Dringliche Debatte zur Einführung eines Finanzreferendums
- ShortId
-
17.1079
- Id
-
20171079
- Updated
-
24.06.2025 22:12
- Language
-
de
- Title
-
Dringliche Debatte zur Einführung eines Finanzreferendums
- AdditionalIndexing
-
24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene würde das Mitspracherecht des Volks in finanzpolitischen Fragen stärken. Die grössere direktdemokratische Beteiligung hätte aber nachteilige Folgen auf die Ausgabensteuerung. So wäre bei Ausgabenbeschlüssen mit Verzögerungen zu rechnen, und sowohl Parlament als auch Bundesrat würden finanzpolitische Flexibilität verlieren.</p><p>2. Die eidgenössischen Räte haben sich wiederholt mit der Frage befasst, ob die Volksrechte auf Bundesebene mit einem Finanzreferendum ergänzt werden sollten. Eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (03.401) wurde 2008 abgeschrieben, nachdem die Einführung eines Finanzreferendums in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden war.</p><p>Aus finanzpolitischer Sicht ist wichtig, dass die gesetzlich verankerte Aufgabenerfüllung des Bundes durch die Einführung eines Finanzreferendums nicht gefährdet wird. Der Bundesrat lehnt aus diesem Grund die Anwendung eines Finanzreferendums auf Bundesbeschlüsse über Zahlungsrahmen ab. Im Gegensatz zu Verpflichtungskrediten, welche überwiegend einmalige Ausgaben oder Ausgaben mit Projektcharakter betreffen, die sich bei einer Ablehnung relativ leicht stoppen lassen, werden darüber hinaus mit Zahlungsrahmen auch wiederkehrende Ausgaben gesteuert. Diese umfassen sowohl Subventionen (bspw. Direktzahlungen in der Landwirtschaft) als auch Ausgaben mit betrieblichem Charakter (bspw. in den Bereichen Armee oder Bildung und Forschung). Hier bestünde bei einem Referendum die Gefahr, dass gesetzlich legitimierte Aufgaben nicht oder nur mit grossen Verzögerungen erfüllt werden könnten. Würde das Finanzreferendum nur für Verpflichtungskredite eingeführt, wäre seine Wirkung aber zu sektoriell und würde nur einzelne Aufgabengebiete treffen.</p><p>3./4. Die öffentlichen Ausgaben und Schulden können durch andere institutionelle Vorkehrungen wirksam begrenzt werden. Insbesondere die Schuldenbremse hat sich in den letzten 15 Jahren als überaus erfolgreiches Instrument für eine nachhaltige Finanzpolitik erwiesen. Verschiedene empirische Studien haben bestätigt, dass das Finanzreferendum auf Kantons- und Gemeindeebene ein zielgerichtetes Instrument sein kann, um das Wachstum der Staatsausgaben zu bremsen, auch wenn sich die entsprechenden Erkenntnisse nicht direkt auf die Bundesebene übertragen lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Die SVP ist deshalb der klaren Ansicht, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unbedingt auch die Möglichkeit erhalten sollen, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Die SVP-Fraktion reichte deshalb am 6. Juni 2017 die parlamentarische Initiative "Einführung eines Finanzreferendums" (17.446) ein, welche eine Ergänzung der Bundesverfassung dahingehend verlangt, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Diese ist zurzeit hängig und wurde der SPK-N zur Vorprüfung zugewiesen.</p><p>Unterdessen bewilligte der Bundesrat rund 1,3 Milliarden Franken für die sogenannte "Ostmilliarde". Leider sieht die Bundesverfassung die Möglichkeit eines fakultativen Referendums in diesem Fall nicht vor. Auch vor diesem aktuellen Hintergrund erscheint die Einführung eines Finanzreferendums für die SVP dringlich.</p><p>In Bezug auf eine dringliche Einführung eines Finanzreferendums stellen sich folgende Fragen, die in einer dringlichen Debatte behandelt werden sollen:</p><p>1. Beurteilt der Bundesrat die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums auf Bundesstufe als zweckmässiges Mittel, um die finanzpolitischen Kompetenzen des Volks zu erhöhen?</p><p>2. Ist er bereit, die parlamentarische Initiative 17.446 unter Berücksichtigung der Stärkung der Volksrechte zur Annahme zu empfehlen?</p><p>3. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum ein zweckdienliches Instrument dafür ist, den Bundeshaushalt ausgeglichen und die Bundesschulden tief zu halten?</p><p>4. Teilt er unsere Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum eine dämpfende Wirkung auf partikuläre monetäre Begehrlichkeiten hat und damit ein probates Mittel ist, das Wachstum der Bundesausgaben zu reduzieren?</p>
- Dringliche Debatte zur Einführung eines Finanzreferendums
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene würde das Mitspracherecht des Volks in finanzpolitischen Fragen stärken. Die grössere direktdemokratische Beteiligung hätte aber nachteilige Folgen auf die Ausgabensteuerung. So wäre bei Ausgabenbeschlüssen mit Verzögerungen zu rechnen, und sowohl Parlament als auch Bundesrat würden finanzpolitische Flexibilität verlieren.</p><p>2. Die eidgenössischen Räte haben sich wiederholt mit der Frage befasst, ob die Volksrechte auf Bundesebene mit einem Finanzreferendum ergänzt werden sollten. Eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (03.401) wurde 2008 abgeschrieben, nachdem die Einführung eines Finanzreferendums in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden war.</p><p>Aus finanzpolitischer Sicht ist wichtig, dass die gesetzlich verankerte Aufgabenerfüllung des Bundes durch die Einführung eines Finanzreferendums nicht gefährdet wird. Der Bundesrat lehnt aus diesem Grund die Anwendung eines Finanzreferendums auf Bundesbeschlüsse über Zahlungsrahmen ab. Im Gegensatz zu Verpflichtungskrediten, welche überwiegend einmalige Ausgaben oder Ausgaben mit Projektcharakter betreffen, die sich bei einer Ablehnung relativ leicht stoppen lassen, werden darüber hinaus mit Zahlungsrahmen auch wiederkehrende Ausgaben gesteuert. Diese umfassen sowohl Subventionen (bspw. Direktzahlungen in der Landwirtschaft) als auch Ausgaben mit betrieblichem Charakter (bspw. in den Bereichen Armee oder Bildung und Forschung). Hier bestünde bei einem Referendum die Gefahr, dass gesetzlich legitimierte Aufgaben nicht oder nur mit grossen Verzögerungen erfüllt werden könnten. Würde das Finanzreferendum nur für Verpflichtungskredite eingeführt, wäre seine Wirkung aber zu sektoriell und würde nur einzelne Aufgabengebiete treffen.</p><p>3./4. Die öffentlichen Ausgaben und Schulden können durch andere institutionelle Vorkehrungen wirksam begrenzt werden. Insbesondere die Schuldenbremse hat sich in den letzten 15 Jahren als überaus erfolgreiches Instrument für eine nachhaltige Finanzpolitik erwiesen. Verschiedene empirische Studien haben bestätigt, dass das Finanzreferendum auf Kantons- und Gemeindeebene ein zielgerichtetes Instrument sein kann, um das Wachstum der Staatsausgaben zu bremsen, auch wenn sich die entsprechenden Erkenntnisse nicht direkt auf die Bundesebene übertragen lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Die SVP ist deshalb der klaren Ansicht, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unbedingt auch die Möglichkeit erhalten sollen, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Die SVP-Fraktion reichte deshalb am 6. Juni 2017 die parlamentarische Initiative "Einführung eines Finanzreferendums" (17.446) ein, welche eine Ergänzung der Bundesverfassung dahingehend verlangt, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Diese ist zurzeit hängig und wurde der SPK-N zur Vorprüfung zugewiesen.</p><p>Unterdessen bewilligte der Bundesrat rund 1,3 Milliarden Franken für die sogenannte "Ostmilliarde". Leider sieht die Bundesverfassung die Möglichkeit eines fakultativen Referendums in diesem Fall nicht vor. Auch vor diesem aktuellen Hintergrund erscheint die Einführung eines Finanzreferendums für die SVP dringlich.</p><p>In Bezug auf eine dringliche Einführung eines Finanzreferendums stellen sich folgende Fragen, die in einer dringlichen Debatte behandelt werden sollen:</p><p>1. Beurteilt der Bundesrat die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums auf Bundesstufe als zweckmässiges Mittel, um die finanzpolitischen Kompetenzen des Volks zu erhöhen?</p><p>2. Ist er bereit, die parlamentarische Initiative 17.446 unter Berücksichtigung der Stärkung der Volksrechte zur Annahme zu empfehlen?</p><p>3. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum ein zweckdienliches Instrument dafür ist, den Bundeshaushalt ausgeglichen und die Bundesschulden tief zu halten?</p><p>4. Teilt er unsere Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum eine dämpfende Wirkung auf partikuläre monetäre Begehrlichkeiten hat und damit ein probates Mittel ist, das Wachstum der Bundesausgaben zu reduzieren?</p>
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