Botschaft. Letztlich entschied der Journalist aber in seiner eigenen Verantwortung, das Gefängnis Tocorón besuchen zu wollen. Er nahm in dieser Reise grosse Risiken auf sich, ohne selbst Vorkehrungen für den Notfall getroffen zu haben, z. B. indem er vorgängig einen Anwalt in Bereitschaft gesetzt oder die Botschaft über sein Vorhaben informiert hätte.</p><p>5. Herr Rossi kontaktierte die Botschaft am Morgen nach seiner Freilassung erneut und bat wegen Sicherheitsbedenken um Begleitung an den Flughafen. Wegen der besonderen Umstände wurde er in Begleitung eines Mitarbeiters der Botschaft in deren Sicherheitsfahrzeug hingebracht. Er zeigte sich erleichtert und dankbar für diese Hilfeleistung. Nach seiner Ankunft in Spanien bestätigte er der Botschaft, dass er gut angekommen sei, und bedankte sich erneut für die Hilfe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Caracas: "Ehrlich gesagt hatte ich auf eine stärkere Unterstützung der Schweizer Botschaft gehofft." Dies sagte der Tessiner Journalist Filippo Rossi am 13. Oktober im "Corriere del Ticino". Rossi legte in einem langen Interview die dramatischsten Momente seiner Gefangenschaft im Gefängnis von Torocon im Staat Aragua dar, dem schlimmsten und gewalttätigsten aller Gefängnisse Venezuelas. Neben der Hölle, die er bei Ratten, Stechmücken und üblem Gestank durchleben musste, macht einen sein Gefühl der Verlassenheit und der Vernachlässigung durch die Schweizer Botschaft in Caracas betroffen. Die Antworten der Schweizer Konsulin waren wenig überzeugend und die Schweizer Diplomatie erwies sich in einigen Aspekten als enttäuschend. Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigen, dass der Kontakt zur Helpline des Departementes jederzeit möglich ist und dass im vorliegenden Fall keine Fehler gemacht wurden?</p><p>2. Ist es normal, dass der Journalist den Anwalt eines italienischen Kollegen in Anspruch nehmen musste, weil die Vertreterin der Schweiz nicht in der Lage war, ihm eine gute Alternative vorzuschlagen?</p><p>3. Warum hat sich das italienische Konsulat die Mühe gemacht, die Inhaftierten zu besuchen, während es von Schweizer Seite niemand als notwendig erachtete, sich persönlich ins Gefängnis Tocorón zu begeben? Hat jemand von unserem diplomatischen und konsularischen Korps in Venezuela Filippo Rossi je persönlich getroffen?</p><p>4. Auf die Frage des Journalisten, was die Konsulin tun würde, wenn sie in seiner Haut steckte, antwortete sie: "Je ne peux pas répondre à cette question." Ist diese Antwort für einen Schweizer Bürger, der ungerechtfertigterweise in einem der gefählichsten Gefängnisse der Welt festgehalten wurde, nicht äusserst enttäuschend? Ist das die Hilfe, die ein Schweizer Bürger vom EDA erwarten darf?</p><p>5. Hatte jemand vom diplomatischen Korps mit dem Journalisten nach dessen Freilassung Kontakt? Hat man sich vergewissert, ob der Journalist unversehrt in unser Land zurückgekehrt ist?</p>
- Caracas. Stärkere Unterstützung durch die Schweizer Botschaft?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ja, die Helpline des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar. Im vorliegenden Fall ging ein erster Anruf in der Nacht vom Freitag, 6. Oktober 2017, auf Samstag, 7. Oktober 2017, ein. Sofort nachdem der Anrufer die Personalien des Verhafteten mitgeteilt hatte, informierte die Helpline die Schweizerische Botschaft in Caracas. Diese übernahm dann die Fallführung. Sie gewährte Herrn Rossi umgehend konsularischen Schutz und stand mit ihm bis zu seiner Entlassung zwei Tage später in wiederholtem telefonischem Kontakt.</p><p>2. Werden Schweizer Staatsangehörige im Ausland verhaftet, kann das EDA einen lokalen Rechtsbeistand empfehlen, jedoch gemäss der Auslandschweizerverordnung keine Anwaltskosten übernehmen. Schweizer Vertretungen verfügen in der Regel über Vertrauensanwälte, die durch die Betroffenen direkt mandatiert werden oder allenfalls weitere Kanzleien empfehlen können. Der Vertrauensanwalt war an diesem Wochenende nicht erreichbar. Deshalb hat die Botschaft für eine Soforthilfe auf den Anwalt, der den italienischen Mithäftling vertrat, verwiesen.</p><p>3. Gefängnisbesuche durch die Schweizer Vertretungen erfolgen in der Regel nicht umgehend, sondern wenn feststeht, dass es sich nicht nur um eine temporäre Festhaltung handelt. Gemäss Einschätzung des EDA bestand aufgrund der Rückmeldungen von Herrn Rossi keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, welche ein Abweichen von der obenerwähnten Praxis erfordert hätte. Eine nächtliche Überlandfahrt in Venezuela ist aufgrund der Sicherheitslage zudem mit grossen Gefahren verbunden. Die italienische Botschaft wurde durch ihr Aussenministerium gebeten, die Reise von Caracas nach Maracay sofort zu unternehmen. Die italienische Konsulin informierte die Schweizer Botschaft davon erst nach erfolgtem Besuch, d. h. am 7. Oktober 2017 um 23 Uhr 30. Sie teilte mit, beiden Häftlingen gehe es gut.</p><p>4. Herr Rossi wurde in weniger als 48 Stunden wieder frei gelassen. Er war stets mit der Botschaft in intensivem telefonischem Kontakt, ebenso mit verschiedenen venezolanischen Behörden und der italienischen Botschaft. Letztlich entschied der Journalist aber in seiner eigenen Verantwortung, das Gefängnis Tocorón besuchen zu wollen. Er nahm in dieser Reise grosse Risiken auf sich, ohne selbst Vorkehrungen für den Notfall getroffen zu haben, z. B. indem er vorgängig einen Anwalt in Bereitschaft gesetzt oder die Botschaft über sein Vorhaben informiert hätte.</p><p>5. Herr Rossi kontaktierte die Botschaft am Morgen nach seiner Freilassung erneut und bat wegen Sicherheitsbedenken um Begleitung an den Flughafen. Wegen der besonderen Umstände wurde er in Begleitung eines Mitarbeiters der Botschaft in deren Sicherheitsfahrzeug hingebracht. Er zeigte sich erleichtert und dankbar für diese Hilfeleistung. Nach seiner Ankunft in Spanien bestätigte er der Botschaft, dass er gut angekommen sei, und bedankte sich erneut für die Hilfe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Caracas: "Ehrlich gesagt hatte ich auf eine stärkere Unterstützung der Schweizer Botschaft gehofft." Dies sagte der Tessiner Journalist Filippo Rossi am 13. Oktober im "Corriere del Ticino". Rossi legte in einem langen Interview die dramatischsten Momente seiner Gefangenschaft im Gefängnis von Torocon im Staat Aragua dar, dem schlimmsten und gewalttätigsten aller Gefängnisse Venezuelas. Neben der Hölle, die er bei Ratten, Stechmücken und üblem Gestank durchleben musste, macht einen sein Gefühl der Verlassenheit und der Vernachlässigung durch die Schweizer Botschaft in Caracas betroffen. Die Antworten der Schweizer Konsulin waren wenig überzeugend und die Schweizer Diplomatie erwies sich in einigen Aspekten als enttäuschend. Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigen, dass der Kontakt zur Helpline des Departementes jederzeit möglich ist und dass im vorliegenden Fall keine Fehler gemacht wurden?</p><p>2. Ist es normal, dass der Journalist den Anwalt eines italienischen Kollegen in Anspruch nehmen musste, weil die Vertreterin der Schweiz nicht in der Lage war, ihm eine gute Alternative vorzuschlagen?</p><p>3. Warum hat sich das italienische Konsulat die Mühe gemacht, die Inhaftierten zu besuchen, während es von Schweizer Seite niemand als notwendig erachtete, sich persönlich ins Gefängnis Tocorón zu begeben? Hat jemand von unserem diplomatischen und konsularischen Korps in Venezuela Filippo Rossi je persönlich getroffen?</p><p>4. Auf die Frage des Journalisten, was die Konsulin tun würde, wenn sie in seiner Haut steckte, antwortete sie: "Je ne peux pas répondre à cette question." Ist diese Antwort für einen Schweizer Bürger, der ungerechtfertigterweise in einem der gefählichsten Gefängnisse der Welt festgehalten wurde, nicht äusserst enttäuschend? Ist das die Hilfe, die ein Schweizer Bürger vom EDA erwarten darf?</p><p>5. Hatte jemand vom diplomatischen Korps mit dem Journalisten nach dessen Freilassung Kontakt? Hat man sich vergewissert, ob der Journalist unversehrt in unser Land zurückgekehrt ist?</p>
- Caracas. Stärkere Unterstützung durch die Schweizer Botschaft?
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